BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1900 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 12.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft Doormannsweg Laut Bericht des „Elbe-Wochenblattes“ wurde das Gemeinschafts- und Kulturzentrum Hamburg-Haus, Doormannsweg 12, in den ersten Oktobertagen spontan zur Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert. In diesem Zusammenhang hieß es, dass die einzigen Helfer vor Ort Mitarbeiter des Bezirksamtes Eimsbüttel gewesen seien. Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat: Derzeit werden alle staatlichen Stellen durch die hohen Zugangszahlen von Flüchtlingen in Deutschland vor besondere Herausforderungen gestellt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, allen eintreffenden Flüchtlingen für die Dauer des Asylverfahrens Obdach zu bieten. Angesichts einer seit Jahresbeginn erheblich gestiegenen Prognose und damit einhergehender Zahlen ankommender Flüchtlinge, auch in Hamburg, bedarf es aller Anstrengungen, ausreichende Unterbringungskapazitäten zur Verfügung zu stellen , um eine Obdachlosigkeit ankommender Flüchtlinge zu verhindern. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat das Hamburg-Haus in der Zeit vom 30. September 2015 bis zum 5. Oktober 2015 kurzfristig zur Abwendung drohender Obdachlosigkeit als Übernachtungsstätte für 190 Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Das Bezirksamt Eimsbüttel übernahm auch die Versorgung und Betreuung. Die Eignung des Gebäudes hatte das Bezirksamt in eigener Zuständigkeit festgestellt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Über welchen Zeitraum diente oder dient das Hamburg-Haus als Notunterkunft ? Mittwoch, 30.September 2015, 21 Uhr bis Montag, 5.Oktober 2015, 12 Uhr. 2. Handelte es sich um eine einmalige Situation oder kann es sein, dass das Gebäude erneut als Unterkunft in Betracht kommt? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Flüchtlinge wurden hier auf welcher Fläche untergebracht? 188 Flüchtlinge wurden auf insgesamt 1.623,55 qm (einschließlich Gemeinschaftsflächen ) untergebracht. 4. Wie sah die sanitäre Ausstattung aus? Damen-Toiletten: elf Kabinen Herren-Toiletten: elf Kabinen und neun Urinale Duschen: vier (zwei Damen, zwei Herren) Drucksache 21/1900 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Stimmt es, dass Mitarbeiter des Bezirksamtes Eimsbüttel als Flüchtlingshelfer eingesetzt wurden? Ja. 6. Wie wurden diese rekrutiert? Die Mitarbeiter haben sich auf einen Aufruf per E-Mail freiwillig gemeldet. 7. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamtes waren eingesetzt? 77. 8. Wie lange waren sie jeweils am Stück im Einsatz? Die Schichtplanung sah Einsatzzeiten zwischen fünf und acht Stunden vor. 9. Waren sie auch am Wochenende und in der Nacht eingesetzt? Ja. 10. Waren sie die einzigen Helfer oder gab es noch andere? Wenn ja, handelte es sich um bezahlte oder ehrenamtliche Kräfte? Neben Beschäftigten des Bezirksamtes waren ein Mitarbeiter einer anderen Behörde, drei Honorarkräfte und einige ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger im Einsatz.