BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1910 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 13.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Ist-Stand und Entwicklung der Fernbus-Kapazitäten am ZOB Die Fernbus-Branche boomt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (destatis) vom 8. Oktober 20151 nutzten im vergangenen Jahr rund 16 Millionen Fahrgäste die Angebote der deutschen Anbieter sogenannter Linienfernbusse . Das ist ein Plus von fast 100 Prozent beziehungsweise 7,8 Millionen Fahrgästen im Vergleich zum Jahr 2013. Der Anteil der Linienfernbusse am gesamten Linienfernverkehr stieg damit innerhalb nur einen Jahres von 4,9 auf 11 Prozent, die Beförderungsleistung von 2,7 auf 5,4 Milliarden Personenkilometer . In Hamburg kommt dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), der heute unter dem Namen „ZOB Bus-Port Hamburg“ firmiert, die entscheidende Lenkungsfunktion für die Abwicklung und Bewältigung des zunehmenden Fernbusverkehrs zu. Laut der Angaben unter http://www.hamburg.de/zob/ werden rund 3,2 Millionen Fahrgäste jährlich ab oder zum Hamburger ZOB befördert. Unklar ist, wie aktuell diese Zahl ist, welche Prognose ob der vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Zahlen zu erwarten ist und inwiefern die aktuellen Kapazitäten am ZOB vor diesem Hintergrund ausreichen, um den zukünftigen Bedarf an Haltestellen beziehungsweise Bussteigen zu decken. Ob der aktuellen Zahlen ist fragwürdig, ob Senator Horch Recht hatte, als er in einem Schreiben an die Bürgerschaftspräsidentin zum Ersuchen aus Drs. 20/13749 unter anderem Anfang Februar 2015 erklärte: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nach fachlicher Einschätzung eine Ausweitung der Haltestelleninfrastruktur für den Fernbusverkehr nicht erforderlich, da die Kapazitäten am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ausreichend sind.“ (Drs. 20/14554). Ähnlich verhält es sich mit einem Statement des Leiters der Arbeitsgruppe Transport für Olympia in der gemeinsamen Sitzung des Sport-/Olympia- und Verkehrsausschusses vom 18. September 2015, wonach „man natürlich im Moment nicht prognostizieren kann, was passiert eigentlich bis 2024 auf dem Fernbusmarkt. Geht das in der Entwicklung so weiter oder, wie man jetzt lesen kann, sozusagen hat eine gewisse Stagnation stattgefunden, auch was das Preisniveau betrifft. Der Fernbusmarkt wird für Olympia sicherlich ein wichtiger Markt sein, aber auch hier ist es wichtig, glaube ich, rechtzeitig dieses Segment sich anzuschauen. Das haben die Gutachter getan und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eben im Bereich der Fernbusthematik dann sozusagen der ZOB an der Stelle auch noch ausreicht mit den Kapazitätserweiterungen in betrieblicher Art, die dort jetzt ohnehin auch vorgesehen sind. 1 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2015/10/ PD15_377_461.html. Drucksache 21/1910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Von daher kann man das auch jetzt erst einmal sich auch so ansehen“ (siehe Protokoll 21/3 des Verkehrsausschusses). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der a) Fahrgäste, die am ZOB ankommen, b) Fahrgäste, die vom ZOB losfahren und c) der Fahrgäste insgesamt seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise sowie, wenn möglich, nach Fernlinienbussen , anderen Bussen des ÖPFV, ÖPNV und sonstigem Busverkehr aufschlüsseln. Mit der Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs und der Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) mit Wirkung zum 1. Januar 2013 gab es einen spürbaren Anstieg der Fahrgäste am ZOB Hamburg. Die Fahrgastzahlen werden statistisch nicht erfasst und können in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. 2. Liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Prognosedaten zur zukünftigen Entwicklung des Fahrgastaufkommens am ZOB vor? Wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, auf welcher Datenbasis werden die Haltestellenkapazitäten am ZOB geplant? Die ZOB Hamburg GmbH befindet sich in einem intensiven Austausch mit den Anbietern im Fernbuslinienverkehr und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen über die erwartete Marktentwicklung. Danach ist von einem Marktwachstum auszugehen, welches aber voraussichtlich nicht mehr die Dynamik der vergangenen Jahre aufweisen wird. Darüber hinaus bemisst sich die Haltestellenkapazität nach der Anzahl der Busabfahrten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a) bis c). 3. Wie hat sich die Zahl der angebotenen Verbindungen vom/zum ZOB seit 2011 bei a) Fernlinienbussen, b) anderen Bussen des öffentlichen Personenfernverkehrs (ÖPFV), c) Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), d) sonstige Bussen und e) Bussen insgesamt entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Der Fernverkehr wird ausschließlich eigenwirtschaftlich erbracht. Die Zahl der angebotenen Fernbuslinien von/zum ZOB Hamburg hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt: Jahr 2011 2012 2013 2014 Zahl der Linien nationaler Fernverkehr 6 6 35 56 Zahl der Linien grenzüberschreitender Verkehr 127 118 109 109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1910 3 Im öffentlichen Personennahverkehr verkehrten von/zum ZOB von 2011 bis 2014 insgesamt 13 Buslinien, seit 2015 sind es zwölf Buslinien (inklusive drei Nachtbuslinien). Über sonstige Abfahrten des Gelegenheitsverkehrs liegen keine Informationen vor. 4. Wie haben sich am ZOB die Haltestellenkapazitäten für a) Fernlinienbusse, b) andere Busse des öffentlichen Personenfernverkehrs (ÖPFV), c) Busse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), d) sonstige Busse und e) Busse insgesamt seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Drs. 20/12791. 5. Inwiefern plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Ausweitung der Haltestellenkapazitäten am ZOB für a) Fernlinienbusse, b) andere Busse des öffentlichen Personenfernverkehrs, c) Busse des öffentlichen Personennahverkehrs, d) sonstige Busse und e) Busse insgesamt? Bitte bei 4. a) – e) sowohl die geplanten Kapazitätsausweitungen als auch die dafür eingeplanten Kosten angeben. Mit der zukünftigen Verlagerung der Abfahrtsstellen der HOCHBAHN-Busse im ÖPNV in die Adenauerallee können die heutigen ÖPNV-Abfahrtsplätze auf dem ZOB für Busse des Fernbuslinien- sowie des Gelegenheitsverkehrs genutzt werden. Somit gewinnt der ZOB zusätzliche Slots für bis zu acht Nutzungen pro Stunde. Die Verlagerung ist im Laufe des Jahres 2016 vorgesehen. Durch die Verlagerung der Abfahrtstellen entstehen dem ZOB keine Kosten. Mögliche Kosten für die Nutzung der vorhandenen Technik an den Abfahrtstellen sind noch zu ermitteln. 6. Wie viele und welche Veranstalter bieten aktuell Fernbusverbindungen vom/zum ZOB an? Folgende Fernbusunternehmen bieten Verbindungen zum ZOB Hamburg an: Deutsche Touring Gesellschaft mbH, Marcin Dreschler, Elite Traffic GmbH, Globetrotter Reisen GmbH, Dragana Jankovic, Kraft Reisen GmbH, OPTIMA-Tours Reisebüro und Handels GmbH, Stielow Tours e.K., E.Becker Bus GmbH, Majak Service Zentrum V. Jakushew, KVN Internationaler Linienverkehr GmbH, Reisedienst von Rahden GmbH & Co. KG, Reisebüro Kij Grand, Ukraina International Touristik und Transport GmbH, Kaufmann GmbH, Segesta Internazionale S.r.L., SAPS SRL, Abildskou A/S, Eurolines Scandinavia Aps, INTERNORTE- Transportes