BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19051 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 19.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Laufendes Verfahren zur Ermöglichung einer Umlagerung von Baggergut aus dem Hamburger Hafen in die AWZ – Wie ist der aktuelle Stand? (II) Die Aufgabenerledigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich des Vollzugs des für die Verbringung von Baggergut in die AWZ maßgeblichen Hohe-See-Einbringungsgesetzes (HSEG) unterfällt der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Ebenso die Prüfung und Feststellung, ob die Voraussetzungen des § 5 Absatz 2 HSEG vorliegen. Hierbei sind die zuständigen Behörden des Bundes sowie der Länder anzuhören. Vor der Entscheidung holt das BSH gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 HSEG darüber hinaus eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes ein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat im Jahr 2017 bereits ein Fachaustausch zwischen den betroffenen Geschäftsbereichsbehörden des BMVI sowie der Hamburger Landesbehörde Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurde zwischen dem BSH und der HPA ein regelmäßiger Austausch vereinbart. Darüber hinaus wurde der HPA eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfohlen. Aktuell liegt dem BSH noch kein Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die AWZ seitens der HPA vor. Laut HPA soll dieser im 4. Quartal 2018 folgen. Die Forschungsgenehmigung nach Bundesberggesetz für den Antrag der HPA vom 30.08.2017 wurde seitens des BSH bereits am 05.09.2017 erteilt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Auf welchem Bearbeitungsstand befindet sich der Antrag auf Genehmigung von Umlagerungen in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), welcher dem BSH durch die HPA vorgelegt werden soll? Ist dieser, wie in Drs. 21/14269 angekündigt, zu Beginn 2019 eingereicht worden und wenn ja, wann genau? Wenn nein, warum nicht? Der Genehmigungsantrag im Rahmen dieses bislang beispiellosen Verfahrens nach dem Hohe-See-Einbringungsgesetz (HoheSeeEinbrG) befindet sich weiterhin in der Bearbeitung. Gemäß Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden und -gutachtern stellen sich die erforderlichen Untersuchungen deutlich umfangreicher dar als im September des Jahres 2018 bekannt. So wurden zum Beispiel auf rund 79 km2 geophysikalische Untersuchungen des Meeresbodens (Fächerecholotpeilung, Seiten- Drucksache 21/19051 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sichtsonarvermessung und Sedimentklassifizierung) durchgeführt. Es erfolgten mehrere Ausfahrten zur Sedimentbeprobung und zur Untersuchung von Makrozoobenthos und Fischen sowie Videoaufnahmen des Meeresbodens, umfangreiche Laboruntersuchungen und gutachterliche Auswertungen. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens wurde eine dreidimensionale Modellierung des Sedimenttransportes durchgeführt. Derzeit werden die Auswirkungen im Rahmen einer umfassenden umweltfachlichen Stellungnahme bewertet. Auch die Prüfung landseitiger Alternativen ist mit einem deutlich höheren Untersuchungsaufwand verbunden. Zudem wurde ein Antrag auf Aufnahme einer Vorrangfläche für die Verbringung von Baggergut in die Planfortschreibung des Raumordnungsplans für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee gestellt. Grundsätzlich ist es für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren entscheidend, dass alle Aspekte des Vorhabens sorgfältig abgearbeitet werden. 2. Welche Erkenntnisse konnte die HPA seit der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/14269) durch die erteilte Forschungsgenehmigung gewinnen? Die Auswertung der Untersuchungen ist noch nicht abgeschlossen. Bislang haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die einen vorzeitigen Ausschluss der AWZ-Option nahelegen würden. 3. Wie gestalten sich die nächsten Schritte sowie der Zeitplan für das weitere Verfahren hinsichtlich einer Entscheidung über die Möglichkeit der Verbringung in der AWZ? Die Auswertung der Untersuchungen und Erstellung der Fachgutachten werden weiter vorangetrieben, sodass voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2020 ein Genehmigungsantrag gestellt werden kann. Nach Antragseinreichung erfolgen eine mehrstufige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie gegebenenfalls eine Ergänzung der Antragsunterlagen. Begleitend wird ein voraussichtlich zweijähriges Basismonitoring durchzuführen sein.