BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18976 21. Wahlperiode 19.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 13.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Rattengifteinsatz gegen naturgeschützte Maulwürfe? Auf dem Grüngelände am Hüllbeen zwischen Radickestraße und Leiserweg im Bezirk Harburg weisen seit Kurzem Hinweisschilder auf den Einsatz von Rattengift hin. Viele Anwohner, die die Grünfläche als Erholungsfläche für sich und ihre Kinder sowie als Auslauffläche für ihre Haustiere nutzen, sorgen sich um die Gesundheit ihrer spielenden Kinder und fürchten um das Wohl ihrer Hunde und Katzen. Zudem befürchten sie, dass die örtlich zunehmende und laut Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Maulwurfpopulation durch den Rattengifteinsatz Schaden nehmen könnte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat, 1. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von beziehungsweise Erkenntnisse bezüglich der aktuellen Rattenpopulation in Hamburg-Harburg beziehungsweise speziell in den Stadtteilen Langenbek , Rönneburg und Wilstorf? Wenn ja, jeweils welche und wie hat sich die jeweilige Rattenpopulation seit 2015 entwickelt? Bitte nach Jahr (für 2019 zum Stichtag 10.11.2019) gesondert für Harburg gesamt sowie die genannten Stadtteile im Einzelnen aufschlüsseln. Die Größe von städtischen Rattenpopulationen unterliegt immer Schwankungen, die unter anderem von klimatischen Faktoren und damit auch dem natürlichen Nahrungsangebot , aber auch vom menschlichen Verhalten wie seinem Reinlichkeits- oder Meldeverhalten abhängt. Rattenbekämpfungsmaßnahmen beziehen sich nur auf öffentliche Flächen. Bekämpfungsmaßnahmen des Institutes für Hygiene und Umwelt (HU) auf Privatgrundstücken sind in der Verantwortung des Grundstücksbesitzers und sind hier nicht aufgeführt. Bekämpfungsmaßnahmen/Ermittlungen des HU im Bezirk Harburg (öffentliche Bereiche ) seit 2015: Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 (Stand 14.11.) Bekämpfungsmaßnahmen/ Ermittlungen 154 191 163 168 193 Eine gesonderte statistische Erfassung der jeweiligen Stadtteile wird nicht vorgenommen . 2. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von beziehungsweise Erkenntnisse bezüglich der aktuellen Rattenpopulation der im Vortext genannten Grünfläche? Drucksache 21/18976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, jeweils welche und wie hat sich die jeweilige Rattenpopulation seit 2015 entwickelt? Bitte nach Jahr (für 2019 zum Stichtag 10.11.2019) gesondert darstellen. Grundsätzlich ist ein Rattenbefall überall in Hamburg möglich. Speziell in dem Bereich der genannten Grünfläche gab es außer den in den Antworten zu 4., 5., 6. und 7. aufgeführten Bekämpfungsmaßnahmen 2019 weitere Einsätze im Mai 2013 und Juni 2010. 3. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von beziehungsweise Erkenntnisse bezüglich der aktuellen Maulwurfpopulation der im Vortext genannten Grünfläche? Wenn ja, jeweils welche und wie hat sich die jeweilige Population seit 2015 jeweils entwickelt? Bitte nach Jahr (für 2019 zum Stichtag 10.11.2019) gesondert darstellen. Der zuständigen Behörde liegen keine Erkenntnisse bezüglich einer Maulwurfspopulation auf der genannten Grünfläche vor. Maulwürfe werden nicht bekämpft. Sie stehen unter Naturschutz. 4. Aus jeweils welchen konkreten Gründen wird auf der im Vortext genannten Grünfläche aktuell durch jeweils wen und bis zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt von Rattengift Gebrauch gemacht? Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der Hamburger Rattenverordnung wird auf Anlass der Meldung von Rattenvorkommen (Meldepflicht für Ratten) der Sachverhalt durch eine Mitarbeiterin beziehungsweise einen Mitarbeiter des HU vor Ort überprüft. Die Überprüfung beinhaltet eine Bedarfsermittlung und die Feststellung der Zuständigkeit. Soweit der Rattenbefall öffentliche Flächen beziehungsweise öffentliche Gebäude betrifft, werden durch das HU entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen sowie eine Überprüfung des Erfolgs der Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund einer aktuellen Meldung einer Anwohnerin wurde am 08.11.2019 durch das HU eine Rattenbekämpfung eingeleitet. (Bekämpfung läuft noch, Stand 14.11.2019). Die Rattenbekämpfungen dauern in der Regel vier Wochen. Am Ende werden alle Köderstationen eingesammelt und die Warnhinweise entfernt. 