BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19033 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Situation in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (III) Seit dem 01.10.2018 werden Geflüchtete, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert wurden oder in einem anderen EU-Staat als Schutzberechtigte /-r anerkannt wurden (sogenannte Dublin- oder Dublin-Plus-Fälle), sowie Menschen aus vermeintlich „sicheren“ Herkunftsländern nicht mehr auf dezentrale Erstaufnahmeeinrichtungen umverteilt, sondern verbleiben für bis zu einem halben Jahr in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA). Die Unterbringungssituation der Betroffenen ist desolat: Sie sind in einer Halle in Kompartiments untergebracht, die nach oben offen und zentral beleuchtet sind. Sie schützen damit weder vor Lärm noch gewährleisten sie die Privatsphäre der Betroffenen. Die Angebotsstruktur richtet sich lediglich auf die Beförderung einer „freiwilligen“ Ausreise oder die Vorbereitung auf ihre Abschiebung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aufgrund der vorliegenden statistischen Daten des Ankunftszentrums kann keine Verlaufsauswertung über einen Zeitraum erfolgen, sondern nur eine Stichtagsauswertung . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wie folgt: 1. Wie viele Personen befanden sich seit dem 01.04.2019 in der ZEA? a. Wie viele von ihnen gehörten davon zu dem Personenkreis, der bis zu einem halben Jahr in der ZEA verbleiben soll (sogenannte Dublin-Fälle und Personen aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern “)? b. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind in einem anderen EU-Staat bereits registriert worden? c. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind in einem anderen EU-Staat bereits als schutzbedürftig anerkannt worden? d. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen kommen aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“? e. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind minderjährig? Bitte das Alter angeben. f. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind weiblich? g. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind weiblich und „allein reisend“? Drucksache 21/19033 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 h. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen besitzen die türkische Staatsbürgerschaft? i. Bei wie vielen der unter 1. a. genannten Personen ist bereits eine Asylentscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergangen? j. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind bereits länger als sechs Monate in der ZEA? k. Wie viele der unter 1. a. genannten Personen sind bereits länger als fünf Monate dort? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Personen befanden sich zum 01.11.2019 in der ZEA? Sofern eine Stichtagauswertung nicht möglich ist, bitte den Stand zum Zeitpunkt der Anfrage angeben. Zum Stichtag 19. November 2019 befanden sich in allen Standorten des Ankunftszentrums 420 Personen. a. Wie viele von ihnen gehörten davon zu dem Personenkreis, der bis zu einem halben Jahr in der ZEA verbleiben soll (sogenannte Dublin -Fälle und Personen aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern “)? 233 Personen gehören zu dem Personenkreis, der bis zur abschließenden Verfahrensentscheidung und, soweit sich daraus eine vollziehbare Ausreisepflicht ergibt, bis zu deren Umsetzung bis zu sechs Monate im Ankunftszentrum bleibt. b. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind in einem anderen EU-Staat bereits registriert worden? 202 Personen wurden bereits in einem anderen EU-Staat registriert. c. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind in einem anderen EU-Staat bereits als schutzbedürftig anerkannt worden? Das BAMF teilt lediglich mit, für welche Personen eine Überstellung erfolgen soll. Die Mitteilung über einen vorliegenden Schutzstatus erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt , sodass eine belastbare statistische Auswertung nicht möglich ist. d. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen kommen aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern? 31 Personen von den unter 2. genannten Personen kommen aus sicheren Herkunftsländern . e. