BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19053 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 19.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Hausärztliche Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte im Wahlkreis 10 (Alsterdorf, Fuhlsbüttel, Groß-Borstel, Langenhorn, Ohlsdorf) Die medizinische Versorgung der Bevölkerung durch Hausärzte in Hamburgs Norden war in letzter Zeit insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte immer wieder problematisch. Oftmals kann man nur mit langen Wartezeiten noch einen Termin wahrnehmen beziehungsweise überhaupt bekommen. Hinzu kommt, dass immer mehr Hausärzte sich dazu entscheiden, nur noch Privatpatienten zu behandeln. Verbleibende Hausärzte können gleichzeitig kaum noch Neupatienten aufnehmen, da ihre Kapazitäten bereits erschöpft sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad bestimmt sich nach der Bedarfsplanungs -Richtlinie. Räumliche Grundlage für die Ermittlung des Versorgungsgrades zum Stand der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Feststellung einer Überoder Unterversorgung ist in Hamburg der Planungsbereich 1, also der Gesamtbereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier liegt der hausärztliche Versorgungsgrad bei 112,0 Prozent (Stand 01.01.2019). Prüfungen zu einer lokalen, das heißt unterhalb des Bedarfsplanungsgebietes (Freie und Hansestadt Hamburg) liegenden Region, werden nach dem Bedarfsplan Hamburg (Anlage „Maßnahmenpapier“) lediglich im Einzelfall vorgenommen, beispielsweises bei der Prüfung eines Antrages auf Praxisverlegung oder Sonderbedarfszulassung . In diesen Fällen erfolgt eine Einzelfallbetrachtung funktioneller Räume und ihrer Verflechtungen untereinander in einem Radius von 3 km bei Hausärzten/Hausärztinnen um den betreffenden und/oder geplanten Praxisstandort herum. Regelhafte Ermittlungen von Versorgungsgraden unterhalb des Plangebietes sind rechtlich nicht vorgesehen und werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nicht durchgeführt. Deshalb liegen dem Senat keine Übersichten zu einem lokalen Versorgungsgrad in den genannten Stadtteilen vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie viele Hausärzte, die zur Behandlung von gesetzlich Versicherten zugelassen sind, gibt es aktuell in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10? Bitte einzeln nach Stadtteilen aufgliedern. In den genannten Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Nord sind Hausärzte/ Hausärztinnen zum Stand vom 01.01.2019 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen : Anzahl: Alsterdorf 8,0 Drucksache 21/19053 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anzahl: Fuhlsbüttel 6,0 Groß-Borstel 4,0 Langenhorn 21,0 Ohlsdorf 7,0 Bezirk Hamburg-Nord 256,0 2. Wie stellt sich der Versorgungsgrad der Hausärzte in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10 dar? 3. Wie stellt sich der hausärztliche Versorgungsbedarf in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10 dar? 4. Wie bewertet die zuständige Behörde die Anzahl der Hausärzte in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10? Hält sie die medizinische Versorgung für ausreichend? 5. Gibt es Maßnahmen und/oder Überlegungen seitens der zuständigen Behörde, um die Anzahl der Hausärzte in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10 langfristig zu steigern? Falls ja, welche? Falls nein, weshalb nicht? Siehe Vorbemerkung. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auf einen Hausarztsitz (Vollzeitäquivalente) rechnerisch im Bezirk Hamburg-Nord 1 426 Einwohnerinnen und Einwohner kommen, in Hamburg insgesamt 1 539 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 01.01.2019). Die bundesweite Verhältniszahl beläuft sich auf 1 609 Einwohnerinnen und Einwohner je Hausarztsitz.