BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19009 21. Wahlperiode 22.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 15.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Hat der Senat die Lebenslagenberichte verpennt? In der Drs. 21/251 kündigt der Senat an, im Laufe der 21. Wahlperiode vier Teilberichte über die Lebenslagen ausgewählter Bevölkerungsgruppen auf Basis aktueller und vorhandener Erhebungen zur Diskussion zu stellen, um Wirksamkeit und Ausrichtung des Senatshandelns zu reflektieren. In der Sitzung des Sozialausschusses (Drs. 21/9666) am 30.06.2017 wurde dieses Vorhaben bekräftigt und berichtet, dass „Lebenslagenberichte“ zu den Themen Familie, Migration und Flucht sowie SGB II und Senioren/-innen vorgelegt werden sollen. Im November 2017 wurde bereits der Lebenslagenbericht zu Familien und Anfang des Jahres 2019 ein Bericht zu Obdach- und wohnungslosen Menschen in Hamburg veröffentlicht. Ferner wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 07.11.2019 der Bericht zu Migration und Flucht immerhin angekündigt. Lebenslagenberichte zu anderen Teilbereichen stehen weiterhin aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Lebenslagenberichte zu den Themen „Familie“ und „Obdach- und Wohnungslosigkeit “ liegen der Bürgerschaft mit den Drs. 21/11370 und 21/17230 vor. Der Lebenslagenbericht zur Situation der Geflüchteten in Hamburg befindet sich zurzeit in der Schlussredaktion und wird von der zuständigen Behörde bis Jahresende veröffentlicht werden. Die Fertigstellung des Berichtes zu den Lebenslagen von Leistungsberechtigten im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches, Zweites Buch (SGB II) wird voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahresende erfolgen. Zum Bericht über die Lebenslagen älterer Menschen siehe Drs. 21/15695. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird der Senat die angekündigten Lebenslagenberichte zu den Themen „Migration und Flucht“, „SGB II“ sowie Senioren/-innen veröffentlichen ? Wird ein unabhängiges Institut mit der Lebenslagenberichterstattung beauftragt? Wenn ja, welches und nach welchen Kriterien wird die Lebenslagenberichterstattung in Hamburg vergeben? Wenn nein, wer erstellt dann die Lebenslagenberichte? Siehe Vorbemerkung, sowie Drs. 21/251 und Drs. 21/11053. 2. Plant der Senat, ein Gremium einzusetzen, das die Berichterstattung fachlich begleitet? Wenn ja, welche Verbände oder Einrichtungen sind dafür vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/19009 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welches methodische Verfahren liegt den jeweiligen Lebenslagenberichten zugrunde? 4. Auf welcher Datengrundlage werden die jeweiligen Lebenslagenberichte erstellt? 5. Inwiefern wird eine Vergleichbarkeit mit vorherigen Lebenslagenberichten methodisch abgesichert? 6. Inwieweit werden Handlungsperspektiven und weitere Maßnahmen in den Lebenslagenberichten berücksichtigt, um Wirksamkeit und Ausrichtung des Senatshandelns zu reflektieren? Siehe Drs. 21/251 sowie Drs. 21/11053. Bezüglich der Ergebnisse der Obdach- und Wohnungslosenuntersuchung 2018 wird ergänzend auf den am 2. Mai 2019 hierzu durchgeführten Fachtag verwiesen, siehe Drs. 21/17719.