BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19045 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 19.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Schulsanierungen bei laufendem Lernbetrieb Rund 395 Millionen Euro hat die Stadt Hamburg im vergangenen Jahr in Neubau, Sanierung und Instandhaltung von Schulgebäuden investiert. In einer Pressemitteilung1 von April 2019 rühmt sich die zuständige Behörde damit, 169 Bauprojekte fertiggestellt und rund 564 000 Quadratmeter Gebäudefläche in Ordnung gebracht zu haben. Angesichts des dringend erforderlichen massiven Ausbaus der schulischen Kapazitäten stehen weitere Baumaßnahmen an Hamburger Schulgebäuden an: Neben Neubauten plant der Senat auch zahlreiche Erweiterungen bestehender Gebäudekomplexe , um dem Schüleranstieg gerecht zu werden. Wichtig ist dabei nicht nur die zügige Realisierung der geplanten Maßnahmen, sondern auch, dass die Bautätigkeit verträglich für die anwesende Schüler- und Lehrerschaft stattfindet und nicht zulasten der Konzentration oder Gesundheit geht beziehungsweise mit Unfallgefahren verbunden ist. Als negatives Beispiel ist hier das Gymnasium Altona zu nennen, dessen Fassade seit nunmehr sieben Jahren – seit 2012 – eingerüstet ist und deren jetziger Abiturjahrgang ein Schulleben auf dem Gymnasium hatte, welches von Baulärm, Staub und Unruhe durch ständige Umzüge geprägt war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Seit 2011 hat der Senat erhebliche Anstrengungen unternommen, die Hamburger Schulgebäude in einen guten Zustand zu bringen und einen jahrelangen Sanierungsstau abzubauen. Deshalb wurden die Investitionen in den Schulbau im Vergleich zu der Zeit von 2000 bis 2010 ab dem Jahr 2011 mehr als verdoppelt. Zwischen 2011 und 2018 wurden so rund 3 Milliarden Euro in Neubau, Sanierung und Instandhaltung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Hamburger Schulen von SBH I Schulbau Hamburg (SBH) und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) investiert, davon allein 1,1 Milliarden Euro in die Sanierung. Eine Sanierung von Schulgebäuden im laufenden Schulbetrieb ist die Regel, daher wird jedes Bauvorhaben individuell vorbereitet. Alle erforderlichen Maßnahmen werden in Abstimmung mit den betroffenen Schulen und entsprechend ihrer Dringlichkeit durchgeführt. Hierbei erfolgt die Priorisierung grundsätzlich in Abwägung des baulich Notwendigen und der pädagogischen Erfordernisse. Sobald die Entscheidung für die Realisierung einer Maßnahme getroffen worden ist, stimmen SBH und GMH die Maßnahme mit der Leitung der betroffenen Schule ab, um eine Störung des Schulbetriebs zu minimieren. Die jeweilige Projektsteuerung von SBH beziehungsweise GMH nimmt Kontakt zur Schulleitung auf und erläutert die Maßnahmen sowie die geplanten zeitlichen Abläufe. Anregungen und Änderungsvorschläge der Schulleitung werden nach 1 https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12555750/2019-04-29-bsb-schulbau/. Drucksache 21/19045 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Möglichkeit in der weiteren Planung und Ausführung der Sanierungsmaßnahme berücksichtigt. In den Quartalsgesprächen zwischen Schulleitung und Objektmanagement werden mögliche Veränderungen angesprochen und gegebenenfalls nach Prüfung durch die zuständigen Standortplanerinnen beziehungsweise Standortplaner der für Bildung zuständigen Behörde auch kurzfristig angepasst. Im Mittelpunkt steht stets das Bestreben, die Störungen für den Schulbetrieb möglichst gering zu halten. So erfolgt nach Möglichkeit eine Auslagerung der betroffenen Klassen in andere Schulgebäude, in mobile Klassenräume oder an andere Standorte. Da die Auslagerung ganzer Schulen in der Regel nicht möglich ist, erfolgen Sanierungen mehrerer Schulgebäude an einem Standort häufig Schritt für Schritt. So wurde auch am Gymnasium Altona mit der Schule und der für Bildung zuständigen Behörde eine Teilung der Sanierungsmaßnahmen in drei Bauabschnitte, verteilt auf die drei Standorte des Gymnasiums, vereinbart. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Schulen wurden in den Jahren 2017, 2018 und zum Stichtag 31. Oktober 2019 Sanierungsarbeiten im größeren Umfang (ab vier Wochen beziehungsweise mehrere hintereinander folgende kleinere Maßnahmen) beendet und wie lange haben sie jeweils gedauert? Bitte mit Angabe des Sanierungsbeginns. 