BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19008 21. Wahlperiode 22.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Steinwerder Süd – Wurden Einwendungen im Planfeststellungsverfahren vorgebracht? Für die Hafenfläche Steinwerder Süd ist im September 2019 die Planfeststellung beantragt worden. Hierzu sollen die Flächen des Hansa Terminals und des Ross Terminals umstrukturiert werden. Vom 19. September bis zum 18. Oktober 2019 wurden die Planunterlagen im Bezirksamt Hamburg-Mitte ausgelegt. Bis zum 18. November 2019 können Einwendungen und Stellungnahmen bei der BWVI oder beim Bezirksamt Hamburg-Mitte vorgebracht werden. Eine abschließende Festlegung zur Nutzung der Fläche ist bisher nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einwendungen und Stellungnahmen im Planfeststellungsverfahren konnten bis zum Ende der Äußerungsfrist am 18. November 2019 vorgebracht werden. Erfahrungsgemäß gehen noch bis zum Ende dieser Frist umfangreiche Stellungnahmen und Einwendungen – so auch hier – bei der Anhörungsbehörde oder aber bei der oder den Auslegungsdienststellen ein, die ebenso in die Auswertung miteinbezogen werden müssen. Die detaillierte Auswertung eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen ist noch nicht abgeschlossen. Eine Angabe zu Zeitabläufen und zu Bearbeitungsdauern eines Planfeststellungsverfahrens ist verlässlich nicht möglich, weil der Verfahrensablauf maßgeblich auch vom Inhalt und Umfang der vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen sowie von dem Verhalten der übrigen Verfahrensbeteiligten abhängt. Das Vorliegen eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und die damit bewirkte Bauberechtigung zugunsten des Projetträgers werden vor allem dadurch bestimmt, ob gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Einwendungen und Stellungnahmen sind im Planfeststellungsverfahren für „Vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Steinwerder Süd“ bis zum 18. November 2019 geltend gemacht worden ? 2. Welche Verbände und Vereine sowie gegebenenfalls weitere Stellen haben im Rahmen der Frist eine Stellungnahme und/oder Einwendung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht? a. Worauf zielen die Stellungnahmen und/oder Einwendungen jeweils ab (bitte genau darlegen)? Drucksache 21/19008 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wie viele Stellungnahmen und wie viele Einwendungen gibt es insgesamt ? c. Wie viele unterschiedliche Einwender gibt es? Welcher Einwender ist quantitativer „Spitzenreiter“ und hat die meisten Stellungnahmen und/oder Einwendungen eingereicht? d. Welche Einwendungen und/oder Stellungnahmen gibt es gegebenenfalls zu folgenden Bautätigkeiten des Vorhabens: - Rückbau der Roßhöftspitze und der Oderhöftspitze - Rückbau der vorhandenen Verkehrsanlagen - Rückbau der Kaianlagen (Beschränkung auf die Kaiköpfe) - Rückbau vorhandener Brücken, Gebäude und sonstiger Anlagen auf den derzeitigen Oberflächen - Aufhöhung des Oderhafens - Aufhöhung der bislang nicht verfüllten Abschnitte des ehemaligen Ellerholzkanals - Gemeinsame weitere Aufhöhung der verbliebenen Terminalflächen , des Oderhafens, des ehemaligen Rodewischhafens, des ehemaligen Ellerholzkanals und der Erschließungsfläche Südwest , die südlich des ehemaligen Ellerholzkanals und westlich des ehemaligen Rodewischhafens liegt - Begleitender Aufbau von Uferböschungen nach Westen zum Roßhafen sowie nach Norden zum Ellerholzhafen e. Welche weiteren inhaltlichen Anpassungen und/oder Kritikpunkte werden in jeweils welcher Stellungnahme beziehungsweise Einwendung gefordert? f. Welche der geforderten inhaltlichen Anpassungen könnten übernommen werden? Falls noch geprüft wird: Wann soll eine entsprechende Prüfung abgeschlossen sein? Bis zum 18. November 2019 waren bei der Anhörungsbehörde 25 Stellungnahmen und eine Einwendung eingegangen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. g. Welche weiteren Verfahrensschritte bis zur Erstellung eines Planergänzungsbeschlusses werden nun im Rahmen welcher Frist unternommen ? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen erfolgen nach Ablauf der Äußerungsfrist die Verfahrensschritte nach § 73 Absatz 6 fortfolgende HmbVwVfG unter Berücksichtigung der dort genannten Fristen. Ein Planergänzungsbeschluss ist nicht beantragt. 3. In welchem Zeitrahmen soll das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein? Welche offenen Fragen gibt es gegebenenfalls noch zu klären ? a. In welchem Zeitraum soll die Schaffung des Planungsrechts durch die HPA fertiggestellt sein? b. Gibt es Abweichungen von den ursprünglichen Planungen? Wenn ja, welche und warum? c. Wann soll die Fläche vollständig entwickelt werden und die Flächenvergabe erfolgen? Erst nach Auswertung von Einwendungen und Stellungnahmen lässt sich eine Aussage zum weiteren Ablauf des Planfeststellungsverfahrens treffen. Die HPA schafft prinzipiell kein Planungsrecht. Diese Aufgabe fällt dem Senat und/oder der Bürgerschaft zu. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19008 3 4. Welche Kosten sind bisher für die Planungen und das Planfeststellungsverfahren „Vorbereitende Herrichtung von Flächen für Hafenzwecke in Steinwerder Süd“ entstanden und welche weiteren sind eingeplant? Bitte eine detaillierte Aufstellung nach Kosten der BWVI für Planung und der HPA für die Flächenherrichtung getrennt darstellen. Bisher sind für die Planungen und Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens rund 3 Millionen Euro aufgewendet worden. Bis zur Fertigstellung der Vorbereitungsmaßnahme geht die HPA insgesamt von rund 20 Millionen Euro Kosten für Planungen, Gutachten, Projektmanagement und Baubegleitung aus. Sämtliche Kosten sind von der HPA zu tragen.