BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19022 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Ermittlung gegen 18-Jährigen wegen versuchter Vergewaltigung einer jungen Frau (III) Am 21.03.2018 erkundigte ich mich in einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/12405) nach einem 18-jährigen afghanischen Flüchtling, der versucht haben soll, ein 19-jähriges Mädchen zu vergewaltigen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist das Ermittlungsverfahren inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Es wurde gemäß § 170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweises eingestellt. Der Vorgang wird aber weiterhin in Obacht gehalten, damit die Ermittlungen bei neuen Ansätzen unmittelbar wieder aufgenommen werden können. 2. Ist das Asylverfahren schon abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Hat insbesondere das Strafverfahren Einfluss auf das Asylverfahren (gehabt)? Wenn ja, inwiefern? Das Asylverfahren ist seit dem 31. Juli 2018 rechtskräftig negativ abgeschlossen, da die für die Anerkennung erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Abschiebungsverbote liegen ebenfalls nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/12973. 3. Wie ist der gegenwärtige aufenthaltsrechtliche Status des Tatverdächtigen ? Der Betroffene ist gegenwärtig im Besitz einer Duldung wegen Passlosigkeit.