BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19044 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 19.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Neubau der Martini-Klinik am UKE Der Neubau der Martini-Klinik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist eines der zentralen Projekte im Rahmen des Zukunftsplans „UKE 2050“. Das Bauprojekt wird durch das UKE selbst finanziert, dennoch können sich mittelbar auch finanzielle Risiken für die Stadt ergeben. Im Juli 2019 fand mit der Wissenschaftssenatorin bereits der erste Spatenstich für diesen Neubau statt. Presseberichten zufolge wird mit Baukosten von 70 Millionen Euro gerechnet. Im Februar 2017 hatten die Vertreter von Senat und UKE gegenüber der Bürgerschaft noch von einem Investitionsvolumen von 40 Millionen Euro gesprochen (siehe Protokoll des Ausschusses Öffentliche Unternehmen vom 24.02.2017). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wie folgt: 1. Wie ist derzeit der genaue Zeitplan für die Planung, Umsetzung und Finanzierung des Neubaus der Martini-Klinik? Vorbereitende Maßnahmen für den Hochbau sind für Mai 2020 geplant, die Fertigstellung des Gebäudes wird 2023 erwartet. Die Finanzierung des Neubaus der Martini- Klinik wird im Rahmen des in Drs. 21/17909 vom 30. Juli 2019 (Neubau des Universitären Herz- und Gefäßzentrums) beschriebenen Mieter-Vermieter-Modells über die UKE Immobilien-Verwaltungs GmbH & Co. KG mittels eines langfristigen Kredits erfolgen. Aus diesem werden die Mittel bedarfsgerecht gemäß Mittelabflussplan abgerufen . 2. Ist es zutreffend, dass das für dieses Bauprojekt durchgeführte Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Generalunternehmers nicht erfolgreich war und wieder aufgehoben wurde? Wenn ja, warum und welche Auswirkungen hat dies im Einzelnen auf die Organisation dieses Bauprojekts, den Zeitplan und die finanziellen Risiken ? 3. Wann genau wird derzeit mit dem Beginn der Baumaßnahme sowie mit der Fertigstellung des Neubaus gerechnet? 4. Wann sollen welche Auftragsvergaben durchgeführt werden? Nach Auskunft des UKE ist das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Generalunternehmens für dieses Bauprojekt aufgehoben worden, da kein wirtschaftliches Angebot eingegangen war. Die Aufhebung ist im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht worden. Drucksache 21/19044 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Vergabe der Bauleistungen wird nunmehr in Teil-/Fachlosen erfolgen, Planungsund Koordinationsleistungen werden über die Klinik Facility-Management Eppendorf GmbH (KFE), eine Tochtergesellschaft des UKE, erbracht. Die Auftragsvergaben der etwa 50 Teil-/Fachlose (ohne Ausstattung) sollen im Wesentlichen in den Jahren 2020 und 2021 erfolgen. Im Vergleich mit der Beauftragung eines Generalunternehmers werden keine signifikanten Nachteile auf den unter Antwort zu 1. dargestellten Zeitplan oder im Hinblick auf finanzielle Risiken erwartet. 5. Mit welchen Kosten wird derzeit für den Neubau gerechnet und wie setzt sich die Kostenberechnung im Einzelnen zusammen? Nach Auskunft des UKE sind die Gesamtbaukosten nach Stand der vorliegenden Kostenberechnung mit 68,85 Millionen Euro zu veranschlagen. Sie umfassen unter Beachtung der „Verwaltungsvorschriften über die Durchführung von Bauaufgaben der Freien und Hansestadt Hamburg (VV-Bau)“ die nach der Kostenberechnung nach DIN 276 einzubeziehenden Kostengruppen. Von der Angabe weiterer Details sieht der Senat ab, da dies Rückschlüsse zu Teil-/ Fachlosen ermöglichen würde, die für die vorgesehenen Vergaben der Bauleistungen nachteilig wären. 6. Ist vorgesehen, das Bauvorhaben Neubau der Martini-Klinik aufgrund der Größe und des finanziellen Volumens in das zentrale Bau-Monitoring des Senats aufzunehmen? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? Da der Neubau der Martini-Klinik, einer Klinik außerhalb des Krankenhausplans der Freien und Hansestadt Hamburg, nicht aus öffentlichen Mitteln, sondern vom UKE mittels Kreditaufnahme finanziert wird, ist das Bauvorhaben nicht in das Bau- Monitoring des Senats aufgenommen worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 7. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde weiter davon aus, dass – wie in Drs. 21/17909 beschrieben – der Neubau des UHZ am UKE im Wege der Vergabe an einen Generalunternehmer durchgeführt werden kann? Wie sind derzeit der Stand und der Zeitplan des entsprechenden Vergabeverfahrens? Das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Generalunternehmers zum Neubau des UHZ am UKE ist noch nicht abgeschlossen. Da im öffentlichen Vergaberecht das Prinzip des Geheimwettbewerbs gilt, sind dem Senat beziehungsweise dem UKE inhaltliche Aussagen – auch zum Zeitplan – nicht möglich, da jede Aussage zu Terminen oder Einschätzungen zum aktuellen Stand des Verfahrens Auswirkungen auf das Vergabeergebnis haben könnte.