BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18992 21. Wahlperiode 22.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Highspeed bei der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe – Was macht die HPA? Am 24.7.2019 ist nach über 17 Jahren Planungszeit mit den Baggermaßnahmen für die Fahrrinnenanpassung begonnen worden. Zuständig (Vorhabenträger ) sind für die Bundesverwaltung die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GWDS/WSV) und für Hamburg die Hamburg Port Authority AöR (HPA). Als erste Teilmaßnahme soll nach Mitteilung der GWDS/WSV und der HPA die sogenannte Begegnungsbox vor Hamburg realisiert sein, um möglichst schnell erste Verbesserungen für die Kunden des Hamburger Hafens zu ermöglichen. Die notwendigen Baggerausbauarbeiten für die Begegnungsbox unterfallen zu je circa 50 Prozent auf den Bund und auf Hamburg/HPA. Nach Auskunft der Bundesverwaltung sind die entsprechenden Arbeiten der Bundesverwaltung zur Realisierung der Begegnungsbox so weit vorangeschritten , dass diese vorrausichtlich zum Ende des Jahres 2019 abgeschlossen sein werden. Die HPA hat bis heute mit ihrem Teil der Ausbaumaßnahmen für die Begegnungsbox noch nicht einmal begonnen. Stattdessen wird noch immer Baggergut aus dem Hamburger Hafen im Bereich der künftigen Begegnungsbox verklappt. Die HPA hat seit Jahren keine Alternative für die Unterbringung von Baggergut entwickelt. Die Planungsarbeiten für die Schaffung einer entsprechenden Unterbringungsmöglichkeit in der Außenwirtschaftszone (AWZ) sind zu spät aufgenommen worden und werden noch viele Jahre andauern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die mit dem 3. Planergänzungsbeschluss vom 23. August 2018 freigegebene Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe wird in enger Kooperation von der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und der Hamburg Port Authority AöR (HPA) durchgeführt. Dabei hat das gemeinsame Ausbaukonzept verschiedene Restriktionen und Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu berücksichtigen, die den Bauablauf bestimmen. Ebenso hatten Klagen der Bieter im Ausschreibungsverfahren der WSV Auswirkungen auf die aufeinander abgestimmten Bauzeitenpläne. Zunächst war nach dem planfestgestellten Bauablauf durch die WSV die Unterwasserablagerungsfläche (UWA) Neufelder Sand baulich herzurichten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um den Bau eines stabilen Randdammes. Nach dessen Fertigstellung wird das Ausbaubaggergut aus der Hamburger Delegationsstrecke in die UWA eingebaut. Darüber hinaus ist das hamburgische Ausbaubaggergut spätestens nach drei Monaten mit sandigem Baggergut der WSV abzudecken. Der aufgrund die- Drucksache 21/18992 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ser Abhängigkeiten eng mit der WSV abgestimmte Bauablauf hat zur Folge, dass sowohl die Baggerarbeiten als auch die vorlaufenden Auftragsvergaben von HPA und WSV nicht parallel durchgeführt werden können. Denn Basis und Voraussetzung für den mit den Ausschreibungsunterlagen vorzugebenden Bauzeitenplan für den Hamburger Ausbaubereich ist der entsprechende Bauzeitenplan der WSV. Folglich kann die HPA ihren Auftrag erst vergeben, wenn zuvor die WSV ihre Baggeraufträge vergeben hat. Die WSV hat die Baggerung der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Fahrrinnenstrecke im April des Jahres 2019 vergeben. Die HPA hat direkt im Anschluss den Bauzeitenplan der Ausschreibungsunterlagen überarbeitet und die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens gestartet. Der Randdamm der UWA Neufelder Sand wurde Ende August 2019 fertiggestellt. Im Zuge des laufenden Vergabeverfahrens hat sich durch Gespräche mit der Berufsgenossenschaft Bau und weiteren Kampfmittelexperten gezeigt, dass die Freilegung und