BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18971 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 13.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Das anhaltende Drohnenproblem (IV) Zuletzt mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 19. März 2018 (Drs. 21/12381) habe ich den Senat über die anhaltenden Fälle an privaten Drohnen, die im Hamburger Luftraum und hier insbesondere trotz Verbots im Bereich um den Hamburger Flughafen gestartet werden, befragt. Angesichts wiederkehrender Vorfälle, wie beispielsweise das „Hamburger Abendblatt“ und „Die Welt“ Hamburg am 27. Juni 2019 bezüglich einer gestörten Landung eines Ferienfliegers am Hamburger Flughafen berichtet haben, bleibt die Gefährdung durch Drohnen bestehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Starts von Drohnen sind jeweils in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 31. Oktober 2019) in welchen Bereichen jeweils in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung welcher Flugplätze (Flughafen Hamburg, Sonderlandeplatz Finkenwerder, Segelflugplätze Fischbek und Boberg sowie die Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern in Hamburg) sowie über Menschenmengen registriert worden? Im erfragten Zeitraum wurden von der Landesluftfahrtbehörde folgende unerlaubte Drohnenaufstiege in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung der Flugplätze in Hamburg sowie über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m von Menschenansammlungen registriert: Flugplatz Anzahl registrierter Verstöße 2018 2019 (bis Okt.) Flughafen Hamburg 2 1 Sonderlandeplatz Finkenwerder 0 1 Hubschrauberlandeplatz Unfallkrankenhaus Boberg 1 0 Hubschrauberlandeplatz Bundeswehrkrankenhaus Wandsbek 0 1 Hubschrauberlandeplatz Krankenhaus St. Georg 1 1 Umgebung von Menschenansammlungen 0 1 2. Wie werden die Vorfälle wie beispielsweise am Hamburger Flughafen am 22. Juni 2019 bei einer aus Sardinien kommenden Maschine der Eurowings hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit eingeschätzt? Im vorliegenden Fall wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Der Senat sieht davon ab, sich zu laufenden Verfahren zu äußern. Grundsätzlich ist festzustellen, dass von sogenannten unkooperativen Drohnen, das heißt Drohnen, deren Steuerer sich versehentlich oder absichtlich nicht regelkonform verhalten, eine Gefahr für den Luftverkehr ausgehen kann. Drucksache 21/18971 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Verstöße konnten jeweils in den Jahren 2018 und 2019 (Stichtag 31. Oktober 2019) auf welche Weise geahndet werden? Im Jahr 2018 wurden 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtskräftig abgeschlossen, im Jahr 2019 bis zum 31. Oktober neun Verfahren. In fünf Fällen wurden die Betroffenen wirksam verwarnt, in den übrigen Verfahren wurden Bußgelder bis zu einer Höhe von 450,00 Euro verhängt. Derzeit laufen weitere vier Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme . Eine Ahndung wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gemäß § 315 Strafgesetzbuch erfolgte betreffend den genannten Zeitraum in keinem Fall. 4. Wie sind die in der Antwort zu Frage 2. aus der Drs. 21/12381 erwähnten , damals noch laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgegangen ? Zwei Verfahren wurden mangels Beweisen eingestellt. Die übrigen acht Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden rechtskräftig abgeschlossen, dabei wurden in drei Verfahren die Betroffenen wirksam verwarnt, fünf Verfahren wurden mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 400,00 Euro abgeschlossen. 5. Wie viele Stichprobenkontrollen erfolgten durch die Luftaufsicht in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils? Im Jahr 2017 wurden von der Luftaufsicht circa 20 Kontrollen, im Jahr 2018 circa 30 und im Jahr 2019 bis zum 31.10.2019 ebenfalls circa 30 Kontrollen vorgenommen. Dabei wurden keine Verstöße festgestellt. Die Circaangabe beruht darauf, dass bei einem Kontrolleinsatz oft mehrere Betreiber kontrolliert wurden. 6. Inwieweit wird gegebenenfalls ein Nachbesserungsbedarf zur Überwachung des sicheren Betriebs von Drohnen von der zuständigen Behörde gesehen? Die Änderungen von Luftverkehrs-Ordnung und Luftverkehrs-Zulassungsordnung haben sich aus Sicht der zuständigen Behörde als ein angemessenes Instrument zur Regelung und Überwachung des sicheren Betriebes von kooperativen unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen erwiesen. Seitens der zuständigen Landesluftfahrtbehörde wird derzeit kein Nachbesserungsbedarf gesehen. Hinsichtlich unkooperativer Drohnen sind Bundesregierung und Europäische Union mit der Erarbeitung geeigneter Regelungen befasst.