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind minderjährig? Bitte das Alter angeben. 20 Personen von den unter 2. genannten Personen sind minderjährig, davon: Alter Anzahl 0 – 1 Jahr 4 2 Jahre 5 3 Jahre 1 4 Jahre 6 5 Jahre 4 f. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind weiblich? 63 Personen von den unter 2. genannten Personen sind weiblich. g. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind weiblich und „allein reisend“? Bei 29 Personen von den unter 2. genannten Personen handelt es sich um allein reisende Frauen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19033 3 h. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen besitzen die türkische Staatsbürgerschaft? 16 Personen von den unter 2. genannten Personen haben angegeben, türkische Staatsangehörige zu sein. i. Bei wie vielen der unter 2. a. genannten Personen ist bereits eine Asylentscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergangen? 120 Personen von den unter 2. genannten Personen haben bereits einen Bescheid des BAMF erhalten. j. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind bereits länger als sechs Monate in der ZEA? 28 Personen von den unter 2. genannten Personen. Bei diesen Personen ist aktuell eine freiwillige Ausreise, Rückführung, Überstellung oder Verlegung in eine andere Unterkunft in Planung. k. Wie viele der unter 2. a. genannten Personen sind bereits länger als fünf Monate dort? 19 Personen von den unter 2. genannten Personen. 3. Wie lang war beziehungsweise ist die Verweildauer der Personen, die zu den sogenannten Dublin-Fällen gehören oder aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ kommen jeweils in der ZEA? Bitte nach Zeitspannen differenzieren (unter einem Monat, unter zwei Monaten und so weiter). Zum Stichtag 19. November 2019 hielten sich insgesamt 233 Personen in dem Ankunftszentrum auf, die dem Personenkreis der Fragestellung zuzuordnen sind. Deren Aufenthalt in dem Ankunftszentrum betrug: Verweildauer Personenzahl unter 1 Monat 29 unter 2 Monate 50 unter 3 Monate 51 unter 4 Monate 35 unter 5 Monate 21 unter 6 Monate 19 über 6 Monate 28 4. Wie viele Personen, die zu den „Dublin-Fällen“ gehören oder aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ kommen, sind seit dem 14.05.2019 aus der ZEA (gegebenenfalls mit zwischenzeitlicher Inhaftierung im Ausreisegewahrsam/Abschiebehaft) abgeschoben worden? Im Zeitraum 14. Mai 2019 bis 31. Oktober 2019 wurden 37 Personen aus dem Ankunftszentrum abgeschoben. 5. Wie viele Personen, die zu den „Dublin-Fällen“ gehören oder aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ kommen, wurden seit dem 14.05.2019 aus welchen Gründen auf andere (Erstaufnahme-)Einrichtungen in Hamburg umverteilt? a. Wie viele dieser Umverteilungen erfolgten aus rechtlichen Gründen? b. Wie viele dieser Umverteilungen erfolgten aus medizinischen Gründen ? c. Wie viele dieser Umverteilungen erfolgten aus familiären Gründen? d. Wie viele dieser Umverteilungen erfolgten aus sonstigen Gründen? e. Wie viele dieser Umverteilungen erfolgten aufgrund der Überschreitung der vorgesehenen sechsmonatigen Unterbringung in der ZEA? In dem Zeitraum vom 14. Mai 2019 bis 19. November 2019 wurden insgesamt 188 Personen in eine andere Hamburger Unterkunft verlegt. Eine auswertbare Erfassung der einzelnen Gründe erfolgt nicht. Dies wäre nur durch Auswertung der Einzel- Drucksache 21/19033 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 akten möglich. Eine Aktendurchsicht ist in der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. In welche Einrichtungen werden Personen, die zu den „Dublin-Fällen“ gehören oder aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ kommen und den für die ZEA vorgesehenen Zeitraum von sechs Monaten überschritten haben, umverteilt? a. Existieren spezielle (Folge-)Unterkünfte, die für die Unterbringung dieser Personengruppe vorgesehen sind? Wenn ja, mit welcher konzeptionellen Ausrichtung? Siehe Drs. 21/17084. b. Welche Maßnahmen (zum Beispiel Sprachkurse et cetera) stehen für diese Personen zur Verfügung? Die in der Folgeunterbringung untergebrachten Personen erhalten – wie alle dort untergebrachten Personen – die Orientierungsberatung des Unterkunfts- und Sozialmanagements . Ihnen stehen auch die Angebote ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger in den Unterkünften zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/17084. 