BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19064 21. Wahlperiode 26.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 19.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz im Bereich „Linksextremismus“ und „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“ In Drs. 21/15989 legt das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg (LfV) auf Nachfrage sämtliche Beobachtungsobjekte im Bereich „Linksextremismus “ (Stand Januar 2019) dar. Im Juni 2019 stellte Innensenator Andy Grote (SPD) den Bericht des LfV für das Jahr 2018 vor. Der Vergleich der beiden Quellen legt nahe, dass die in Drs. 21/15989 vorgelegte Liste nicht vollständig war. So werden im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2018) im Registeranhang folgende Personenzusammenschlüsse/Organisationen/Strukturen als „extremistisch “ eingestuft (Registeranhang), die in Drs. 21/15989 (Frage 4.) nicht als Beobachtungsobjekte aufgeführt wurden: a) „Ermittlungsausschuss“ (EA), b) „Kommunistische Plattform“ (KPF), c) „Marxistische Abendschule -Forum für Politik und Kultur e.V.“, d) „Revolutionäres Kollektiv Hamburg“, e) „Rote Antifa Wilhelmsburg“, f) „United We Stand“ (UWS). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum wurden in Drs. 21/15989 oben genannte sechs (!) Personenzusammenschlüsse /Organisationen/Strukturen aus dem Bericht für das Jahr 2018, die dort zudem als gesichert extremistisch aufgeführt werden (Registeranhang), in der Anfrage vom Januar 2019, in der auch explizit nach den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Beobachtungsobjekten gefragt wurde (Frage 4.), nicht aufgeführt? a) „Ermittlungsausschuss“ (EA) Bei dem „Ermittlungsausschuss“ (EA) handelt es sich um einen Personenzusammenschluss von Personen aus verschiedenen Beobachtungsobjekten. Einer Erhebung als eigenständiges Beobachtungsobjekt bedarf es nicht. b) „Kommunistische Plattform“ (KPF) Die „Kommunistische Plattform“ (KPF) wurde in der Auflistung der Drs. 21/15989 aufgrund eines Büroversehens nicht mit aufgelistet. Sie ist im offiziellen Verfassungs- Drucksache 21/19064 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schutzbericht 2018 enthalten: https://www.hamburg.de/contentblob/12760318/ 4bb25d02342bb6c10bea7ddbedd2ed18/data/vsb-2018.pdf. c) „Marxistische Abendschule -Forum für Politik und Kultur e.V.“ In der oben genannten Drs. 21/15989 werden als Antwort zu Frage 4. „Marxistische Abendschulen“ benannt. Hiermit ist sowohl die „Marxistische Abendschule – MASCH e.V.“ als eben auch die „Marxistische Abendschule – Forum für Politik und Kultur e.V.“ aufgeführt. d) „Revolutionäres Kollektiv Hamburg“ Das zunächst seit Juli 2018 aktive „Revolutionäre Kollektiv Hamburg“ (RKH) wurde zunächst dem Sammelbeobachtungsobjekt „Antiimperialistische Gruppen“ zugeordnet . Zum Zeitpunkt der Drs. 21/15989 im Februar 2019 entfaltete das RKH bereits kaum mehr eigene Aktivitäten, sodass eine Prüfung zur Erhebung als eigenständiges Beobachtungsobjekt zunächst entfiel. Aktuell sind keine eigenen Aktivitäten des RKH mehr wahrzunehmen. e) „Rote Antifa Wilhelmsburg“ Aktivitäten der Gruppierung, welche dem Sammelbeobachtungsobjekt „Autonome Szene/Autonome Antifaschisten“ zugeordnet wurden, wurden vermehrt im Jahr 2018 (siehe Verfassungsschutzbericht: https://www.hamburg.de/contentblob/12760318/ 4bb25d02342bb6c10bea7ddbedd2ed18/data/vsb-2018.pdf) festgestellt. Zum Zeitpunkt der Drs. 21/15989 im Februar 2019 und auch aktuell konnten seitens der Gruppierung keine weiteren Aktivitäten festgestellt werden. f) „United We Stand” (UWS) Bei „United We Stand“ (UWS) handelt es sich um eine Kampagne, welche aus einem Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen und Einzelpersonen aus verschiedenen Beobachtungsobjekten besteht. Einer Erhebung als eigenständiges Beobachtungsobjekt bedarf es nicht. 2. Führt das LfV eine laufende und aktualisierte Liste zu den von ihm gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) beobachteten Personenzusammenschlüssen /Organisationen/Strukturen im Bereich „Linksextremismus“? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg führt eine Liste seiner Beobachtungsobjekte. Eine Prüfung beziehungsweise Aktualisierung findet insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes statt. 