BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19016 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Ewald Aukes (FDP) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Meisterprämie – Sind die Ziele in Hamburg erreicht? Seit Januar 2019 erhalten Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) eine Prämie von 1 000 Euro als einmaligen Zuschuss von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Der Senat hat dazu für die Jahre 2019 und 2020 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit der Meisterprämie in Höhe von 1 000 Euro fördert Hamburg sowohl Meisterinnen und Meister als auch alle Fortbildungsabsolventinnen und Fortbildungsabsolventen mit Abschlüssen auf den Niveaus 6 und 7 nach dem DQR (Deutschen Qualifikationsrahmen ) beispielsweise auch zur Betriebswirtin beziehungsweise zum Betriebswirt und zur Industriemeisterin beziehungsweise zum Industriemeister. Die neue Prämie erhalten alle, die eine Weiterbildung nach Handwerksordnung (HwO) oder Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgreich abschließen und deren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg liegt. Zu den Fördervoraussetzungen siehe Richtlinie zur Förderung einer Meisterprämie vom 1. Januar 2019 (https://www.hamburg.de/contentblob/12032118/ 4c9c81b68e26ed24cfd0b19bdbe49e95/data/mbl-01-2019.pdf). Im Übrigen siehe Drs. 21/17514. Bis zum 19. November 2019 wurden 620 Anträge auf die Hamburger Meisterprämie gestellt. Davon wurden 497 Anträge bewilligt und 478 bereits ausgezahlt. Die Absolventinnen und Absolventen hatten sich unter anderem als Handwerksmeisterin beziehungsweise Handwerksmeister weitergebildet. Auch in Handel und Dienstleistung gab es erfolgreiche Abschlüsse, besonders bei den Wirtschaftsfachwirtinnen bzw. Wirtschaftsfachwirten und Personalkaufleuten. Die Kosten für ihre Kurse und Materialien hatten die Absolventinnen und Absolventen bisher zum Teil weitgehend selbst getragen. Die Prämie soll sie entlasten und ihren Einsatz würdigen. Damit leistet Hamburg einen Beitrag, um berufliche Weiterbildung zu fördern und der akademischen Bildung gleichzustellen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Gewährung der Prämie für die Meisterprüfung oder für eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung in Hamburg wurden seit deren Einführung im Januar 2019 a. gestellt, b. bewilligt, c. abgelehnt? Drucksache 21/19016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Was sind die Hauptgründe für die Ablehnung der Anträge? Bitte gegebenenfalls diese Gründe nach Kategorien darstellen. Bis zum Stichtag 19. November 2019 mussten von 620 Anträgen 123 Anträge abgelehnt werden. Zu den einzelnen Ablehnungsgründen siehe die nachfolgende Übersicht: Ablehnungsgrund abgelehnte Anträge Fortbildungsabschluss nicht nach BBiG oder HwO* 62 Prüfungsort nicht Hamburg, trotz Möglichkeit der Prüfung in Hamburg 31 Drei-Monats-Frist zur Antragstellung verstrichen 13 Weder Wohnsitz noch Arbeitsstätte in Hamburg 7 Nicht DQR Niveaustufe 6 oder 7 6 Prüfung vor dem 1. Januar 2019 und damit vor Inkrafttreten 4 Gesamt 123 * 62 Antragsstellerinnen und Antragsteller (Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher, Technikerinnen beziehungsweise Techniker) mussten abgelehnt werden, da sie eine Fachschulausbildung absolvieren, die kostenfrei ist und in der keine Prüfungsgebühren anfallen. 2. Wie viel Budget steht derzeit für Auszahlungen der Prämie an Absolventen in Hamburg zur Verfügung? a. In welcher Höhe sind die finanziellen Mittel für die Prämien in welchem Zeitraum tatsächlich abgerufen worden? b. Ist das Budget für das Jahr 2019 auskömmlich? c. Wenn ja, ist das Budget gegebenenfalls zu hoch? Wenn nein, warum nicht? d. Inwieweit wird eine mögliche Steigerung der bereitgestellten Mittel in Höhe von 6 Millionen für die Jahre 2019 und 2020 in Betracht gezogen ? Das Budget für 2019 und 2020 ist auskömmlich. Im Übrigen Drs. 21/17514 sowie Vorbemerkung . 3. Gibt es eine starke Konkurrenz zu anderen Bundesländern, die höhere Prämien für Meisterprüfungen, Meistergründungen et cetera auszahlen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? a. In welchen anderen Bundesländern sind die Fördermöglichkeiten aus welchen Gründen deutlich ausgebaut worden beziehungsweise sind mehr finanzielle Mittel für Abschlüsse oder die Gründung von Betrieben, als in der FHH, vorgesehen? b. Sind dem Senat in diesem Zusammenhang Zuzüge nach Hamburg oder Wegzüge in andere Bundesländer von Absolventen der Meisterprüfung und/oder vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen bekannt? c. Wenn ja, bitte jeweils die Anzahl benennen? Wenn nein, warum nicht? Bei den erfragten Daten zu anderen Ländern handelt es sich um Angelegenheiten, die außerhalb der Zuständigkeit des Senats und damit außerhalb des parlamentarischen Fragerechts nach Artikel 25 der Hamburgischen Verfassung liegen (siehe Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 6. November.2013 – HVerfG 6/12 –, juris Rn. 68). 4. Welche Ziele sind mit der Prämie erreicht beziehungsweise aus welchen Gründen noch nicht erreicht worden? 5. Erreicht die Prämie in Hamburg die gewünschte Lenkungswirkung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19016 3 a. Wenn ja, wie? b. Wenn nein, warum nicht und was muss aus Sicht des Senats konkret geändert werden? Die Meisterprämie fördert die berufliche Weiterbildung und leistet einen Beitrag zur Gleichstellung von Studium und beruflicher Weiterbildung. Sie ist zudem eine Anerkennung für den hohen zeitlichen und finanziellen Einsatz, den die Absolventinnen und Absolventen für ihre Fortbildung aufbringen. Im Übrigen siehe Drs. 21/16744.