BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19020 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Abzuschiebender Kosovare begeht Sexualdelikt an 29-jähriger Frau (II) Eine Pressemitteilung der Hamburger Polizei vom 05.03.2018 berichtet von der Festnahme eines Sexualstraftäters. Demnach hatte der Täter der Frau angeboten, sie nach Hause zu fahren, diese verließ das Fahrzeug aber wieder . Daraufhin zog der 25-jährige Kosovare sie in sein Fahrzeug und flüchtete . Dies wurde von Passanten gesehen und der Polizei mitgeteilt, welche im Rahmen der darauf folgenden Fahndungsmaßnahmen den Flüchtenden ausfindig machen konnte. Zu dem Zeitpunkt vollzog der Tatverdächtige im Fahrzeug sexuelle Handlungen an der Frau. Die Beamten nahmen den Tatverdächtigen fest. Die Polizei stellte außerdem fest, dass sich der Tatverdächtige illegal in Deutschland aufhält und zum Zwecke der Abschiebung bereits zur Festnahme ausgeschrieben war. Weil der Kosovare zum Tatzeitpunkt 0,94 Promille Alkohol im Blut hatte, muss er sich auch wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten. Zudem wurde ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist der verdächtige Kosovare mittlerweile rechtskräftig verurteilt worden? Ja. 2. Wenn ja, wie lautet der Urteilstenor? Auf die Berufung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 15. November 2018 (329 Ls 79/18) im Rechtsfolgenausspruch dahin gehend geändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.