BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19023 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Fünf Drogendealer verletzen 27-Jährigen (II) Am 16.04.2018 berichtete das „Hamburger Abendblatt“ von einem Vorfall am frühen Sonntagmorgen, in dessen Verlauf ein 27-Jähriger von Drogendealern mit einem Messer im Gesicht verletzt worden war. Dem Geschädigten und seinem Begleiter seien zuerst aus einer Männergruppe heraus Betäubungsmittel zum Kauf angeboten worden. Nachdem er die Offerte abgelehnt hatte, entwickelte sich ein Streit zwischen ihm und den mutmaßlichen Drogenhändlern. Polizisten nahmen während der Sofortfahndung vier Tatverdächtige im Alter von 18 bis 22 Jahren aus Eritrea und einen 32-Jährigen mit mauretanischalgerischer Staatsangehörigkeit fest. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind unter den vier Tatverdächtigen im Alter von 18 – 22 Jahren mittlerweile rechtskräftig verurteilte Drogendealer? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die vorliegende Auskunft in Bezug auf einen der Betroffenen aus dem Bundeszentralregister vom 23.09.2019 enthält keine mitteilungsfähige Eintragung. Im Übrigen liegen keine Auskünfte vor. 2. Ist der 32-jährige Tatverdächtige mit mauretanisch-algerischer Staatsangehörigkeit mittlerweile rechtskräftig verurteilter Drogendealer? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Die vorliegende Auskunft aus dem Bundeszentralregister vom 07.11.2019 enthält gegenüber der Antwort zu Drs. 21/12750 keine neuen Eintragungen wegen Betäubungsmitteldelikten . 3. Wenn ja, wie wird aus aufenthaltsrechtlicher Hinsicht mit diesem Mann eingedenk seines illegalen Aufenthaltes in der Bundesrepublik und sei- Drucksache 21/19023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ner bislang zwölffachen einschlägigen Vorstrafen (unter anderem Diebstahl , Körperverletzungen und BtMG-Verstöße) verfahren? Siehe Drs. 21/12750.