BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19018 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: 20-jähriger Rumäne vergewaltigte 18-Jährige in Rissen (III) Am 20.03.2018 erkundigte ich mich in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage nach einem 20-jährigen Rumänen, der ein 18-jähriges Mädchen mit Pfefferspray außer Gefecht gesetzt und anschließend vergewaltigt hatte. In der Antwort des Senats hieß es seinerzeit, dass geprüft werde, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgen könnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist das Ermittlungsverfahren aufgrund der Tat inzwischen abgeschlossen ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Ist gegen den Täter Anklage erhoben worden? Der Beschuldigte wurde mit Urteil vom 20. September 2018 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt, die derzeit vollstreckt wird. Im Übrigen siehe Drs. 21/12972. 3. Drohen dem Täter nun aufenthaltsbeende Maßnahmen? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Vorschriften? Wenn nein, warum nicht ? Aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung wurde dem Betroffenen rechtliches Gehör bezüglich der beabsichtigten Aberkennung der Freizügigkeit angeboten. Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird der Erlass einer entsprechenden Verfügung geprüft. Im Falle eines Freizügigkeitsverlusts ist eine Rückführung aus der Haft unter den Voraussetzungen des § 456a Strafprozessordnung möglich.