BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19031 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Wütender Mob greift Einsatzkräfte der Feuerwehr an (II) „Die Bild“-Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 01.01.2019 über den Angriff eines „wütenden Mobs“ auf die Rettungskräfte der Feuerwehr. Vorausgegangen war diesem Angriff ein Notruf aus der Shisha Bar „High Class“ gegen 02.22 Uhr des 01.01.2019, in dem gemeldet wurde, dass ein dortiger Gast von einem unbekannten Mann mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt worden sei. Als ein Feuerwehrauto von einem anderen Einsatz am Tatort anhielt, stürmten etwa 20 Männer auf das Fahrzeug zu und griffen die Feuerwehrleute an. Später musste die herbeigeeilte Polizei die Einsatzkräfte der Feuerwehr mit Maschinenpistolen schützen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum von der Polizei festgestellten Sachverhalt siehe Drs. 21/15635. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele der Angreifer wurden vorläufig festgenommen? Keiner. Im Verlauf der Ermittlungen konnten zwei Beschuldigte ermittelt werden. 2. Gegen wie viele wurde U-Haft angeordnet? Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft lagen bei keiner der Personen vor. 3. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die Angreifer? Togoisch und gambisch. 4. Wie viele Personen sind ausreisepflichtig? Eine. 5. Wie viele sind bereits strafrechtlich auffällig gewesen? Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die gesetzlichen Wertungen des Bundeszentralregistergesetzes sieht der Senat davon ab, etwaige Ermittlungsverfahren mitzuteilen, die durch einen Freispruch oder eine Einstellung beendet worden sind. Dasselbe gilt für Ermittlungsverfahren, die zu einem Abschluss geführt haben, der entweder nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder nach den Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes nicht mehr zu berücksichtigen ist. Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister liegt nur für einen der Betroffenen vor, die vom 28.10.2019 datiert und keine mitteilungsfähige Eintragung enthält. Drucksache 21/19031 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Gab es bei dieser Bar bereits in der Vergangenheit Auffälligkeiten in ordnungs- oder strafrechtlicher Hinsicht? Seit der Eröffnung der im Eingangstext benannten Shisha-Bar „High Class“ im Juni 2018 liegen dem Bezirksamt-Nord insgesamt vier Polizeiberichte vor. Drei Polizeiberichte liegen über Ruhestörungen durch zu laute Musik vor. Nach einer anlassbezogenen Kontrolle vor Ort durch die zuständigen Gewerbekontrolleure kam es zu keinen weiteren Beschwerden. Im Februar 2019 kam es zu einem Polizeieinsatz wegen Körperverletzung . Weitere Auffälligkeiten sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord und der Polizei aktuell nicht bekannt; im Übrigen siehe Drs. 21/15635. 7. Welche Hamburger Shisha-Etablissements waren im Jahr 2018 Gegenstand ordnungs- oder strafrechtlicher Ermittlungsverfahren? Siehe Drs. 21/15635.