2. An welchen Schulen finden aktuell Sanierungsarbeiten im größeren Umfang (ab vier Wochen) statt? Bitte Beginn der Sanierungsarbeiten, Inhalt der Sanierungsarbeiten und geplantes Ende nennen. 3. An welchen Schulen sind Sanierungsarbeiten im größeren Umfang (ab vier Wochen) geplant? Bitte Beginn der Sanierungsarbeiten, Inhalt der Sanierungsarbeiten und geplantes Ende nennen. Alle Sanierungsmaßnahmen haben einen Umfang, der vier Wochen überschreitet. Auf Antrag der Bürgerschaft werden alle geplanten Schulbaumaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 1 Million Euro im Berichtswesen über Schulbaumaßnahmen erfasst und jährlich veröffentlicht. Davon erfasst sind auch alle Sanierungsmaßnahmen . Für die erfragten Jahre siehe Drs. 21/18018. 4. Warum dauern die Sanierungsarbeiten am Gymnasium Altona seit 2012 an? War dieser große zeitliche Umfang geplant? Wenn nein, worin liegt diese lange Zeitspanne begründet und wann ist mit einem Ende der Sanierungsarbeiten zu rechnen? Die Behauptung, seit 2012 würden hier Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, ist unzutreffend. Die Sanierungsmaßnahme hat im Juli 2018 begonnen. In den Sommerferien 2016 und 2017 wurden vorgezogene, lärmintensive Arbeiten durchgeführt. Das zuvor aufgestellte Gerüst dient als Schutzmaßnahme. Gutachten hatten ergeben, dass sich die Fassade am Haupteingang sowie vor dem besagten Seitenzugang in einem sehr schlechten Zustand befunden hat. Die Gerüste dienten somit zum Schutz vor eventuell herabfallenden Teilen der Fassade, wie kleine Bruchstücke Putz und Sandstein. Die Gerüste wurden nach den Fassadenarbeiten im Jahr 2016 zurückgebaut. Ursprünglich wurde im Schulentwicklungsplan von 2012 eine Erweiterung von vier auf sechs Züge am Gymnasium Altona geplant. Erste Machbarkeitsstudien wurden in 2012 erstellt. Die Planungen haben in 2013 begonnen. Im Jahr 2015 wurde dem Wunsch der Schule, von einer Erweiterung auf sechs Züge abzusehen, entsprochen. Im Anschluss haben die erforderlichen Um- und Neuplanungen begonnen. Erforderliche Umplanungen haben zu Verzögerungen von zwei Jahren geführt. Diese Verzögerung ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Schulgemeinschaft vehement die geplante Vergrößerung abgelehnt hat und eine Änderung der Planungen herbeiführte. Da an allen drei Standorten des Gymnasiums Altona Bautätigkeiten erforderlich waren, wurde die Bauaufgabe in Abstimmung mit allen Beteiligten in diverse aufeinanderfolgende Abschnitte aufgeteilt. In der Zeit vom November 2016 bis November Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19045 3 2017 wurden die Erweiterung der Esseneinnahmefläche und der Zubau von vier Fachräumen an der Bülowstraße umgesetzt. Parallel wurden in den Sommerferien lärmintensive Maßnahmen im Hauptgebäude durchgeführt. Mit Fertigstellung des Zubaus sind die Sanierungen des Oberstufengebäudes an der Bleickenallee im Zeitraum von Dezember 2017 bis Juni 2018 umgesetzt worden. Die Sanierungen am Hauptgebäude des Hohenzollernring haben im Juli 2018 begonnen und werden noch in diesem Jahr abgeschlossen. 5. In einem Schreiben an den Ersten Bürgermeister vom 28.05.2019 und einem Brief an die Schulaufsicht vom 28.08.2019 berichten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gymnasiums Altona von einer „außerordentlichen Belastung“ und erläutern, dass sie sich in „zunehmendem Maße nicht mehr in der Lage sehen, einen den Lehranforderungen angemessenen Unterricht durchzuführen oder andere notwendige Aufgaben zu erfüllen“. Begründet wird dies unter anderem durch Lärmbelästigung und Staubentwicklung durch Bautätigkeit, reduzierten Lichteinfall in die Klassenräume durch Einrüstung und Folie vor den Fenstern, ständige Umzüge , eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten von Sanitäreinrichtungen, stark eingestaubte Musikinstrumente und Unterrichtsmaterialien et cetera . a) Sind der Behörde für Schule und Berufsbildung beziehungsweise SBH | Schulbau Hamburg die Schreiben bekannt? Wenn ja, wurden Konsequenzen daraus gezogen und wenn