Internacionales Ld, Anna Dreschler „Becker Reisen Anna Dreschler“, Przewozowo-Uslugowa „SOKOL“ Spolka Z, Eurolines Nederland B.V., Agat Spolka Z Organiczona Odpowiedzialnoscia, Haga Buss Kristiansand Rajinder Rihal, Student Agency s.r.o., Georgiev Trajco, SIA „NORMA -A“, Eurolines France S.A., Ryszard Wojcik – Prywatne Biuro Podrozy „Sindbad“, MFB MeinFernbus GmbH, Transmixt SA, Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH, Janusz Bucki P.T.H.U PODROZNIK, SC Romfour TUR SRL, SC Tarsincom SRL, Socitransa (Sociedad de Transportes S.L), FlixBus GmbH, Transport Auto Severin SA, Deutsche Post Mobility GmbH, Barileva Turist GmbH, AS Karpaten & Krim Tours GmbH, SemiTimes UG, Sindbad Reisen GmbH, Euroclub Busreisen GmbH, Lonexx GmbH, Union Ivkoni OOD, UAB Transinesta, Eurolines Italia SRL, S.C Touring Europabus Romania SRL, Vita Tours e.K., SC Quick Transpedition SRL, EST Sp. Z.o.o. „EST“ SPOLKA Z ORGANISZONA, Radina VIP EOOD, S.C Amring SRL, Europa Linie 24 GmbH, KVG Stade GmbH & Co. KG, megabus.com GmbH, Usedomer Bäderbahn GmbH, Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG, Nasir Turizam, HAK Komerc, Firma Drucksache 21/1910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Shevchenko, LATP 14631, TOW „Odri“, 000 Sputnik Reisen, Marbel Tour, Ost-WestTranstur , TOV Euroclub, Biacomex BP SA, Mimoza93 sh.p.k., Barileva Turist sh.p.k.,Bozur d.o.o., Lasta Montenegro, Nis-Ekspres AD Nis Panonijabus d.o.o., Severtrans AD Sombor, SP „LASTA“ AD, Omnibusbetrieb A. Mergler GmbH, Pejic Tours d.o.o.,Sofia Bus OOD, Schmetterling Reise- und Verkehrslogistik GmbH, Garo Reisen d.o.o., Transport Peroni d.o.o., Bosnaexpress d.d., Merlin Bus d.o.o., Srbija Tours International d.o.o., 000 Kolumb-Plus, KP Kiewautotrans/AP-4, Dott Kaufmann & Co., TU Express A Ltd, Winew GmbH, Lviver ATP GmbH, Berlin Linien Bus GmbH, Roaltassib Tours GmbH, Delontrans, Ecolines, Garo Reisen, Irro Reisen, Kantic Touristik , Marolines do Po, SP-Racic, Visit-Tours. Darüber hinaus nutzen zahlreiche Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs den ZOB Hamburg. 7. Wie haben sich die Haltestellengebühren am ZOB seit 2011 für a) Fernlinienbusse, b) andere Busse des öffentlichen Personenfernverkehrs, c) Busse des öffentlichen Personennahverkehrs, d) sonstige Busse und e) Busse insgesamt entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Anlage 1. 8. Wie haben sich die Einnahmen aus Haltestellengebühren am ZOB seit 2011 für a) Fernlinienbusse, b) andere Busse des öffentlichen Personenfernverkehrs, c) Busse des öffentlichen Personennahverkehrs, d) sonstige Busse und e) Busse insgesamt entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Siehe Anlage 2. 9. Gibt es im unmittelbaren Umfeld des ZOB einen switchh-Punkt? Wenn ja, mit wie vielen Parkflächen? Wenn nein, ist im unmittelbaren Umfeld des ZOB die Einrichtung eines switchh-Punktes geplant? Ja, in circa 750 m Entfernung befindet sich am Berliner Tor ein switchh-Punkt mit 18 Stellplätzen für Mietwagen (acht car2go, acht Europcar, zwei Europcar Miet-Lkws), 52 Fahrradständern, einer Fahrradgarage, einer StadtRAD-Station sowie Haltepunkten für Taxen. 