BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1909 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 13.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist der aktuelle Stand bei der Berechnung für das Überschwemmungsgebiet Berner Au? Bei der Neuberechnung von Überschwemmungsgebieten wollte die Behörde zukünftig alles besser machen. Genauigkeit vor Schnelligkeit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde propagiert. Wie der Drs. 20-1665 der Bezirksversammlung Wandsbek zu entnehmen ist, befindet sich die Fachbehörde in der finalen Phase der Berechnungen für das ÜSG Berner Au. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind alle Stellungnahmen zur Berner Au mittlerweile geprüft worden? Falls nein, bis wann soll dies erfolgen? Die Prüfung der Stellungnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Sie soll bis Ende 2015 erfolgen. Wenn ja, a. Wie viele Nachmessungen der Geländehöhen sind im ÜSG Berner Au erfolgt (zum Beispiel durch Veränderungen vom Zeitpunkt der Messung 2010 und heute)? b. Bei wie vielen Stellungnahmen musste eine Rücksprache mit den Erstellern erfolgen, um den genannten Sachverhalt zu klären. Wie ist das erfolgt (schriftlich/telefonisch/persönlich)? c. Wurden auf Basis von Stellungnahmen etwaige Mängel bei den elementaren Grundlagendaten (Pegel der Berner Au) nachgemessen beziehungsweise neu berechnet/geschätzt? Wenn nein warum nicht? d. Wurden elementare Bewertungskriterien (Gewässereinstufung der Berner Au) geprüft und angepasst? Wenn nein warum nicht? e. Wurden bisher fehlerhafte Einstufungen der BUE (Anhörung vom Okt. 2014) von historischen Überflutungen überprüft/neu bewertet? Wenn nein warum nicht? f. Welche Argumente aus den Stellungnahmen wurden berücksichtigt, die eine Veränderung der Größe des ÜSG Berner Au hervorrufen können? Entfällt. Drucksache 21/1909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurde bereits mit der eigentlichen Neuberechnung für die Berner Au begonnen? Die ÜSG werden mit einer neuen, zweidimensionalen Methode überprüft. Die Überprüfung des Überschwemmungsgebiets der Berner Au unter Verwendung dieser neuen Berechnungsmethode ist in Arbeit. Wenn nein, bis wann soll dies begonnen und fertig gestellt werden? Wenn ja, a. Ist es richtig, dass die Simulation (Neuberechnung) der Überschwemmungen bereits mehrfach gerechnet wurde, dies aber nicht zu plausiblen Ergebnissen geführt hat? Wenn ja, wie wird versucht „plausible Ergebnisse“ zu bekommen? Wenn nein, warum werden die Ergebnisse nicht veröffentlicht? Nein. Nach Abschluss der Überprüfung werden die Ergebnisse veröffentlicht. b. Wie viele Berechnungsversuche wurden für die Berner Au bereits durchgeführt? Entfällt. c. Wann werden die Ergebnisse als plausibel bewertet? Ein plausibles Ergebnis liegt vor, wenn die natürlichen Verhältnisse mathematisch hinreichend erfasst worden sind. d. Werden die Ergebnisse mit historischen Überschwemmungen/ Pegelständen abgeglichen? Ja. Wenn nein warum nicht? Entfällt. e. Werden die zehnjährigen Prognosen (HQ10) ebenfalls neu berechnet ? Nein, die Ausweisung des Überschwemmungsgebiets Berner Au erfolgt anhand des HQ 100. 3. Ist es richtig, dass es 2015 einen Pegelstand der Berner Au gegeben hat, der einer Prognose für ein zehnjähriges Hochwasser (HQ10) entspricht und dabei keine Überschwemmungen in den ÜSGs erfolgt ist, obwohl die Prognose der Behörde eine überschwemmte Fläche von circa 180.000 m2 vorsieht? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Behörde daraus für die Neuberechnung ? Nein. 4. Die Anhörung im Oktober 2014 war laut Medienberichten („Hamburger Abendblatt“) gezeichnet von inhaltlichen Differenzen und im Anschluss wurde vom Senat auf eine verbesserte Bürgerbeteiligung hingewirkt. a. Gab es nach dem Start der Neuberechnung weitere Anhörungen im Bezirk zu den ÜSGs insbesondere der Berner Au? b. Ist die Behörde über andere Wege (Infoveranstaltung, persönlicher Kontakt) auf die Betroffenen zugegangen? Wenn ja wie und wer hat dies initiiert? Es hat bei Ortsterminen im Zuge der Prüfung der Stellungnahmen Gespräche zwischen Mitarbeitern des LSBG und betroffenen Bürgern und der Bürgerinitiative gegeben . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1909 3 c. Wird ein Austausch mit den Betroffen nicht für sinnvoll erachtet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen sind noch vor der Veröffentlichung der Ergebnisse geplant? Ein Gespräch mit der Bürgerinitiative Berner Au ist in Vorbereitung. Im Übrigen siehe Drs. 21/428. d. Wurden den Bürgern mit berechtigtem Interesse (Richtlinie 2000/60 EG, Abschnitt 14, 2007/60 EG, Kapitel V, Artikel 9 + 10 sowie auf das WHG, Abschnitt 6 – Hochwasserschutz, § 79) alle Informationen zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? Wurden dafür Kosten veranschlagt, wenn ja, in welcher Höhe? Ja. Alle Informationen sind über das Internet erreichbar oder wurden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Kosten wurden nicht in Rechnung gestellt. e. Wie viele Parlamentarische Anfragen (Kleine/Große) sind seit 2014 zum Thema ÜSG bisher beim Senat eingegangen? Siehe dazu Parlamentsdatenbank Hamburg (www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/ dokumentennummer). 5. Von der Behörde wird betont, dass es sich bei den ermittelten Risiken bei ÜSG ausschließlich um Auswirkungen des Klimawandels handelt, die sich also aufgrund erhöhter Regenmengen im Einzugsgebiet der Berner Au ergeben. Zusammenhänge mit dem Regenabwassermanagement der Stadt werden verneint. a. Ist das aktuelle Einzugsgebiet der Berner Au das natürliche/ ursprüngliche Einzugsgebiet der Berner Au? Wie viel Prozent des für das ÜSG maßgeblichen Einzugsgebiets ist als natürlich/ ursprünglich anzusehen? Das Einzugsgebiet der Berner Au entspricht in seiner Ausdehnung dem natürlichen Einzugsgebiet, das sich nicht verändert. Die Charakteristik des Einzugsgebiets eines Gewässers verändert sich dagegen stetig durch Bebauung und/oder anderweitige Nutzungen. b. Ist die Stadt gegebenenfalls für die identifizierten Risiken durch Hochwasser verantwortlich, weil das Regenwasser-Management circa seit 1980 nicht an die wachsende Stadt angepasst wurde? Wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Stadt? Die Freie und Hansestadt Hamburg passt das Regenwassermanagement stetig an die sich verändernden Rahmenbedingungen an. So werden bei Erschließungsmaßnahmen sowie baulichen Nachverdichtungen im Regelfall Einleitmengenbegrenzungen ausgesprochen, um das öffentliche Sielnetz vor hydraulischer Überlastung zu schützen . Das über den zulässigen Drosselabfluss hinausgehende Regenwasser ist auf den Grundstücken zurückzuhalten. Bei hydraulischem oder bauzustandsbedingtem Handlungsbedarf werden entsprechende Sanierungsmaßnahmen des Sielnetzes veranlasst . Wenn nein, Entfällt. c. heißt das, dass das Einzugsgebiet sich die letzten 30 Jahre nicht geändert hat und nur der Faktor Klimawandel hier greift beziehungsweise zu ÜSG führt? Erkenntnisse darüber, dass die ermittelten Risiken ausschließlich durch den Klimawandel bedingt seien, liegen dem Senat nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. a. Drucksache 21/1909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 d. Wie hat sich das Einzugsgebiet der Berner Au (Abwassergräben, Versiegelung, Anschluss des städtischen Sielsystems an die Berner Au et cetera) in den letzten Jahrzehnten verändert? Eine Statistik über die Veränderungen des Einzugsgebietes im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. e. Welche der folgenden Gewässer fallen nicht unter die Kategorie Abwassersystem: Klosterwiesengraben, Diekkampgraben, Saselheider Graben, Kampgraben, Illenwisch Graben, Blaskhörngraben, Beerngraben, Wellingsbüttler Grenzgraben, Grootmorgraben, Lüdmoorgraben, Deepenhorngraben, Islandgraben, Saseler Graben , Meindorfer Weg Graben? Keines der benannten Gewässer ist ein Abwassersystem. f. Ist es richtig, dass alle oben genannten Gräben sowie weitere circa 38 Sielleitungen aus dem öffentlichen Regenabwassersystem in der Berner Au enden? Ja. Die oben genannten Gräben entwässern in die Berner Au. Das öffentliche Regensielnetz mündet an 30 Einleitstellen direkt in die Berner Au. g. Wie viele weitere Abwassersiele enden in den oben genannten Gräben ? 52 weitere Einleitstellen aus dem öffentlichen Regensielnetz entwässern über Gräben in die Berner Au. 6. Laut HmbAbwG § 1 gilt „Abwasser soll beseitigen werden, ohne der Allgemeinheit zu schaden“. Wird dieses Gesetzt gewahrt, wenn doch oben genannte Gräben zum Abwassersystem der Stadt Hamburg gehören und alle in der Berner Au enden und die ÜSG zu Wertverlusten und Einschränkungen der Bürger führen? 7. Laut HmbAbwG §4 (1) sind „Abwasseranlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand“ zu halten und (5) „weder beschädigt noch in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt“ zu sein: a. Inwieweit ist die Berner Au in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand, wenn laut Prognose der BUE alle zehn Jahre (HQ10) direkt nach einem RHB Überschwemmungen erwartet werden ? Die benannten Gräben sind Gewässer und unterliegen somit nicht dem Hamburgischen Abwassergesetz. Die Berner Au und die benannten Gräben sind Gewässer und unterliegen somit nicht dem Hamburgischen Abwassergesetz. b. Welche Kriterien werden zur Bewertung des „ordnungsgemäßen Zustands“ angesetzt? Gewässer sind in einem ordnungsgemäßen Zustand, wenn das fünfjährige Abflussereignis schadlos abfließt. 8. Laut EU Richtlinie (Richtlinie 2007/60 EG, Artikel 2) und WHG (WHG §2) können Abwassersysteme von ÜSG ausgenommen werden. Welche Eigenschaften fehlen der Berner Au zur Einstufung als Abwassersystem ? Die Berner Au ist ein Gewässer mit einer Quelle und einem natürlichen Einzugsgebiet und ist in den natürlichen Wasserkreislauf eingebunden. Diese Eigenschaften weist ein Abwassersystem nicht auf. 9. Wann wurde zuletzt geprüft, ob die Berner Au eine Quelle hat und wie ergiebig diese ist? Die Quelle der Berner Au befindet sich in einem Wiesengebiet südlich des Saseler Weges. Das Quellgebiet ist natürlich und unverändert. Eine Prüfung ist daher nicht erforderlich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1909 5 10. Wurden in Hamburg relevante Gewässer/Gräben (zum Beispiel Deepenhorngraben ) aufgrund dieser Bestimmung von der Betrachtung (Abwassersystem ) zum ÜSG ausgeschlossen? Wenn ja welche Gewässer/Gräben sind das? In Hamburg wurde kein Gewässer von der Betrachtung zum ÜSG ausgeschlossen. 