7. Gelten für die Personen, die zu den „Dublin-Fällen“ gehören oder aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ kommen, über die sechsmonatige Unterbringung in der ZEA hinaus weitere Einschränkungen? Nein. 8. Wie viele Familien mit schulpflichtigen Kindern wurden seit dem 14.05.2019 umverteilt, obwohl es sich um sogenannte Dublin-Fälle oder Personen aus vermeintlich „sicheren Herkunftsländern“ handelt? Bitte Anzahl der Personen und zugehörige Kinder benennen und angeben, wohin diese jeweils umverteilt wurden. Die Verlegungen werden statistisch nicht erfasst. Eine Aktendurchsicht ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis 31. Oktober 2019 verblieben 2 421 schutzsuchende Personen nach einer Verteilungsentscheidung gemäß §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) oder § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Hamburg. Davon hatten 1 219 Personen Unterbringungsbedarf. 9. Nach Auskunft des Senates sollen verschiedene Angebote umgesetzt werden, waren aber zum Zeitpunkt der letzten Anfragen (Drs. 21/16316 und 21/17084) noch nicht installiert. Welche Angebote zu vorbereitenden Maßnahmen, Freizeitgestaltung und Beschäftigung, zur Unterstützung des sozialen Zusammenlebens, zur Beschäftigung von Kindern, zu Sprachkursen, Sozialberatung et cetera sind gegenwärtig tatsächlich vorhanden? Sofern einzelne Angebote tage- oder stundenweise angeboten werden, bitte den Umfang angeben. Siehe Antwort zu 6. b. Im Übrigen siehe Drs. 21/17084. 10. Gegen wie viele Menschen – bitte nach Monaten aufschlüsseln – wurde seit dem 1. Oktober 2018 eine nächtliche Ausgangssperre durch das Einwohner-Zentralamt, Bargkoppelweg 66a, 22145 Hamburg verhängt, und wie wurde damit vonseiten des Einwohner-Zentralamtes umgegangen ? a. Wie viele Menschen, gegen die eine solche Verfügung erlassen wurde, haben hiergegen Widerspruch eingelegt? b. Wie vielen Widersprüchen wurde durch das Einwohner-Zentralamt stattgegeben, wie viele wurden abgelehnt? c. Wie viele Menschen davon haben gegen ablehnende Bescheide bei Gericht geklagt und in wie vielen Fällen wurde dem durch das befasste Gericht stattgegeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19033 5 d. In wie vielen Fällen wurde nach einem für den Betroffenen positiven Bescheid durch das befasste Gericht erneut eine nächtliche Ausgangssperre ausgesprochen? Anordnungen zum nächtlichen Aufenthalt in der Unterkunft werden statistisch nicht erfasst und lassen sich auch aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren nicht auswerten. Eine händische Auswertung mehrerer Hundert Ausländerakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Widersprüche und Eilanträge gegen Anordnungen zum nächtlichen Aufenthalt in der Unterkunft werden statistisch nicht erfasst. Dies gilt auch für Entscheidungen des damit befassten Gerichtes. 11. Wie viele nächtliche Polizeieinsätze – bitte nach Monaten aufschlüsseln – wurden seit dem 1. Oktober 2018 in der ZEA Rahlstedt, Bargkoppelstieg 10 – 14, durchgeführt, um dort untergebrachte Geflüchtete in ihre Herkunftsländer beziehungsweise in Länder, in die sie nach der Dublin- Verordnung zurückkehren sollen, abzuschieben? Im Ankunftszentrum fanden die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Einsätze zu unterschiedlichen Zeiten, auch in den frühen Morgenstunden, statt: Zeitraum Einsätze in der ZEA Oktober 2018 0 November 2018 0 Dezember 2018 0 Januar 2019 2 Februar 2019 1 März 2019 6 April 2019 7 Mai 2019 11 Juni 2019 8 Juli 2019 8 August 2019 8 September 2019 9 Oktober 2019 4 a. Wie viele Personen (Mitarbeiter/-innen der Ausländerbehörde, Polizisten /-innen und sonstige Mitarbeiter/-innen der ZEA) waren an solchen Einsätzen beteiligt? Die Polizei Hamburg wird bei Einsätzen im Sinne der Frage von der originär zuständigen Ausländerbehörde um Vollstreckungshilfe