10. Gibt es am ZOB eine StadtRAD-Station? Wenn ja, mit wie vielen Stellplätzen und ist eine Ausweitung der Kapazitäten geplant? Wenn nein, ist am ZOB die Errichtung einer StadtRAD-Station geplant und wie viele StadtRAD-Stationen mit jeweils wie vielen Stellplätzen befinden sich in einem Radius von 500 Metern um den ZOB? Im Umkreis von 500 Metern um den ZOB befinden sich die folgenden StadtRADStationen : Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1910 5 Lage Abstellplätze Entfernung zum ZOB (Luftlinie) Münzstraße/Altmannbrücke 16 260 m Heidi-Kabel-Platz/Kirchenallee 40 360 m Steindamm/Stralsunder Straße 21 270 m Mönckebergstraße/Steintorwall 16 410 m Glockengießerwall/Hauptbahnhof Nord 47 490 m Lange Reihe/Kirchenallee 16 420 m Mit diesen Stationen ist eine ausreichende StadtRad-Versorgungsdichte rund um den ZOB gegeben. Die Einrichtung einer StadtRad-Station unmittelbar am ZOB ist nicht vorgesehen, da Fernbusreisende häufig mehr Gepäck mit sich führen als mit einem StadtRad transportierbar ist und zudem keine Flächen für eine StadtRad-Station zur Verfügung stehen. 11. Wie viele Stell- und Parkplätze für Pkws befinden sich in einem Radius von 500 Metern um den ZOB? Ein Radius von 500 Metern um den ZOB umfasst ein größeres Netz von Haupt- und Nebenstraßen, das im Norden von der Langen Reihe, im Osten von der Lindenstraße, im Süden von der Nordkanalstraße und im Westen von den Langen Mühren begrenzt wird. Es befinden sich für Pkws insgesamt 1.990 Stell- und Parkplätze in diesem Radius um den ZOB. Drucksache 21/1910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 liebschc Schreibmaschinentext Anlage 1 zu Drs. 21/1910 liebschc Schreibmaschinentext Zentral-Omnibus-Bahnhof „ZOB“ Hamburg GmbH Gebührentarif gültig ab 1. Januar 2013 Anzahl der Benutzungen im Monat 1 - 30 31 – 180 181 – 360 361 - 1000 ab 1001 € € € € € Grundgebühr (inkl. Aufenthalt von 0,5 Stunden) pro Benutzung incl. Umsatzsteuer 6,55 7,80 3,60 2,38 1,20 0,80 Mindestbetrag - 203,00 650,00 857,00 1200,00 Zuschläge für Liegezeiten über 0,5 Stunden bis 2,5 Stunden 6,55 7,80 3,60 2,38 1,20 0,80 bis 5,0 Stunden 11,51 13,70 6,60 4,37 2,17 1,45 bis 24 Stunden 17,05 20,30 9,60 6,36 3,14 2,11 Sonderleistungen: Benutzung der Bus-Ver- und Entsorgungsstation (keine Rabattierung): € 15,00 Die Gebühren erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich jeweils pro Benutzung. Als Benutzung zählt das einmalige Befahren des ZOB zum Absetzen und/oder Aufnehmen von Fahrgästen oder zum Parken. Das Absetzen von Fahrgästen am Ende einer Fahrt ist, wenn der Bus den ZOB unmittelbar darauf leer verläßt, kostenfrei. Staffelpreise: Bei der Auswahl der anzuwendenden Preisstaffel werden alle Benutzungsfälle eines Unternehmens im betreffenden Monat berücksichtigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1910 7 Mindestbetrag: Bei der Grundgebühr ist mindestens der Betrag zu zahlen, der sich bei der Vollausnutzung der Vorstaffel ergibt. Zuschläge: Die Grundgebühr beinhaltet eine Liegezeit auf dem ZOB bis zu 30 Minuten. Für längere Aufenthalte sind Zuschläge gemäß der für das Unternehmen geltenden Preisstaffel zu entrichten. Bei den Zuschlägen ist kein Mindestbetrag festgelegt. Rechnungserstellung: Für die Rechnungserstellung der Benutzungsgebühren verpflichten sich die Benutzer der ZOB GmbH bis spätestens am 12. eines jeden Monats die Gesamtsumme der Benutzungsfälle (getrennt nach Liegezeiten) ohne besondere Aufforderung einzureichen. Liegt diese Meldung nicht vor, berechnet die ZOB GmbH nach den eigenen Aufzeichnungen. Drucksache 21/1910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Zentral-Omnibus-Bahnhof „ZOB“ Hamburg GmbH Gebührentarif gültig ab 1. Oktober 2014 Anzahl der Benutzungen im Monat 1 - 30 31 – 180 181 – 360 361 - 1000 ab 1001 € € € € € Grundgebühr (inkl. Aufenthalt von 20 Minuten) pro Benutzung incl. Umsatzsteuer 6,80 8,10 3,75 2,60 1,27 0,84 Mindestbetrag - 210,00 680,00 940,00 1270,00 Zuschläge für Liegezeiten über 20 Minuten bis in Summe 2,0 Stunden (20 + 100 Minuten) 6,80 8,10 3,75 2,60 1,27 0,84 bis in Summe 4,0 Stunden (20 + 220 Minuten) 12,00 14,30 6,85 5,00 5,00 5,00 bis in Summe 24 Stunden 17,75 21,10 10,00 10,00 10,00 10,00 Sonderleistungen: Benutzung der