Bergung möglicher Kampfmittel in Gewässern eine technische Weiterentwicklung erfahren hat, durch die von Kampfmittelfunden herrührende Risiken deutlich vermindert werden können. Um die größtmögliche Sicherheit aller mit den Bagger- und Räumungsarbeiten befassten Personen zu gewährleisten, hat die HPA die Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe der Baggerarbeiten daher ergänzt und die im Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen aufgefordert, ihre Angebotsunterlagen entsprechend zu überarbeiten. Durch eine Optimierung des Bauablaufs (unter anderem Erhöhung der Anzahl eingesetzter Geräte) wird der für die zweite Jahreshälfte 2020 vorgesehene Fertigstellungstermin der Baggerarbeiten auf der Delegationsstrecke eingehalten. Die Herstellung der Begegnungsbox in Hamburg erfolgt voraussichtlich von Februar bis Juni des Jahres 2020, sofern keine Rechtsmittel gegen die Vergabeentscheidung eingelegt werden . Die Begegnungsstrecke wird wie geplant Anfang 2020 für die Schifffahrt nutzbar sein, auch wenn sie durch den veränderten Bauablauf noch nicht auf voller Länge fertiggestellt sein wird. Der bis dahin bereits fertiggestellte Bereich wird der Schifffahrt erste signifikante Verbesserung in den Begegnungsverkehren zur Verfügung stellen. Alle Entwicklungen der Bauarbeiten bis zur endgültigen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses und der Planergänzungsbeschlüsse werden mit den Reedereien und der Hafenwirtschaft zeitnah kommuniziert. Auch die Öffentlichkeit wird in geeigneter Weise über alle Verfahrensschritte laufend unterrichtet. Der Gesamtfertigstellungstermin der Baggerarbeiten soll wie geplant in 2021 eingehalten werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: 1. Hat die HPA alle Ausschreibung/en für die Baggerarbeiten für die Fahrrinnenanpassung in ihrem Zuständigkeitsbereich und insbesondere für die notwendigen Arbeiten für die sogenannte Begegnungsbox durchgeführt ? a) Wenn ja, wann? (Bitte Angabe der genauen Ausschreibungsdaten machen.) Das zweistufige Vergabeverfahren (Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ) wird wie folgt durchgeführt: Teilnahmewettbewerb: November 2018 – Januar 2019, Angebotsphase 1: Mai 2019 – Juni 2019. b) Wenn nein, warum nicht und wann plant die HPA, dies zu erledigen ? Entfällt. 2. Ist aufgrund eines durchgeführten Vergabeverfahrens ein Auftrag insbesondere auch für die notwendigen im Zuständigkeitsbereich der HPA liegenden Arbeiten zur Herstellung der Begegnungsbox erfolgt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18992 3 a) Wenn ja, wann? Entfällt. b) Wenn nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wann soll mit denen im Zuständigkeitsbereich der HPA liegenden Arbeiten für die Herstellung der Begegnungsbox, den notwendigen Bagger-/ Ausbaumaßnahmen begonnen werden? Wann sollen diese beendet sein? 4. Warum hat es die HPA nicht geschafft gleich „schnell“ wie die Bundesverwaltung , mit den entsprechenden Arbeiten zu beginnen und diese zu beenden? Der gemeinsam von der WSV und der HPA entwickelte Bauablauf setzt einen versetzten Beginn der jeweiligen Baggerarbeiten voraus. Im Übrigen siehe Vorbemerkung 5. Beabsichtigt der Senat/die zuständige Fachbehörde vor dem Hintergrund , dass aufgrund der langen, über 17 Jahre dauernden Planungszeit der Fahrrinnenanpassung, hinreichend Zeit für die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen bestand, jetzt Konsequenzen zu ziehen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? 6. Wie will der Senat/die zuständige Behörde/die HPA den Kunden des Hamburger Hafens die auf Hamburger Seite im Vergleich zur Bundesverwaltung nicht rechtzeitigen Baumaßnahmen für die Begegnungsbox erklären? Hierzu besteht keine Veranlassung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.