BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18997 21. Wahlperiode 22.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 14.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Leerstand von Wohnraum im Wahlkreis 5 (Rotherbaum/Harvestehude/ Eimsbüttel-Ost) (II) Die Situation auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich angesichts steigender Mieten und dem nach wie vor knapper werdenden bezahlbaren Wohnraum immer weiter zu. Spekulation mit Immobilien trägt maßgeblich dazu bei. Zumindest bei Leerstand und sonstiger Zweckentfremdung gibt es Instrumente , dagegen vorzugehen. Diese müssen aber auch konsequent eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Wohnungen stehen im Wahlkreis 5 aus welchen Gründen (baulicher Zustand, Eigentümerwechsel et cetera) seit mehr als vier Monaten leer (Stichtag 14.11.2019)? Wie viele dieser Wohnungen befinden sich im Eigentum a. der Freien und Hansestadt Hamburg (unmittelbar und mittelbar)? b. davon wiederum der SAGA? c. von Privatpersonen? d. juristischer Personen mit Eigentum an weniger als 100 Wohnungen ? e. juristischer Personen mit Eigentum an mehr als 100 und weniger als 1 000 Wohnungen? Bitte den/die Eigentümer/in benennen. f. juristischer Personen mit Eigentum an mehr als 1 000 Wohnungen? Bitte den/die Eigentümer/in benennen. 2. Wie viele Wohnungen stehen im genannten Gebiet aus welchen Gründen (baulicher Zustand, Eigentümerwechsel et cetera) länger als zwei Jahre leer (Stichtag 14.11.2019)? Wie viele dieser Wohnungen befinden sich im Eigentum a. der Freien und Hansestadt Hamburg (unmittelbar und mittelbar)? b. davon wiederum der SAGA? c. von Privatpersonen? d. juristischer Personen mit Eigentum an weniger als 100 Wohnungen ? e. juristischer Personen mit Eigentum an mehr als 100 und weniger als 1 000 Wohnungen? Bitte den Eigentümer benennen. Drucksache 21/18997 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 f. juristischer Personen mit Eigentum an mehr als 1 000 Wohnungen? Bitte den Eigentümer benennen. Bitte die genauen Adressen und die jeweilige Dauer der Leerstände benennen . Leerstände zum 14.11.2019 insgesamt* 328 davon seit dem Jahr 2018 111 davon seit dem Jahr 2017 und davor 149 * Die Leerstände in der Tabelle umfassen den Bezirksamtsbereich Eimsbüttel. Eine Auswertung für den Wahlkreis 5 war in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben entstammen den Eingangslisten „Leerstandsanzeigen“ für den Bezirksamtsbereich Eimsbüttel. Bei den genannten Fällen handelt es sich um gemeldete Wohnungsleerstände für den Bezirksamtsbereich Eimsbüttel, die noch im laufenden Verfahren sind und in regelmäßigen Abständen vom zuständigen Bezirksamt auch durch Kontrollen vor Ort kontrolliert werden. Für den aktuellen Sachstand müsste eine Durchsicht von über 100 Akten erfolgen, was im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar ist. Ebenso verhält es sich bei der Angabe zu den abgefragten Eigentumsverhältnissen, da diese statistisch nicht erfasst werden. Angaben zur Anzahl der Wohneinheiten im Eigentum juristischer Personen sind dem zuständigen Bezirksamt unbekannt. Als Gründe des Leerstandes sind hauptsächlich angeführt: Sanierung und Modernisierung sowie geplanter Abbruch. Zum Stichtag 14. November 2019 steht eine im allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Wohnung länger als zwei Jahre (seit 01. November 2017) leer. Grund hierfür sind bezirkliche Planungen (Gehwegverbreiterung ), in Folge derer ein Abbruch erforderlich ist. Zum Stichtag 14.November 2019 steht bei der SAGA eine Wohnung im genannten Gebiet aufgrund einer Umbaumaßnahme länger als vier Monate (seit 01.Juli 2019) leer. Die Auswertung erfolgte für die Stadtteile Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude und Hoheluft-West. Eine EDV-technische Auswertung nach Wahlkreisen ist der SAGA nicht möglich, eine diesbezügliche manuelle Auswertung ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht realisierbar. 3. Haben Senat beziehungsweise zuständige Behörden Kenntnis darüber, wie lange der Leerstand der in 1. und 2. genannten Wohnungen voraussichtlich noch andauern wird? Wenn ja, bitte näher ausführen. Wenn nein, warum nicht? Nach dem derzeitigem Stand sieht die SAGA vor, ihre leerstehende Wohnung im Januar neu zu vermieten. Für die im Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Wohnung ist es aufgrund der bezirklichen Planungen derzeit nicht absehbar, wann es zu einer Leerstandsbeendigung beziehungsweise zum geplanten Abbruch kommen wird. Aufgrund der baulichen Planungen des Bezirkes (Gehwegverbreiterung) war eine kurzfristige Zwischennutzung nicht möglich. Im Übrigen ist die voraussichtliche Dauer der Leerstände nicht bekannt. Bei Sanierung und Modernisierung erfolgen Kontrollen im Abstand von einigen Monaten. Bei Abbruch wird in der Regel in der Zweckentfremdungsgenehmigung zum Abbruch eine Frist von zwei Jahren zwecks Erstellung des Ersatzwohnraumes festgesetzt. 