BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18967 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zum aktuellen Stand des Projekts Erneuerbare Wärme Hamburg Eine Reihe von Antworten des Senats auf die Große Anfrage der LINKEN in der Drs. 21/17901 vom 23.8.2019 enthalten nur unzureichende Informationen zum aktuellen Stand des Projekts Erneuerbare Wärme Hamburg. Weitere Fragen ergeben sich aus dem Vortrag von Dr. Beckereit im Hamburger Energienetzbeirat am 24.10.2019. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Wärme Hamburg GmbH wie folgt: 1. Zu den Varianten der von Dr. Beckereit am 24.10.2019 vorgestellten Gas-KWK-Anlage: a. Wie hoch ist der Energieausnutzungsgrad bei der Vorzugsvariante G1* der Gas-KWK-Anlage? b. Wie ist es zu erklären, dass bei der Variante G2 die thermische Leistung mit 283 MW höher ist als die Feuerungsleistung mit 268 MW? Der Nutzungsgrad der Anlage variiert in Abhängigkeit der Betriebszustände der einzelnen Komponenten. Im Kraft-Wärme-Kopplung(KWK)-Betrieb wird eine Brennstoffausnutzung von mindestens 90 Prozent erreicht. Die Fernwärmeleistung beinhaltet neben der Leistung aus der KWK-Anlage auch Anteile aus Drittwärmelieferung. Auch die thermische Leistungsabgabe der Gas-KWK- Anlage kann zwischen KWK-Betrieb und reiner Wärmeerzeugung variieren. 2. Als Investitionskosten für die Vorzugsvariante G1* wurden 322 Millionen Euro angegeben (Seite 5 des Beckereit-Vortrages). Als „Investition für eigene Anlagen“ der Wärme Hamburg GmbH circa 550 Millionen Euro (Seite 19). a. Was außer Power2Heat, Kurzzeit-Wärmespeicher und Südleitung mit Anbindungsleitungen MVR/ZRE ist in der Differenz von 228 Millionen Euro noch enthalten? In den genannten Investitionskosten der Vorzugsvariante fehlen unter anderem die Kosten für die Südleitung, Kosten für die Anbindung der Drittwärmeeinspeiser sowie die Ansätze für Kostensteigerungen und Unvorhergesehenes. Drucksache 21/18967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Inwieweit und mit welchem Anteil ist die Vattenfall GmbH bei den Investitionen für die „Anlagentechnik MVR“ beteiligt (rechts auf Seite 19)? Im Rahmen der Gespräche zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Vattenfall zur Zukunft der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) wird auch diese Frage behandelt. Die Gespräche dauern an. c. In welchem Kostenansatz sind die Anbindungsleitungen (außer zu MVR/ZRE) enthalten und in welcher Höhe? Siehe Antwort zu 2. a. 3. Dr. Beckereit zufolge wird zunächst ein Aquiferspeicher in Tiefstack errichtet werden. Fallen dennoch bereits im laufenden Projektabschnitt des Ersatzes des HKW Wedel Investitionskosten für einen Aquiferspeicher in Dradenau an (Seite 19 Mitte)? Wenn ja, in welcher Höhe? Eine Entscheidung über den Standort eines Aquiferspeichers ist bisher nicht erfolgt. 4. Dr. Beckereit zufolge wird die Wärme Hamburg GmbH die geplante Abwasser-Wärmepumpe von HAMBURG WASSER/HAMBURG ENER- GIE mieten, was den Vorteil haben soll, dass KWK-Strom als Betriebsstrom für die Abwasser-Wärmepumpe geringere Kosten haben würde als Strom aus dem allgemeinen Stromnetz. a. Soll als Betriebsstrom für den Antrieb der Abwasser-Wärmepumpe ausschließlich eigener KWK-Strom eingesetzt werden? b. Mit welchem Anteil von Strom aus dem allgemeinen Stromnetz wird beim Antrieb der Abwasser-Wärmepumpe gerechnet? Die Wärmepumpe soll wahlweise mit Strom aus der KWK-Anlage oder mit Strom aus dem Stromnetz versorgt werden. Die Betriebsführung der Wärmepumpe ist diesbezüglich abhängig von der Ausgestaltung des regulatorischen Rahmens der Strompreisbestandteile . Bei einem Einsatz als Mittellastanlage hat ein Antrieb mit Strom aus der KWK-Anlage aktuell wirtschaftliche und ökologische Vorteile. c. Wie hoch ist der Anteil an der vollen EEG-Umlage, der für die Nutzung des eigenen KWK-Stroms abzuführen wäre? Die komplexe Prüfung, welche Reduktion der EEG-Umlage durch die Nutzung des KWK-Stroms zu erwarten wäre, ist noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen , dass sich die Rahmenbedingungen durch das Klimapaket der Bundesregierung zugunsten erneuerbarer Energiequellen verbessern werden. 