BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18948 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 11.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Gutachten über Baukosten in Hamburg transparent machen! Mit dem Antrag „Fortschreibung des Gutachtes über Baukosten in Hamburg“ (Drs. 21/16520) hatte die CDU-Fraktion im Januar dieses Jahres den Prozess zur verbindlichen Fortschreibung einer Erhebung über die Baukosten in Hamburg initiiert. Zuletzt wurde Ende Oktober 2017 von der BSW und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) ein Gutachten über die Herstellungskosten sowie Einsparpotenziale im Wohnungsbau für die Jahre 2014 bis 2016 vorgelegt. Aufbauend auf der Drs. 21/16520 wurde ein entsprechender Zusatzantrag in weniger weitreichender Form durch die Koalitionsfraktionen vorgelegt. Das ursprüngliche Antragsersuchen an den Senat, den Bericht über die jährliche Fortschreibung der Baukosten in Hamburg unverzüglich vorzulegen, wurde im Februar 2018 von der Bürgerschaft abgelehnt. Auf einer Fachkonferenz 2019 wurde die Fortschreibung des Gutachtens zu den Baukosten nun offenbar von der BSW und der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) mit entsprechenden Verbänden der Branche erörtert. Die Bürgerschaft und der zuständige Fachausschuss wurden darüber bisher nicht informiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat im März 2019 das Gutachten Hamburger Baukosten 2020 in Auftrag gegeben. Es wurde kein vollkommen neues oder vollumfängliches Baukostengutachten erstellt. Ziel war lediglich eine Aktualisierung einiger wichtiger Ergebnisse des Basisgutachtens aus dem Jahr 2017. Hierfür wurden aktuelle Baupreise von Wohnungsneubauten in Hamburg aus den Jahren 2018 und 2019 in die Bewertung einbezogen, um die weitere Baupreisentwicklung bis 2019 und eine Prognose für 2020 zu erhalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wurde das Gutachten fertiggestellt und seit wann liegt es der zuständigen Behörde vor? Die Ergebnisse der Aktualisierung des Gutachtens wurden der BSW am 22. August 2019 vorgestellt. 2. Wann und auf welcher Fachkonferenz wurde das Gutachten (Fortschreibung beziehungsweise Aktualisierung des Basisgutachtens zum Thema Baukosten in Hamburg) vorgestellt und in welchem Kontext geschah dies? Drucksache 21/18948 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die BSW hat am 3. September 2019 die Fachkonferenz „Bezahlbares Wohnen in Hamburg 2030: Impulse für und aus Hamburg“ durchgeführt. Die Veranstaltung stand hinsichtlich des Formats und des Teilnehmerkreises in einer Reihe mit den am 26. April 2016 sowie 3. April 2017 durchgeführten Fachkonferenzen „Wohnen in Hamburg 2030 – Impulse und Perspektiven“ und „Strategien für bezahlbares Wohnen“. Im Rahmen der Fachkonferenz vom 3. September 2019 hat der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V., Dietmar Walberg, die Ergebnisse der Fortschreibung vorgestellt. 3. Durch wen erfolgte die Einladung zur Fachkonferenz, wer waren die Teilnehmer und wie wurden diese ausgewählt? Die Einladung erfolgte durch die BSW und richtete sich unter anderem an Vertreterinnen und Vertreter aus Wohnungswirtschaft, Architektenkammer Hamburg, Mietervereinen , Fachbehörden und Bezirksämtern und Politik. 4. Welchen Akteuren, Vereinen, Verbänden et cetera wurde das Gutachten bisher vorgestellt und zugänglich gemacht? Am 24. Oktober 2019 wurden die Ergebnisse dem Bündnis für das Wohnen in Hamburg präsentiert. 5. Warum wurde das Gutachten der Bürgerschaft und/oder dem Fachausschuss bisher nicht vorgelegt und wann soll es übermittelt und gegebenenfalls vorgestellt werden? Das Gutachten zur Fortschreibung der Baukosten in Hamburg 2020 wurde an das Transparenzportal übermittelt und ist in Kürze einsehbar. Im Übrigen beabsichtigt der Stadtentwicklungsausschuss eine Selbstbefassung. Der Senat wird das Gutachten vorlegen.