BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18975 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 13.11.19 und Antwort des Senats Betr.: IS-Rückkehrer aus Hamburg Infolge des türkischen Einmarsches in Nordsyrien sind Hunderte vormals inhaftierte IS-Kämpfer aus kurdischen Haftanstalten ausgebrochen. Obwohl sich bis heute noch immer eine nicht geringe Anzahl geflohener Häftlinge auf freiem Fuß befindet, konnten einige von ihnen festgenommen werden. Wie das türkische Innenministerium kürzlich erklärte, sollen nun insgesamt zehn deutsche Jihadisten in die Bundesrepublik ausgewiesen werden.1 Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, die Bundesregierung widersetze sich grundsätzlich nicht der Abschiebung deutscher Bürger nach Deutschland . Dies sei schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Es sei aber wichtig, dass es ein geregeltes Verfahren gebe und die Identität der Betroffenen geklärt sei, damit die Sicherheitsbehörden eine Einschätzung vornehmen könnten. Im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen ist festzustellen, dass nach Europa heimkehrende Jihadisten in Hamburg günstige Voraussetzungen vorfinden, um sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und ihre Gesinnung gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit zu verbergen. Diese Tatsache wurde erst kürzlich durch den Fall der 34-jährigen Omaima A. bestätigt , die sich 2015 zum IS nach Syrien abgesetzt hatte und seit ihrer Rückkehr jahrelang unbehelligt in Hamburg lebte.2 Auch die am 17. April 2019 erfolgte Verhaftung des 28-jährigen Volkan L. belegt, dass der IS nach wie vor über aktive Mitglieder in Hamburg verfügt.3 Insgesamt lässt sich sagen, dass die Aufnahme von IS-Rückkehrern nicht nur in keiner Weise den Interessen der Hansestadt Hamburg entspricht, sondern aus sicherheitsrelevanten Erwägungen unbedingt verhindert werden muss. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen, von denen für den Zeitraum von 2012 bis 2019 eine Ausreise mit dem Ziel bekannt ist, sich im Ausland dem IS oder einer anderen islamischen Terrororganisation anzuschließen, sind nach Kenntnis des Senats a) tot, Zu den derzeit vorliegenden Erkenntnissen siehe Drs. 21/16273. 1 IS-Rückkehrer stellen deutsche Behörden vor große Probleme. „Berliner Zeitung“. 12.11.2019. 2 Confer Drs. 21/16908. 3 Confer Drs. 21/16911. Drucksache 21/18975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) nach Deutschland zurückgekehrt, Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen Erkenntnisse vor, dass derzeit 32 Personen zurückgekehrt sind. c) im Ausland inhaftiert? Daten im Sinne der Fragestellungen ließen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zu. Eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden. Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden . 2. Was ist dem Senat über diese Personen bekannt? Bitte neben dem Ausreisedatum auch Geschlecht, Alter und etwaige Staatsangehörigkeit(en) nennen. Syrien-Rückkehrer Männer Frauen 29 3 18 – 21 Jahre 2 22 – -25 Jahre 3 26 – -34 Jahre 19 35 Jahre o.Ä. 8 Gesamtsumme 32 Staatsangehörigkeit Syrien-Rückkehrer Deutschland 28 nur deutsch 7 dopp. Staatsangeh. 21 Sonstige 4 Summe 32 Der genaue Zeitpunkt einer Ausreise lässt sich nicht immer genau bestimmen, da Hinweise auf erfolgte Aus- und Rückreise in vielen Fällen erst nachträglich anfallen und zeitlich nicht eingegrenzt werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. 3. Ist dem Senat bekannt, ob sich gegenwärtig deutsche Jihadisten aus Hamburg in türkischem Gewahrsam befinden? Falls ja, wie viele? Es liegen Erkenntnisse zu einer Person vor. 4. Ist dem Senat bekannt, wie viele deutsche Jihadisten sich vor dem Einmarsch türkischer Streitkräfte in Nordsyrien in kurdischem Gewahrsam befunden haben? Siehe Antwort zu 1. c. und Drs. 21/16311. 5. Ist dem Senat bekannt, wie viele Angehörige (Ehepartner und Kinder) deutscher Jihadisten aus Hamburg sich gegenwärtig in türkischem Gewahrsam befinden? Falls ja, welche? 6. Ist dem Senat bekannt, wie viele Angehörige (Ehepartner und Kinder) deutscher Jihadisten aus Hamburg sich vor dem Einmarsch türkischer Streitkräfte in Nordsyrien in kurdischem Gewahrsam befunden haben? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg erfasst Personen, die sich an extremistischen Bestrebungen beteiligen. Zu Familienangehörigen und Kindern liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. c. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18975 3 7. In wie vielen Fällen hat sich der Senat bis heute um die Rückkehr in Syrien oder dem Irak inhaftierter deutscher IS-Kämpfer aus Hamburg oder deren Angehörigen bemüht? Hat es dabei Absprachen mit dem Generalbundesanwalt gegeben? Falls ja, welche? Die Frage eventueller Rückholungen liegt in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes. Im Übrigen siehe Drs. 21/16311.