5. Liegen für die Wärme aus der Abwasser-Wärmepumpe Wirtschaftlichkeitsberechnungen vor? a. Wenn ja, sind die Wärmegestehungskosten höher als die Wärmegestehungskosten aus einem neu gebauten Erdgas-Heizwerk? Unter Berücksichtigung des aktuellen Regulierungsrahmens liegen die Wärmegestehungskosten oberhalb eines Erdgas-Heizwerks, wobei die Prüfung aller zur Verfügung stehenden Fördermittel noch nicht abgeschlossen ist. b. Wenn nein, weshalb nicht? Entfällt. c. Mit welchen Volllaststunden pro Jahr bei der Abwasser-Wärmepumpe wurde dabei gerechnet? Bei einer erwarteten Spanne von 100 bis 160 GWh/a Wärmeerzeugung durch die Abwasser-Wärmepumpe und bei einer Leistung von 30 MW thermisch liegen die Vollbenutzungsstunden bei 3 333 bis 5 333 h. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18967 3 6. Nach Seite 15 des Vortrags von Dr. Beckereit ist für die Abwasser- Wärmepumpe vorgesehen: Leistung 30 MW, Arbeit 100 bis 160 GWh/a. 100 GWh pro Jahr entspricht einer geringen jährlichen Nutzungszeit von nur 3 333 Volllaststunden. Eine geringe Nutzungszeit ergibt höhere Wärmegestehungskosten. Warum wird nicht von Anfang an eine höhere Untergrenze für die Nutzungszeit vorgesehen? Beim Anlageneinsatz im Gesamtportfolio der Wärme Hamburg GmbH geht es um die ökologische und wirtschaftliche Optimierung eines Gesamtsystems und nicht um die Optimierung einer einzelnen Anlage. 7. Dr. Beckereit gab als Abgabetemperatur für die Abwasser-Wärmepumpe 80 Grad Celsius bis 90 Grad Celsius an. Andere Quellen nennen 90 Grad Celsius. Eine Leistungszahl COP bei den geplanten Temperaturen wollte Dr. Beckereit nachliefern. a. Mit welchen Leitungszahlen COP und mit welchen Gütegraden wird bei den Temperaturen 80 Grad Celsius, 85 Grad Celsius und 90 Grad Celsius gerechnet? b. Sollen mehrstufige Wärmepumpen eingesetzt werden? c. Weshalb wird nicht mit geringeren Abgabetemperaturen wie zum Beispiel mit 70 Grad Celsius und COP = 3,5 wie im Gutachten von HIC vom Dezember 2016 gerechnet? Im Rahmen der weiteren Projektierung sind die Auslegungsdaten Gegenstand derzeit laufender Untersuchungen. Aufgrund des notwendigen Temperaturhubs werden auch mehrstufige Wärmepumpen untersucht. d. In Drs. 21/17901 antwortete der Senat auf die Frage 31.: „Die CO2- Emissionsfaktoren werden einzeln ermittelt und bewertet.“ Welche CO2-Emissionsfaktoren ergeben sich für die Wärmelieferungen aus der Abwasser-Wärmepumpe im Klärwerk Dradenau und aus den industriellen Abwärmequellen von TRIMET Aluminium SE und ArcelorMittal Germany Holding GmbH? Zur Frage nach den CO2-Emissionsfaktoren der Abwasser-Wärmepumpe siehe Drs. 21/17901. Die industrielle Abwärme wird als klimaneutral bewertet und hat, ausgenommen von Pumpenstrom, einen spezifischen CO2-Faktor von 0 g/kWh. 8. Sehr unklar bleibt, mit welcher Leistung und welcher Arbeit aus der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm wirklich zu rechnen ist und inwieweit eine Leistung von 40 MW sowie eine Arbeit von 130 bis 230 GWh/a (Seite 15 des Vortrags von Dr. Beckereit) gesichert sind. Dr. Beckereit erklärte am 24.10.2019, die Abgabe von ungefähr 20 MW an einen „zusätzlichen kommunalen Kunden“ könne gekündigt werden und dieser wäre dann anders zu beliefern. Falls es sich bei diesem Kunden um das südliche Verbundnetz von HanseWerk Natur handelt: Für dieses wurden nach der MVR-Umwelterklärung (Seite 7) im Jahr 2018 nur 31,7 GWh ausgekoppelt, entsprechend einer Leistung von nur etwa 6 MW. a. Wie groß sind die bereits sicheren Werte von Leistung und Jahresarbeit der Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR) für