BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18953 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Richard Seelmaecker (CDU) vom 11.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Skandalöse Abstimmung auf der Justizministerkonferenz Auf der 90. Herbstkonferenz der Justizminister in der vergangenen Woche stand als Punkt I.20 die Beschlussvorlage „30 Jahre Mauerfall – Das Grundgesetz als Garant für unsere freiheitliche Demokratie“ auf der Tagesordnung. Der letzte Satz dieser Beschlussvorlage lautete: „Der Sehnsucht nach Freiheit und demokratischer Mitbestimmung hatte der Unrechtsstaat der DDR im Herbst 1989 nichts mehr entgegenzusetzen.“ Die „Bild“-Zeitung berichtete am 8. November 2019 über die Abstimmung: „Nach BILD-Informationen kam es aber hinter verschlossenen Türen beim Thema „30 Jahre Mauerfall“ zu einem handfesten Eklat: Eine gemeinsame Erklärung der Justizminister zum Mauerfall fand bei einer Abstimmung zwar eine Mehrheit, doch vier Landesjustizminister weigerten sich laut Teilnehmern , „die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen“. (…) Anstoß nahmen die Minister aus Brandenburg (stimmte hier mit „Nein“), aus Hamburg, Bremen und Berlin (die drei enthielten sich) an folgendem Satz: „Der Sehnsucht nach Freiheit und demokratischer Mitbestimmung hatte der Unrechtsstaat der DDR im Herbst 1989 nichts mehr entgegenzusetzen.“ https://www.bild.de/geld/ mein-geld/mein-geld/justizministerkonferenz-vier-minister-ddr-war-keinunrechtsstaat -65884910.bild.html. Ebenfalls am 8. November 2019 kritisierte Hamburgs Kultursenator Dr. Carsten Brosda die Koalitionsabsage der CDU Thüringens an die Linkspartei: „Ich bin zumindest schwer irritiert darüber, wenn die CDU in Thüringen tatsächlich die Partei des amtierenden Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (…) in Eins setzt mit der AfD, angeführt von Herrn Höcke, der ja nun ganz offensichtlich als Faschist bezeichnet werden darf (…). Da sehe ich einen Unterschied (…) und da ist mit reiner Ausschließeritis glaube ich nicht viel geholfen , da müsste man miteinander reden. Niemand sollte mit einer Partei wie der AfD, insbesondere in ihrer Thüringer Ausprägung, auf die Idee kommen, jemals eine Regierung zu bilden. Aber jemand, der jahrelang bewiesen hat, dass er das Land ordentlich regieren kann, sollte jetzt nicht zum Gegenstand von sozusagen dogmatischen Ausschlüssen gemacht werden.“ … über die Möglichkeit einer Koalition mit den Linken, obwohl einige in der Partei die DDR für keinen Unrechtsstaat halten: „Es gibt ja eine muntere Diskussion darüber, ob die DDR jetzt nun ein Unrechtsstaat war oder nicht. Die Frage, dass dort sehr viel Unrecht begangen worden ist, steht außer Frage und ist glaube ich auch von mittlerweile Drucksache 21/18953 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 denjenigen, die in der Thüringer Linkspartei zumindest Verantwortung tragen auch so anerkannt worden. Über sowas muss man dann miteinander reden und gucken, ob es geht. Aber von vornherein zu sagen: „Mit den beiden rede ich nicht“ und dann auch noch auf die verwegene Idee zu kommen, zu sagen: „Dann wollen wir eine Minderheitsregierung der Mitte bilden“, in der man dann nochmal schön zu verstehen gibt, dass die klassischen bundesrepublikanischen Parteien gar nicht mehr die Mehrheit haben, wenn sie sich zusammenschließen, halte ich für schon eine relativ verwegene Interpretation der Situation.“ Diese Verhaltensweisen sind nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Sie findet nicht öffentlich statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchem Grund hat der Justizsenator der Beschlussvorlage „30 Jahre Mauerfall – Das Grundgesetz als Garant für unsere freiheitliche Demokratie“ nicht zugestimmt? Der Beschluss zum Thema „30 Jahre Mauerfall“ (https://www.justiz.nrw.de/JM/jumiko/ beschluesse/2019/Herbstkonferenz_2019/I-20_30-Jahre-Mauerfall_ohne.pdf) ist einstimmig gefasst worden. Hamburg war dabei Mitantragsteller. Nur über den letzten Satz („Der Sehnsucht nach Freiheit und demokratischer Mitbestimmung hatte der Unrechtsstaat der DDR im Herbst 1989 nichts mehr entgegenzusetzen.“) fand eine gesonderte Abstimmung statt, bei der sich Hamburg enthalten hat. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Ist die Justizbehörde beziehungsweise ihr Präses der Auffassung, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei? 3. Ist die Kulturbehörde beziehungsweise ihr Präses der Auffassung, dass die DDR kein Unrechtsstaat gewesen sei? Der Senat nimmt zu Äußerungen seiner Mitglieder und deren Wiedergabe in den Medien grundsätzlich nicht Stellung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.