ja, welche ? Der für Bildung zuständigen Behörde und SBH sind die Schreiben bekannt. Der für Bildung zuständigen Behörde ist ein Brief an den Ersten Bürgermeister vom 21. Mai 2019 bekannt. Der zuständigen Schulaufsicht liegt ein Schreiben vom 30. August 2019 vor. Durch einen intensiven Austausch zwischen SBH und der Schulleitung wurde und wird versucht, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Alle anstehenden Maßnahmen werden mit der Schule gemeinsam besprochen und priorisiert, um sie bestmöglich auf die Bedürfnisse des Schulalltags anzupassen. Für die Auslagerung sind mobile Klassenräume im Einsatz, es wurden zusätzliche mobile Akustikwände angeschafft und die für Bildung zuständige Behörde hat zudem weitere Räume zur Auslagerung an der Nachbarschule bereitgestellt. Zuletzt fand Ende September 2019 ein Gespräch mit der Schulleitung, einer Vertretung des Kollegiums, SBH und der Schulaufsicht statt, um mögliche Maßnahmen zur Entlastung des Kollegiums und zum Abfedern negativer Begleiterscheinungen der noch bis zum Jahresende anstehenden Sanierungsarbeiten zu besprechen. Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Projektsteuerung und Baugruppe sowie zwischen Schulleitung und Schulaufsicht wurde weiter intensiviert. So wurden zum Beispiel mit Unterstützung der Schulaufsicht der katholischen Schulen nahe gelegene Standorte für eine mögliche Auslagerung von Unterricht gefunden, die aber nicht in Anspruch genommen wurden, da die Schulleitung Ausweichräume im eigenen Gebäude organisieren konnte. b) Auf der Kreiselternratssitzung des Gymnasiums Altona am 22.08.2019 hat der Schulsenator mit Blick auf Sanierungen von Schulgebäuden geäußert: „Während der Reparaturarbeiten kann man da drin nicht lernen.“ Wie steht die zuständige Behörde zu dieser Äußerung und welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Das Zitat trifft nicht zu. Der Präses der für Bildung zuständigen Behörde hat bei Gesprächen zu dem Thema Schulbau und Schulsanierung auf allen Kreiselternratssitzungen dargelegt, dass die Schülerinnen und Schülern ebenso wie das Kollegium der Schulen während der Bauphasen mit einem erhöhten Lärmpegel und gegebenenfalls auch mit Unannehmlichkeiten konfrontiert seien. Jedoch seien sowohl die für Bildung zuständige Behörde als auch SBH stets bemüht, die Beeinträchtigungen bestmöglich zu minimieren, um den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. Dies sei bisher Drucksache 21/19045 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 immer gelungen. Diese Äußerungen spiegeln die Ansicht der für Bildung zuständigen Behörde wider. c) Bereits im Jahr 2012 ist ein Gebäudetrakt des Gymnasiums Altona eingerüstet worden mit der Folge, dass der Seitenzugang und der Notausgang versperrt waren beziehungsweise sind sowie der Lichteinfall in die Unterrichtsräume deutlich reduziert war beziehungsweise ist. Wann wurde nach der Einrüstung mit den Sanierungsarbeiten begonnen? Sollte es zu zeitlichen Verzögerungen gekommen sein, was sind die Gründe hierfür? Wurde ein anderer Notausgang eingerichtet, um den Fluchtweg von Schüler- und Lehrerschaft sicherzustellen? Das ist nicht richtig. 2012 wurden lediglich zwei Gerüste vor dem Haupteingang und einem Seitenzugang aufgestellt, weder der Eingang noch der Notausgang wurden dadurch versperrt. Diese dienten zum Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie dem Lehrpersonal. Eine Beeinträchtigung hat hierdurch nicht stattgefunden, der Lichteinfall wurde nicht reduziert. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. d) Wie haben sich die Krankmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gymnasiums Altona in den Jahren 2011 bis zum Stichtag 31. Oktober 2019 entwickelt? Bitte pro Jahr, unterteilt nach Quartal oder Halbjahr, in einer Tabelle auflisten. Im Schuljahr 2018/2019 waren am Gymnasium Altona insgesamt 94 Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter beschäftigt. Hinzu kommen noch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Gymnasium seit 2011 verlassen haben. Zur Beantwortung der Frage müssten jede einzelne Personalakte seit 2011 rückwirkend manuell ausgezählt werden. Dies ist in der Kürze der Zeit nicht zu leisten.