3. Welche Personenzusammenschlüsse/Organisationen/Strukturen beobachtet das LfV gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) im Bereich „Linksextremismus “ derzeit (Stand November 2019)? Mit der Bitte um eine aktualisierte vollständige Liste. Die Strukturen in den jeweiligen Teilspektren Autonome, autonome Antifaschisten, Antideutsche, Anarchisten und Antiimperialisten sind von einer großen Volatilität gekennzeichnet. Oft existieren Gruppierungen nur für eine kurze Zeit oder werden immer wieder unter neuem Namen aktiv. In der Tabelle sind daher nur die Gruppierungen aufgeführt, die eine gewisse Konstanz aufgewiesen haben. Im Rahmen der Erstellung des Verfassungsschutzberichtes 2019 wird die unten aufgeführte Liste erneut auf Aktualität geprüft, da davon ausgegangen wird, dass einzelne Gruppierungen keine weiteren Aktivitäten entfalten werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. d. Antiimperialistische Gruppen/Antiimperialistischer Widerstand: − Roter Aufbau Hamburg (RAH), − Sozialistische Linke (SoL), − Bündnis gegen imperialistische Aggression (BgiA), Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19064 3 − Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, − Verein der Neuen Demokratie (VND), − Revolutionärer Aufbau BRD, − Revolutionäres Kollektiv Hamburg. Anarchisten: − Freie ArbeiterInnen Union (FAU), − Libertäre H-Burg. Antideutsche Gruppierungen und Strukturen: − Gruppe gegen Kapital und Nation Hamburg, − Gruppe für den organisierten Widerstand (GROW). Autonome Szene/Autonome Antifaschisten: − Antifa 309, − [a2]-Hamburg, − Antifa Altona Ost, − Rote Flora, − Nationalismus ist keine Alternative (NIKA). Postautonome-Gruppen: − Interventionistische Linke (IL), − Projekt Revolutionäre Perspektive (PRP). Marxistische Abendschulen: − Marxistische Abendschule – MASCH e.V., Wilhelmsburg, − Marxistische Abendschule – Forum für Politik und Kultur e.V. Deutsche Kommunistische Partei (DKP), Extremistische Teilstrukturen in der Partei „DIE LINKE“, Rote Hilfe e.V. (RH), Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend Hamburg (SDAJ), Sozialistische Alternative (SAV), Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Marxistische Gruppe (MG), Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten e.V. (VVN- BdA). 4. Welche der folgenden vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten extremistischen Teilstrukturen der Partei DIE LINKE beobachtet das LfV gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) in Hamburg beziehungsweise in welchen Zeiträumen wurden welche Teilstrukturen in Hamburg beobachtet : a) „Kommunistische Plattform“ (KPF)1, b) „Sozialistische Linke“ (SL)2, c) „Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí“ (AG Cuba Sí)3, 1 Bundesamt für Verfassungsschutz, Bericht 2018, Seite 159. 2 Ebenda: Seite 160. Drucksache 21/19064 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d) „Antikapitalistische Linke“ (AKL)4, e) „Marxistisches Forum“ (MF)5, f) „Geraer/Sozialistischer Dialog“ (GSoD)6, g) „marx21“7? Die vorgenannten Teilstrukturen sind Bestandteil des Sammelbeobachtungsobjektes „extremistische Teilstrukturen in der Partei DIE LINKE“, zu denen auch „solid“ gehört. Sofern von ihnen Aktivitäten gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) in Hamburg ausgehen, werden diese vom LfV Hamburg beobachtet. Weitere Daten im Sinne der Fragestellung sind in den Datenbanken nicht hinterlegt. Zur Beantwortung der Fragestellung müssten sämtliche Beobachtungslisten der zurückliegenden zwei Jahrzehnte in Handakten im dreistelligen Bereich händisch durchgesehen und ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Beobachtet das LfV gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die in Hamburg sehr aktive Ortsgruppe der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Kampagne „Ende Gelände“ oder wird diese in die Beobachtung mit einbezogen? Wenn ja: seit wann? Ja. Seit Gründung im Jahr 2018. „Ende Gelände“ wird hier in Bezug zur „Interventionistischen Linken“ beobachtet. Im Übrigen siehe Internetseite des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg https://www.hamburg.de/innenbehoerde/schlagzeilen/ 12443486/wie-die-interventionistische-linke-demokratische-initiativeninstrumentalisieren -will/. 6. Beobachtet das LfV gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) die in Hamburg sehr aktive Ortsgruppe „NIKA Hamburg“ der vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachteten Kampagne „...ums Ganze! – kommunistisches Bündnis“ (uG) oder wird diese in die Beobachtung mit einbezogen ? Wenn ja: seit wann? Ja. Seit 2017. Die Kampagne „NIKA“ wird als Teil des „Autonomen Antifaschismus“ in die Beobachtung des LfV Hamburg einbezogen. Im Übrigen siehe Drs. 21/11236. 7. Welche Personenzusammenschlüsse/Organisationen/Strukturen beobachtet das LfV gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) derzeit (Stand November 2019) im Bereich „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Gruppierungen mit Auslandsbezug“, die eine linksgerichtete politische Agenda verfolgen? Siehe Verfassungsschutzbericht 2018 https://www.hamburg.de/contentblob/ 12760318/4bb25d02342bb6c10bea7ddbedd2ed18/data/vsb-2018.pdf. 3 Ebenda: Seite 161. 4 Ebenda: Seite 162. 5 Ebenda: Seite 163. 6 Ebenda: Seite 164. 7 Ebenda: Seite 165.