11. Steht die Behörde im Kontakt zu anderen „dicht besiedelten Gebieten“ wie beispielsweise Berlin und Bremen? Berlin hat/plant sechs ÜSG. Hamburg hat/plant 15 ÜSG. a. Wie erklärt sich die Behörde diesen großen Unterschied der Anzahl von ÜSG? Die Anzahl der ÜSG richtet sich nach den natürlichen Bedingungen im Untersuchungsraum . Sie ist nicht vergleichbar und übertragbar. b. Wie häufig und zu welchen Inhalten erfolgte eine Kooperation? Die Freie und Hansestadt Hamburg ist unter anderem über die Bund-LänderArbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) mit anderen Ländern regelmäßig im Kontakt. c. Gibt es in anderen Bundesländern eine Neuberechnung von ÜSG oder ist diese vorgesehen? Wenn ja, in welchen Bundesländern ist dies geplant oder erfolgt? Nach dem WHG muss jedes Land in den Risikogebieten ÜSG ausweisen und diese an neue Erkenntnisse anpassen. 12. Welche konkreten RISA-Maßnahmen wurden im Einzugsgebiet der Berner Au seit der Gründung der RISA-Initiative (2009) umgesetzt? Im Einzugsgebiet der Berner Au wurden bislang keine RISA-Pilot- oder Referenzprojekte umgesetzt. 13. Wie und wer koordiniert in Hamburg die Erfordernisse des WRRL und des HWMP? Die BUE ist zuständig für die Durchführung des Wasserhaushaltsgesetzes und damit auch für die Koordinierung der Erfordernisse der Wasserrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie . Die entsprechenden Aufgaben werden im Amt für Umweltschutz wahrgenommen. 14. In Hamburg sind Rückstellungen im Wasserhaushalt erfolgt: auf welche Summe belaufen sie sich? Für welche Ziele oder Maßnahmen sind diese Rückstellungen erfolgt? Es gibt unterschiedlichste Sachverhalte, für die nach Ablauf des Haushaltsjahres 2014 Rückstellungen zu bilden waren. Diese sind durch die zuständige Behörde genau definiert und abgegrenzt und werden in separaten Erhebungstabellen erfasst, die jede Behörde beziehungsweise jedes Amt der Freien und Hansestadt Hamburg getrennt ausweisen muss. Rückstellungen für die Bereiche der Wasserwirtschaft sind auch in den Bezirksämtern verankert. Eine entsprechende Auswertung im Sinne der Fragestellung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 15. Welche ÜSG in Hamburg außer der Berner Au sind mit einer Abflussgröße eines HQ5 und welche kleiner HQ30 ausgestattet? Alle ÜSG in Hamburg sind auf der Grundlage eines mindestens 100-jährlichen Abflussereignisses (HQ100) bemessen. Andere Hochwasserereignisse sind keine Bemessungsgrundlage. Dieses richtet sich nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, dort § 76 Absatz 2 Nummer 1 WHG. 16. Innerhalb des Stadtgebiets ist das Sielsystem auf ein HQ30 dimensioniert , die Berner Au auf HQ5 und ÜSG bei HQ100 Drucksache 21/1909 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 a. Wann plant die Stadt im gesamten Stadtgebiet einen gleichmäßigen und durchgehenden Ausbau aller Siele (auch der Oberflächensiele) auf HQ30 und führt diese durch? Sofern hydraulischer oder bauzustandsbedingter Handlungsbedarf besteht, führt die Freie und Hansestadt Hamburg entsprechende Maßnahmen an den Sielen durch. b. Wie wird diese aktuelle „Zwei-Klassen-Besielung“ im städtischen Raum gerechtfertigt, wenn gleichzeitig ÜSG ausgewiesen werden? Der Begriff einer „Zwei-Klassen-Besielung“ geht fehl, da Gewässer im Gegensatz zu Regensielen keine Abwassersysteme sind. 17. Auf Grundlage der EU-Richtlinie und in Zusammenarbeit mit der FGGElbe hat die Behörde Signifikanzgrenzen zur Bewertung von Risikogebieten für alle FGG-Elbe-Länder einheitlich festgelegt. Diese gliedern sich auf in die vier Signifikanzbereiche (Menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und Wirtschaftliche Tätigkeit) mit entsprechenden Kriterien (zum Beispiel für Menschliche Gesundheit ≥ 1 