ersucht. In der nachstehenden Tabelle werden „nächtliche“ Einsätze im Sinne der strafprozessual definierten Nachtzeit im Rahmen von Durchsuchungen (21 bis 6 Uhr) angeführt. Monat Anzahl der Einsätze Anzahl Polizeikräfte Anzahl Bedienstete Ausländerbehörde Oktober 2018 0 0 0 November 2018 0 0 0 Dezember 2018 1 8 1 Januar 2019 3 28 3 Februar 2019 1 9 1 März 2019 4 40 4 April 2019 1 10 2 Mai 2019 9 77 11 Juni 2019 1 9 1 Juli 2019 4 24 6 August 2019 5 26 6 September 2019 5 26 5 Oktober 2019 1 4 1 November 2019* 1 9 2 * Stichtag 20. November 2019 Drucksache 21/19033 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Planung der Durchführung dieser Einsätze erfolgt fallbezogen und berücksichtigt die Anzahl der betroffenen Personen, deren Gesundheitszustand und Hinweise auf Gewalttätigkeit. Die Anzahl der beteiligten Personen weiterer Beteiligter, etwa des Betreibers oder des Sicherheitsdienstes, wird statistisch nicht erfasst und ist daher nicht auswertbar. b. In wie vielen Fällen wurden die Menschen, die abgeschoben werden sollten, in ihren Schlafräumen angetroffen? In wie vielen Fällen waren sie nicht anwesend? Es wurden 37 Menschen in ihren Schlafräumen angetroffen und abgeschoben. 56 Personen wurden nicht angetroffen. c. Wurden in Fällen, wo Menschen, die abgeschoben werden sollten, nicht in ihren Schlafräumen angetroffen wurden, andere Schlafräume nach den Betroffenen durchsucht? Bitte die Anzahl solcher Durchsuchungen anderer Räume nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Nein, im Übrigen bestünde hierzu keine Rechtsgrundlage. 12. Inwiefern erhalten die Asylantragstellenden in der ZEA eine individuelle und unabhängige Asylverfahrensberatung? a. Haben sie planmäßig vor der Anhörung zu den Fluchtgründen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Zugang zu dieser Asylverfahrensberatung? Die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) führt für Menschen mit geringem Einkommen in Hamburg vertrauliche und unabhängige Rechtsberatung durch spezialisierte Volljuristinnen und -juristen durch (§ 1 Absatz 1 Ziffer 1 Gesetz über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA-Gesetz) i.V.m. § 12 Beratungshilfegesetz). Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte, wie auch dem Ankunftszentrum, gehören dem Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß § 4 ÖRA-Gesetz an. Sie können sich in allen Beratungsstellen der ÖRA zu allen Rechtsangelegenheiten beraten lassen. Die Migrationsrechtsberatung findet in der ÖRA-Hauptstelle in der Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg, statt. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Ankunftszentrums haben zudem die Möglichkeit, vor einer Anhörung beim BAMF an einer Anhörungsberatung der ÖRA teilzunehmen. Auf diese Möglichkeit werden die Bewohnerinnen und Bewohner in einem Beratungsgespräch hingewiesen, zudem erhalten sie den mehrsprachigen Informationsflyer der ÖRA. Für diese Beratungen stehen besondere Beratungskapazitäten in der ÖRA zur Verfügung, die sicherstellen, dass die Betroffenen in jedem Fall eine Beratung erhalten. Da die Personen in diesem Prozessschritt noch kein Mobilitätsticket besitzen, erhalten sie eine Tageskarte des Hamburger Verkehrsverbundes. Darüber hinaus liegen Flyer anderer Beratungsstellen aus. b. Führt das BAMF in der ZEA nun selbst eine „Asylverfahrensberatung “ gemäß § 12a AsylG durch? c. Werden Informationsgespräche gemäß § 12a Absatz 3 AsylG oder ebenfalls Beratungsgespräche durch das BAMF gemäß § 12a Absatz 4 AsylG durchgeführt? d. Plant das Land Hamburg, eine unabhängige Beratung gemäß § 12a Absatz 4 AsylG in Zusammenarbeit mit den Hamburger Wohlfahrtsverbänden einzurichten, zu der alle Asylantragstellenden vor ihrer Anhörung beim BAMF Zugang erhalten? Das BAMF führt in dem Ankunftszentrum derzeit weder Informationsgespräche gemäß § 12a Absatz 3 AsylG noch Beratungsgespräche gemäß § 12a Absatz 4 AsylG durch. Die flächendeckende Einführung der Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG wird durch das BAMF ab Januar 2020 erfolgen. Nach § 12a AsylG kann der BAMF die Beratung mit eigenen Kräften wahrnehmen oder Wohlfahrtsverbände damit beauftragen.