BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1899 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 12.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Konzept zum Bau von 5.600 Flüchtlingsunterkünften im Standard des sozialen Wohnungsbaus bis 2016 Mit dem am 06.10.2015 beschlossenen Konzept zum beschleunigten Bau von Flüchtlingsunterkünften im Standard von Sozialwohnungen plant der Hamburger Senat in den sieben Stadtbezirken je 800 Wohnungen, also insgesamt 5.600 Wohnungen, innerhalb eines Jahres zu errichten. Diese sollen von privaten Investoren auf öffentlichem Grund gebaut und durch das öffentliche und soziale Dienstleistungsunternehmen f & w fördern und wohnen AöR für einen Zeittraum von 15 Jahren gepachtet werden. In der ersten Nutzungsphase sollen die Wohnungen ausschließlich als Unterkünfte für Flüchtlinge mit Bleiberecht genutzt und in einer zweiten Nutzungsphase als sozial geförderte oder freifinanzierte Wohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions-und Förderbank (IFB) wie folgt. 1. Erhält das Konzept einen genauen Zeitplan für die Fertigstellung der Bauvorhaben? Wann sollen die Ausschreibungen beginnen? Ziel des Senats ist die Errichtung der Wohnungen bis zum Ende des Jahres 2016. Auf den einzelnen Flächen werden derzeit Zeitpläne erarbeitet. 2. Bei welchen von den Bezirken genannten Flächen plant der Senat a. eine Aktualisierung vorhandener Bebauungspläne? b. die erstmalige Aufstellung eines Baubauungsplans? c. die Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB? d. ein Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung )? Künftig gegebenenfalls erforderlich werdende Überplanungen der Flächen mit Bebauungsplänen liegen in der Zuständigkeit der Bezirksämter. Deren Überlegungen sind insoweit noch nicht abgeschlossen. 3. Plant der Senat die Genehmigung von Vorhaben während der Planaufstellung (§33 BauGB) und ist dabei insbesondere vorgesehen Vorhaben vor Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu genehmigen? Drucksache 21/1899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will der Senat die Akzeptanz der Anwohner sicherstellen? Nein. 4. Wie bewertet der Senat das Risiko von Klagen von Bürgern gegen die Bebauungspläne? Wie bewertet der Senat das Risiko von nachträglichen Klagen seitens Umweltschutzorganisationen gegen die Bebauung von Landschaftsschutzgebieten? Den zuständigen Behörden ist bewusst, dass es zu Klagen kommen kann. Nach derzeitiger Erkenntnislage erscheinen die Risiken aber beherrschbar. 5. Wo sollen die Ausgleichflächen/-maßnahmen für die geplante Bebauung entstehen? Um eine zeitnahe Bereitstellung der in den Genehmigungsverfahren für die Flüchtlingsunterbringung festzusetzenden Ausgleichsmaßnahmen zu gewährleisten und den landwirtschaftlichen Flächenmarkt zu entlasten, sollen auch im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befindliche Staatswaldflächen als Ausgleichsflächenpotenzial genutzt werden. Erste Abstimmungsgespräche über Ausgleichsflächenpotenziale in Staatswäldern zwischen den zuständigen Behörden haben stattgefunden . Zusätzlich werden in allen Bezirken weitere Flächen im Eigentum der FHH auch außerhalb der Staatswälder auf Ausgleichspotenziale geprüft. 6. Welche Vertragsgestaltung plant der Senat um Privatinvestoren für den Bau von Sozialwohnungen zu gewinnen? 7. Wie will der Senat sicherstellen, dass die geplante Anzahl an Wohnungen im vorgesehenen Zeitraum erstellt und bezugsfertig ist? Die Überlegungen der zuständigen Behörden sind noch nicht abgeschlossen. 8. Welche Förderbedingungen stellt der Senat privaten Investoren in Aussicht ? Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderrichtlinie „Neubau von Mietwohnungen 1. Förderweg“ der IFB. 9. Wie viele private Investoren haben aktuell ihr Interesse bekundet? Mit wie vielen von ihnen wird zurzeit verhandelt? Die Bekundungen von Investoren werden zurzeit geprüft; entsprechende Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. 10. Wie stellt der Senat sicher, dass aufgrund der verkürzten Bauphase und der Erhöhung der Kosten für Baumaterial alle gesetzlichen Standards im Hinblick auf Material und Personalkosten von den Bauherren eingehalten werden? Ziel des Senats ist es, dass die Wohnungen im Rahmen und im Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet werden. Es werden Investoren gesucht, die als Bestandshalter eine dauerhafte Qualität der Wohnungen gewährleisten. 11. Plant der Senat weitere Maßnahmen/Konzepte für den beschleunigten Bau von Sozialwohnungen in den kommenden Jahren? Wenn ja, welche Maßnahmen/Konzepte plant der Senat? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/1778, 21/780 sowie 20/13388. 12. Der Senat bezieht die Errichtung von sozialen Einrichtungen in seine Planung ein. Welche sind diese, in welchen Stadteilen und wie viele? Bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln. Die Voraussetzungen für ein gutes Zusammenleben und eine stabile Quartiersentwicklung werden von Anfang an bedacht. Hier sind neben den jeweils zuständigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1899 3 Bezirksämtern auch die betroffenen Fachbehörden eingebunden. Im Übrigen sind die Planungen zu den einzelnen Standorten noch nicht abgeschlossen. 13. Wie lange soll die erste Nutzungsphase, also die ausschließliche Nutzung der Immobilien als Flüchtlingsunterkünfte mit einer höheren Belegung andauern? Abgeschlossen werden zunächst Mietverträge für die Flüchtlingsunterbringung für die Dauer von 15 Jahren. Eine ausschließliche Belegung mit Flüchtlingen dauert zumindest so lange an, bis ein Bebauungsplan aufgestellt ist. Bei Vorliegen von Planrecht für Wohnungsbau können und sollen sukzessive auch Haushalte integriert werden, die keinen Flüchtlingsstatus haben. 14. Verfügt der Senat über Konzepte, um eine Entstehung von Bezirken mit soziokulturellen Problemen durch eine zentralisierte Unterbringung von Flüchtlingen in Sozialwohnungen zu verhindern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und ist dies in Planung? Den zuständigen Behörden ist bewusst, dass eine Konzentration von mehreren tausend Flüchtlingen auf engem Raum planerische und soziale Herausforderungen mit sich bringt. Entsprechende Konzepte zur Vermeidung von soziokulturellen Problemen sind in Planung. 15. Plant der Senat aufgrund der deutlichen Erhöhung der Bautätigkeiten eine Veränderung der personellen Ausstattung im Bereich der Bauprüfung sowie der Stadt- und Landschaftsplanung? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Wenn nein, aus welchen Gründen hält der Senat die Personalstärke für angemessen? Plant die IFB aufgrund der deutlichen Erhöhung der Verfahren zur Genehmigung von geförderten Mietwohnungen eine Veränderung der personellen Ausstattung? Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant? Wenn nein, aus welchen Gründen hält die IFB die Personalstärke für angemessen? Mit der Frage der Personalausstattung haben sich die zuständigen Behörden in diesem Zusammenhang noch nicht befasst. Darüber hinaus sind die Überlegungen bei der IFB dazu noch nicht abgeschlossen.