BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19015 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Anzahl politisch motivierter Brandanschläge in Hamburg In Drs. 21/17274 legt der Senat die Anzahl politisch motivierter Straftaten aufgeschlüsselt nach den Phänomenbereichen „links“, „rechts“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ und „nicht zuzuordnen“ für die Jahre 2017 und 2018 dar. Als besonders gefährlich und heimtückisch sind Brandanschläge auf Gebäude, Personen oder Autos zu werten, da sie nicht nur hohe Sachschäden verursachen, sondern immer auch die Beschädigung der Gesundheit sowie das Leben von Personen gefährden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Brandanschläge unter den PMK-Straftaten erfolgten in den Phänomenbereichen „links“, „rechts“, „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ seit 2017? Bitte jahrweise für 2017, 2018 und 2019 (bis dato) aufschlüsseln. Zur Erfassung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK), den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage herangezogen worden. Bei dem Begriff „Brandanschläge“ handelt es sich um kein im KPMD-PMK recherchierbares Delikt. Die Anzahl der im KPMD-PMK unter Brandstiftung gemäß §§ 306 fortfolgende Strafgesetzbuch registrierten Delikte sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: 2017* 2018 2019** Straftaten gesamt*** 57 9 7 └ davon PMK-links 53 7 5 └ davon PMK-rechts 1 0 0 └ davon PMK-religiöse Ideologie 0 0 0 └ davon PMK-ausländische Ideologie 2 0 0 └ davon PMK-nicht zuzuordnen 1 2 2 * Die deutlichen Abweichungen zu den Folgejahren sind auf die herausragende Einsatzlage im Kontext G20 zurückzuführen. ** Stand 19.11.2019 – Es wird darauf hingewiesen, dass unterjährige Fallzahlen nicht belastbar sind, da sie ständigen Veränderungen durch Nachmeldungen und Ermittlungsergebnisse unterliegen. *** Die erhobenen Zahlen können von der tatsächlichen Anzahl der Straftaten im Sinne der Fragestellung abweichen, da in der Statistik jeweils das Delikt mit der höchsten Strafandrohung gezählt wird. Drucksache 21/19015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie erklärt sich der Senat (Innenbehörde, Landeskriminalamt und Polizei , Verfassungsschutz) die Unterschiede der politisch motivierten Brandanschläge in den Phänomenbereichen? Das parlamentarische Fragerecht umfasst einen Anspruch auf Auskünfte, nicht jedoch auf meinungsbildende Stellungnahmen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 – 35/07 –, juris Rn. 177), von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. Ungeachtet dessen sind Unterschiede bei erfassten Straftaten nach Erfahrung der Sicherheitsbehörden generell auf unterschiedliche Täter und/oder Anlässe und/oder Begehungsformen zurückzuführen.