Todesopfer). a. Welche Signifikanzgrenzen wurden im Falle der Berner Au erreicht? Das heißt welche Signifikanzkriterien wurden in welchen Signifikanzbereichen (Menschliche Gesundheit et cetera) erfüllt? Im Falle Berner Au werden folgende Signifikanzgrenzen erreicht beziehungsweise überschritten: Schutzgut menschliche Gesundheit – Die im Falle eines Hochwassers gemäß HQ 100 überschwemmte Fläche würde 100 oder mehr Einwohner betreffen. Schutzgut wirtschaftliche Tätigkeiten – Die im Falle eines Hochwassers gemäß HQ 100 überschwemmte Fläche würde eine oder mehr Schulen beziehungsweise zehn oder mehr Gebäude betreffen. b. Bei welcher Wasserhöhe wird ein Gebäude in der Kategorie „Gefährdung der Gesundheit“ als „betroffen“ definiert, wird somit in die Signifikanzberechnung eingeschlossen und stellt damit Gefahr für Leib und Leben dar? Ab einer Wasserhöhe größer null wird ein Gebäude als betroffen angesehen. Die möglichen Folgen wie die Gefahr für Gesundheit werden nicht kombiniert. c. Wenn 50 cm Hochwasser bei einer sehr hohen Fließgeschwindigkeit (Bergbach) ein Gefahrenpotenzial darstellt: Inwiefern unterscheidet sich die Berner Au mit einem extrem geringen Gefälle? Inwieweit wird an dieser Stelle die Fließgeschwindigkeit als Gefahrenpotenzial berücksichtigt? Auch eine Überschwemmung mit geringer Fließgeschwindigkeit, wie sie für Gewässer der norddeutschen Tiefebene typisch ist, stellt an sich bereits ein Gefahrenpotenzial dar. Eine Berücksichtigung von Fließgeschwindigkeiten bei der Signifikanzbetrachtung erfolgt daher nicht. 18. Welche Methoden und Verfahren wurden für die Ermittlung des ÜSG Berner Au angewandt: a. Pegelstatisches Verfahren Pegelstatistische Verfahren wurden nicht angewandt. b. Hydrologisches Modellierung (Niederschlag-Abfluss-Modell – Berechnung der Abflüsse HQ100) c. Hydraulische Modellierung (1D-hydronumerisches Modell – Berechnung der Wasserstände HW100)? Hydrologische Modellierung und hydronumerische Modellierung wurden angewandt. d. Wann (Jahr/Zeitraum) wurden die für die Modelle/Verfahren erhobenen Daten ermittelt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1909 7 Für die Modelle werden grundsätzlich die jeweils aktuellen zur Verfügung stehenden Daten verwendet. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt. e. Wurden die Daten von der LSBG in Eigenregie oder wurden sie von Ingenieurbüros ermittelt? f. Falls Ingenieurbüros die Daten ermittelt haben: Wie viele Ingenieurbüros waren daran beteiligt? Die Daten wurden von verschiedenen Aufgabenträgern der Freien und Hansestadt Hamburg ermittelt. g. Welche Grundlagendaten fließen in die Modelle/Verfahren ein? Alle Daten, die die naturräumlichen Verhältnisse hinreichend abbilden. h. Wurden für die Kalibrierung der unter 17. genannten Punkte Pegel der Berner Au zugrunde gelegt? Wenn ja, um welche Pegel (genaue Lage/Pegelnummer) handelt es sich? Für die Kalibrierung und Validierung wurden die Pegel Berner Allee Nummer 99351 und Berner Heerweg Nummer 99329 verwendet. i. Wurden für die Kalibrierung der unter 17. vorgenannten Punkte Pegel zugrunde gelegt, die nicht an der Berner Au liegen? Wenn ja, welche Pegel (genaue Lage/Pegelnummer) sind das? Nein. j. Welche Zeitreihen (Jahre, Monate, Tage, Stunden) der Pegeldaten standen zur Verfügung? Handelt es sich hierbei um Intervallwerte oder um Tagesdurchschnittswerte? Für den Pegel Berner Allee liegen Daten seit 1967 und für den Pegel Berner Heerweg seit 1970 vor. Die Wasserstandszeitreihen der Pegeldaten für die Kalibrierung besitzen eine zeitliche Auflösung von fünf Minuten.