den Ersatz des HKW Wedel gegenwärtig? b. Welche jährliche Wärmemenge soll in der ersten Betriebsphase des Energieparks Hafen von der MVR abgerufen werden und welcher Leistung entspricht diese? Auch diese Fragen sind Gegenstand der Gespräche mit Vattenfall zur Zukunft der MVR, siehe dazu auch Antwort 2. b. c. Handelt es sich beim „zusätzlichen kommunalen Kunden“ um Hanse Werk Natur? Angaben zu einzelnen Kunden unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Wärme Hamburg GmbH. Drucksache 21/18967 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. Welche jährlichen Fernwärmemengen lieferte HanseWerk Natur insgesamt in sein südliches Verbundnetz in den Jahren 2014 bis 2018? e. Welche zusätzlichen Wärmequellen mit welchen Energieträgern wurden von HanseWerk Natur für sein südliches Verbundnetz eingesetzt , wenn nach früheren Angaben der MVR im Jahr 2015 50,5 GWh pro Jahr als Warmwasser nach Neugraben ausgekoppelt wurden, also erheblich mehr als im Jahr 2018? Siehe Drs. 21/5758. Darüber hinaus liegen dem Senat derzeit keine Daten dazu vor. 9. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für Umgestaltungen an der MVR, mit denen die Lieferungen von Dampf und Wärme erhöht werden sollen? Welche konkreten Alternativen werden hierbei diskutiert? Die Nutzung von Abgaswärme, Wärmeverschiebungssystemen und weiteren Effizienzpotenzialen sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Detaillierte Angaben dazu unterliegen den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und sind nicht im Einfluss der Wärme Hamburg GmbH. 10. Auf Fragen nach Standorten, Leistungen und Verfügbarkeiten sowie Planungs- beziehungsweise Verhandlungsständen zu weiteren Wärmequellen , die nicht bei der Vorstellung des Konzepts im Energienetzbeirat am 29.11.2018 genannt wurden, wurde in Drs. 21/17901 vom Senat geantwortet: „Potenzielle Wärmequellen, die ebenfalls für das westliche Teilnetz erschlossen werden können, sind Gegenstand laufender Untersuchungen .“ Haben sich in der Zwischenzeit bei den laufenden Untersuchungen Fortschritte ergeben? Wenn ja, welche konkreten Angaben lassen sich dazu machen? Es wurden mit weiteren potenziellen Drittwärmelieferanten erste Gespräche geführt, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. 11. Auf Fragen nach dem Anteil erneuerbarer Wärme für den Ersatz des HKW Wedel ohne die Anlagen des ZRE antwortete der Senat in Drs. 21/17901 (nach Frage 28.), es ergebe sich ein erneuerbarer Wärmeanteil für den Ersatz ohne ZRE zwischen 25 und 40 Prozent. Wie lässt sich ein Anteil von 40 Prozent ohne ZRE aus einer quantitativen Angabe von Einzelbeiträgen erklären? Der erneuerbare Anteil der Wärmeerzeugung des Energieparks Hafen ohne die Mengen des Zentrums für Ressourcen und Energie (ZRE) ergibt sich aus Drs. 21/17901. Das rechnerische Minimum ergibt sich zu rund 25 Prozent, das rechnerische Maximum ergibt sich beim Einsatz von erneuerbarem Strom in der Wärmepumpe und den jeweiligen Maximalmengen der erneuerbaren Anlagen zu rund 40 Prozent. 12. In der Antwort auf Frage 33. der Drs. 21/17901 gibt der Senat an, die Behörde sehe ähnliche Risiken wie die im Bericht der ENB-Arbeitsgruppe „Ersatz des HKW Wedel“ aufgeführten (KWK-Zuschläge, „bottleneck “ Fernwärmeleitung, Klagen et cetera), „weshalb ein entsprechendes Risikomanagement eingeführt wurde“. a. Von wem wurde dieses Risikomanagement eingerichtet, von wem wird es geleitet und mit welchen personellen und finanziellen Ressourcen ist es ausgestattet? b. Welche Kompetenzen besitzt dieses Risikomanagement? Das Risikomanagement wurde durch die Projektsteuerung der FHH eingerichtet und seither betrieben, siehe dazu auch Drs. 21/17053. Finanzielle und personelle Ressourcen können nicht direkt zugewiesen werden. Das Risikomanagement informiert über Risiken, die aus Sicht der Anteilseigner eine besondere Bedeutung haben.