BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19019 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: 22-Jähriger begeht Überfälle und belästigt Frau in Marienthal (III) Am 01.12.2018 erkundigte ich mich in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/11878) über einen 22-Jährigen, der im Stadtteil Marienthal am 23. Dezember 2017 einer jungen Frau die Handtasche und eine Tüte mit Kleidungsstücken geraubt haben soll. Am 1. Januar soll derselbe Täter eine 34-jährige Frau sexuell belästigt und ihr Handy und Handtasche geraubt haben. Seinerzeit war die Staatsangehörigkeit des Täters noch nicht geklärt, wie aus der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage hervorging. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist die Staatsangehörigkeit des Täters mittlerweile geklärt? Falls nein, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese zu klären? Welche Staatsangehörigkeiten sind nach Auffassung der Behörden vorstellbar und in welche Richtung wird ermittelt? Nein, eine Klärung konnte noch nicht erfolgen. In die Prüfung eingebunden wurden sowohl die gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Rückführung ausländischer Straftäter (GERAS) als auch das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Im Übrigen siehe Drs. 21/12975. 2. Wie ist inzwischen sein aufenthaltsrechtlicher Status, insbesondere nach Ablauf der bis zum 26. Januar 2018 befristeten Duldung? Aus welchem Grund war beziehungsweise ist der Täter geduldet? Die Duldung ist abgelaufen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12975. 3. Laut Beantwortung der erwähnten Anfrage wurde der Betroffene am 1. Februar 2018 angeklagt. Ist dieses Strafverfahren bereits beendet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hat den Beschuldigten am 26. April 2018 wegen Raubes und Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von insgesamt 420,00 Euro angeordnet. Die Entscheidung ist seit dem 18. Mai 2018 rechtskräftig. 4. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage liefen weitere Ermittlungen gegen den Täter (Verfahren 2404 Js 1271/17). Ist dieses Ermittlungsverfahren inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren 2404 Js 1271/17 am 27. August 2018 gemäß § 154 Absatz 1 StPO endgültig eingestellt. Drucksache 21/19019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Bestehen Pläne, gegen den Täter aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Der Betroffene wurde inzwischen rechtskräftig aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 21/12975.