4. Welche Maßnahmen wurden bisher zur Beseitigung der einzelnen Leerstände ergriffen? Welche Maßnahmen planen Senat bzw. zuständige Behörden jeweils, um gegen die Leerstände vorzugehen? Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18997 3 a. Wie oft wurden Treuhänder/-innen gemäß § 12b HmbWoSchG in den Jahren 2014-2018 sowie im Januar bis September 2019 eingesetzt ? In wie vielen Fällen sind Treuhänder momentan (Stichtag 14.11.2019) eingesetzt? b. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach § 15 HmbWoSchG wurden festgestellt? Bitte nach den einzelnen Tatbeständen differenzieren. In wie vielen Fällen wurde ein Bußgeld verhängt? Welche Höhe hatten die Bußgelder jeweils? c. Wie oft hat eine Behörde einen Verfügungsberechtigten gemäß § m13 Abs. 4 HmbWoSchG auf Wohnungssuchende hingewiesen? In wie vielen Fällen führte dies zu einer Beendigung des Leerstands ? Im Jahr 2017 gab es keine Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Jahr 2018 wurden im Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 4 HmbWoSchG in zwei Fällen Geldbußen in Höhe von zweimal 5 000 Euro und zweimal 6 000 Euro gegen Verfügungsberechtigte verhängt. Im Jahr 2019 wurden zwei Bußgeldbescheide mit fünf Geldbußen von zweimal 5 000 Euro, zweimal 1 000 Euro und einmal 3 000 Euro erlassen. d. Wie oft wurden gegen Bescheide nach a. und b. Rechtsmittel eingelegt ? Wie viele Verfahren sind noch offen? Bitte differenzieren. Drei Einsprüche in Bußgeldsachen sind in der Zeit vom 01. Januar 2019 bis 30. September 2019 eingelegt worden. Davon sind zwei Verfahren noch nicht abgeschlossen. Ein Einspruch betraf einen Bußgeldbescheid aus 2018, die anderen zwei die Bußgeldbescheide aus 2019. 5. Wie viele Wohnungen im Wahlkreis 5 wurden in den Jahren 2011 – 2018 sowie zwischen Januar und September 2019 im Sinne des § 6 Hmb- WoSchG aus welchen Gründen für unbewohnbar erklärt? a. In wie vielen Fällen wurde diese Erklärung wieder zurückgenommen ? b. In wie vielen Fällen dauerte die Unbewohnbarkeit länger als einen Monat, sechs Monate, ein Jahr, drei Jahre, fünf Jahre an? c. In wie vielen Fällen hat eine Behörde gemäß § 6 Absatz 4 Satz 2 HmbWoSchG interveniert, um die Nutzungsberechtigten anderweitig unterzubringen? d. Wie viele Wohnungen sind momentan (Stichtag 14.11.2019) unbewohnbar ? Wie lauten die Adressen dieser Wohnungen? Bitte alle Antworten nach Jahren aufschlüsseln. Eine Wohneinheit wurde im Jahre 2018 wegen aufsteigender Feuchtigkeit für unbewohnbar erklärt. Eine Rücknahme erfolgte nicht. Gesonderte statistische Übersichten über die Feststellung von Wohnungen, welche seit dem Bestehen des HmbWoSchG für unbewohnbar erklärt wurden, liegen nicht vor. Zur Feststellung müssten geschätzt 1 000 Akten durchgesehen werden. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. In wie vielen Fällen hat die Stadt in den Gebieten mit Geltung einer sozialen Erhaltensverordnung im Wahlkreis 5 von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht beziehungsweise beabsichtigt, davon Gebrauch zu machen? Wann und wo genau war beziehungsweise ist dies? In keinem Fall. 7. Für wie viele Wohnungen im Wahlkreis 5 gibt es aktuell eine Genehmigung zur wechselnden Nutzung im Sinne des § 9 Absatz 2 Nummer 2 HmbWoSchG? Wie oft wurden diese befristet erteilt? Über welche Zeiträume ? Drucksache 21/18997 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die erteilten Genehmigungen sind statistisch nicht gesondert erfasst. Die Genehmigungspraxis ist angesichts des angespannten Wohnungsmarkts sehr restriktiv. Seit dem 1. August 2017 ist eine Zweckentfremdungsgenehmigung unter Stellung von Ersatzwohnraum erteilt worden. Für davor liegende Zeiträume müssten Zweckentfremdungsakten von circa 1 000 Stück überprüft werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich wäre. 8. Wie oft wurde in dem genannten Gebiet seit Inkrafttreten der Registrierungspflicht eine Nutzung nach § 13 HmbWoSchG angezeigt? Wie oft wurde eine Wohnraumschutznummer vergeben? Wie oft wurden diese befristet erteilt? Über welche Zeiträume? Es sind insgesamt 756 Registrierungsvorgänge vorgenommen worden. In 679 Fällen ist eine Wohnraumschutznummer vergeben worden. Es wurden bisher keine von vorneherein befristeten Wohnraumschutznummern vergeben.