BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 03.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Anmelderunde 2015 im Bezirk Altona Nach Ende der Anmelderunde für die weiterführenden Schulen, die vom 2. bis zum 6. Februar 2015 andauerte, weist die regionale Organisationskonferenz laut der Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 5 an weiterführenden Schulen (vergleiche http://li.hamburg.de/contentblob/ 3851536/data/download-pdf-bsb-handreichung-aufnahmeorganisation-in-kl- 5-jan-2013.pdf) jedem Kind eine Schule zu. Wie in der Handreichung festgelegt , ist der Elternwille im Rahmen der organisatorischen Vorgaben dabei vorrangig zu berücksichtigen. Nicht immer kann der angegebene Erstwunsch erfüllt werden. Im Bezirk Altona scheint es jedoch eine größere Anzahl von Ablehnungen zu geben. Entgegen der Elternwünsche habe die Verteilerkonferenz eine Vielzahl von Schülerinnen und Schülern dem Christianeum zugewiesen, das altsprachlich ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Schule wurde jeweils in wie vielen Fällen als Erst-, Zweit- und Drittwunschschule im Bezirk Altona angegeben? Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden jeweils ihrer Erst-, Zweit-, und Drittwunsch-Schule zugewiesen? Bitte in absoluten Zahlen angeben differenziert nach Schulen und Bildungsregion. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden jeweils mit Erst-, Zweit- und Drittwunsch am Christianeum angemeldet? Bitte absolute Zahlen angeben . 3. Wie vielen Schülerinnen und Schüler wurde entgegen ihres Erst- und Zweitwunsches das Christianeum als weiterführende Schule durch die Verteilerkonferenz zugewiesen? Bitte absolute Zahlen angeben. 4. Welche Schulen hatten diejenigen Schülerinnen und Schüler jeweils als Erst-, Zweit- oder Drittwunsch angegeben, die entgegen ihres Wunsches jetzt dem Christianeum zugewiesen wurden? 5. Bleibt es auch für die Schüler, die das Christianeum als Zweit- oder Drittwunsch angegeben hatten, bei der altsprachlichen Ausrichtung oder wird es ein alternatives neusprachliches Angebot für die zweite und dritte Fremdsprache geben? 6. Hat der Senat erwogen, an einem der Gymnasien in den Bildungsregionen 4,6 und 7 die Zügigkeit zu erhöhen, um dem Erst- und Zweitwunsch der Eltern nach einer neusprachlichen Ausbildung gerecht zu werden? Siehe Drs. 21/18. Drucksache 21/19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wird der Senat in Anbetracht des Anmeldeverhaltens der Eltern das Anmeldeverfahren überarbeiten? Das Verfahren der Schulorganisation ist noch nicht abgeschlossen. Änderungen des Anmeldeverfahrens werden derzeit nicht erwogen.