5. Gab es Meldungen von Anwohnern, die zu einem Einsatz des Rattengiftes geführt haben? Wenn ja, jeweils wie viele, mit jeweils welchem Inhalt und jeweils wann? Für diesen aktuellen Einsatz gab es eine Meldung am 06.11.2019. Eine direkte Anwohnerin aus der Gordonstraße hat das HU telefonisch auf Rattenbefall an der Kehre Gordonstraße/Wanderweg Hüllbeen hingewiesen. Am 08.11.2019 haben dann die ersten Bekämpfungsmaßnahmen durch das HU stattgefunden. Text der Meldung: „Befall an der Kehre und auf dem angrenzenden Wanderweg (Hüllbeen)“. 6. Wurde bereits in der Vergangenheit auf dem Gelände Rattengift eingesetzt ? Wenn ja, jeweils wann, durch jeweils wen, aus jeweils welchen Gründen und für jeweils welchen Zeitraum? Zusätzlich zur aktuellen Bekämpfung gab es in diesem Jahr drei weitere Bekämpfungsmaßnahmen durch das HU im Bereich Gordonstraße/Hüllbeen (Wanderweg) und Karczweg (28.02. – 14.03.19 und 02.08. – 17.08.19). Im angrenzenden Rönneburger Park hat das HU in diesem Sommer (Ende Mai – Anfang August) umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. 7. Welche Art von Rattengift wird auf der im Vortext genannten Grünfläche aktuell eingesetzt? frunax DS Rattenfertigköder (auf Haferflockenbasis), 200 g Beutel, BVL-Nummer: B-0172-00-00, Biozid-Zulassungs-Nummer: DE-0000873-14, Wirkstoff: 0,05 g/kg Difenacoum . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18976 3 8. Ist das gemäß Ziffer 7. aktuell eingesetzte Gift für Menschen schädlich? Wenn ja, inwiefern? Bitte bei Unterschieden nach Kindern und Erwachsenen gesondert darstellen. Rattengift ist für Menschen insbesondere bei oraler Aufnahme schädlich, da es in die Biochemie der Blutgerinnung eingreift. 9. Ist das gemäß Ziffer 7. aktuell eingesetzte Gift für Haustiere, wie Hunde oder Katzen, schädlich? Wenn ja, inwiefern? Bitte bei Unterschieden nach Haustierart gesondert darstellen. Rattengift ist für die genannten Haustiere insbesondere bei oraler Aufnahme schädlich , da es in die Biochemie der Blutgerinnung eingreift. 10. Ist das gemäß Ziffer 7. eingesetzte Gift schädlich für die Maulwürfe, Eichhörnchen, Igel und anderen Tierarten, die auf dem Gelände beheimatet sind? Wenn ja, inwiefern? Bitte bei Unterschieden nach jeweiliger Tierart gesondert erörtern. 11. Wie stellt der Senat sicher, dass die auf dem Gelände beheimateten Tiere und insbesondere die vorhandene Maulwurfpopulation durch das eingesetzte Rattengift keinen Schaden nehmen? Bitte detailliert erläutern. Rattengift ist vor allem bei oraler Aufnahme auch für andere Säugetiere giftig. Ein kurzes Berühren oder Riechen hat keine Vergiftungserscheinungen zur Folge. Dem Rattengift ist immer ein Bitterstoff (Denatonium) beigefügt. Diesen Bitterstoff können Ratten nicht wahrnehmen, andere Tiere aber schon. Aus den genannten Gründen wird Rattengift grundsätzlich nicht offen ausgelegt. In den meisten Fällen werden zugriffsichere Köderboxen aufgestellt. In seltenen Fällen werden auch Rattenbauten direkt belegt, das Gift also tief in die Erde eingebracht. 12. Könnte das Vorliegen einer nachweisbaren Maulwurfpopulation Bauvorhaben in der Freien und Hansestadt Hamburg behindern oder verzögern ? Wenn ja, a) inwiefern? Bitte detailliert erläutern. b) jeweils welche konkreten Maßnahmen müssten getroffen werden, bevor ein Bauvorhaben auf einem von Maulwürfen bewohnten Gelände umgesetzt werden könnte? Bitte detailliert erläutern. c) gibt es etwaige Bauvorhaben, die im Umkreis der im Vortext genannten Grünfläche aktuell geplant oder umgesetzt werden? Wenn ja, jeweils welche und jeweils wo? Bitte detailliert erläutern. Nein, Bauvorhaben unterliegen der Privilegierung nach § 44 (5) BNatSchG: für nur national besonders geschützte Arten wie den Maulwurf gelten die Zugriffsverbote nach § 44 (1) BNatSchG in diesem Zusammenhang nicht.