Bus-Ver- und Entsorgungsstation (keine Rabattierung): € 17,00 Die Gebühren erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich jeweils pro Benutzung. Als Benutzung zählt das einmalige Befahren des ZOB zum Absetzen und/oder Aufnehmen von Fahrgästen oder zum Parken. Das Absetzen von Fahrgästen am Ende einer Fahrt ist, wenn der Bus den ZOB unmittelbar darauf leer verläßt, kostenfrei. Staffelpreise: Bei der Auswahl der anzuwendenden Preisstaffel werden alle Benutzungsfälle eines Unternehmens im betreffenden Monat berücksichtigt. Mindestbetrag: Bei der Grundgebühr ist mindestens der Betrag zu zahlen, der sich bei der Vollausnutzung der Vorstaffel ergibt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1910 9 Zuschläge: Die Grundgebühr beinhaltet eine Liegezeit auf dem ZOB bis zu 20 Minuten. Für längere Aufenthalte sind Zuschläge gemäß der für das Unternehmen geltenden Preisstaffel zu entrichten. Bei den Zuschlägen ist kein Mindestbetrag festgelegt. Rechnungserstellung: Für die Rechnungserstellung der Benutzungsgebühren verpflichten sich die Benutzer der ZOB GmbH bis spätestens am 12. eines jeden Monats die Gesamtsumme der Benutzungsfälle (getrennt nach Liegezeiten) ohne besondere Aufforderung einzureichen. Liegt diese Meldung nicht vor, berechnet die ZOB GmbH nach den eigenen Aufzeichnungen. Drucksache 21/1910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Zentral-Omnibus-Bahnhof „ZOB“ Hamburg GmbH Gebührentarif gültig ab 1. August 2015 Anzahl der Benutzungen im Monat Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Tarif E Nur bei Haltezeiten zum Einsteigen unter 5 Minuten 1 - 30 31 – 180 181 – 360 361 - 1000 ab 1001 € € € € € Grundgebühr (inkl. Aufenthalt von 20 Minuten) pro Benutzung incl. Umsatzsteuer 6,80 8,10 3,75 2,60 1,27 0,84 Mindestbetrag - 210,00 680,00 940,00 1270,00 Zuschläge für Liegezeiten über 20 Minuten bis in Summe 2,0 Stunden (20 + 100 Minuten) 6,80 8,10 3,75 2,60 1,27 0,84 bis in Summe 4,0 Stunden (20 + 220 Minuten) 12,00 14,30 6,85 5,00 5,00 5.00 bis in Summe 24 Stunden 17,75 21,10 10,00 10,00 10,00 10,00 Sonderleistungen: Benutzung der Bus-Ver- und Entsorgungsstation (keine Rabattierung): € 17,00 Die Gebühren erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich jeweils pro Benutzung. Als Benutzung zählt das einmalige Befahren des ZOB zum Absetzen und/oder Aufnehmen von Fahrgästen oder zum Parken. Das Absetzen von Fahrgästen am Ende einer Fahrt ist, wenn der Bus den ZOB unmittelbar darauf leer verlässt, kostenfrei. Staffelpreise: Bei der Auswahl der anzuwendenden Preisstaffel werden alle Benutzungsfälle eines Unternehmens im betreffenden Monat berücksichtigt. Die Tarifgruppen D und E kommen nur bei Haltezeiten von unter 5 Minuten zum Einsteigen an den Haltepunkten mit Fahrgastwechsel zur Anwendung. Mindestbetrag: Bei der Grundgebühr ist mindestens der Betrag zu zahlen, der sich bei der Vollausnutzung der Vorstaffel ergibt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1910 11 noch Anlage 1 Zuschläge: Die Grundgebühr beinhaltet eine Liegezeit auf dem ZOB bis zu 20 Minuten. Für längere Aufenthalte sind Zuschläge gemäß der für das Unternehmen geltenden Preisstaffel zu entrichten. Bei den Zuschlägen ist kein Mindestbetrag festgelegt. Rechnungserstellung: Für die Rechnungserstellung der Benutzungsgebühren verpflichten sich die Benutzer der ZOB GmbH bis spätestens am 12. eines jeden Monats die Gesamtsumme der Benutzungsfälle (getrennt nach Liegezeiten) ohne besondere Aufforderung einzureichen. Liegt diese Meldung nicht vor, berechnet die ZOB GmbH nach den eigenen Aufzeichnungen. Drucksache 21/1910 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 noch Anlage 1 Ze n tr al O m n ib u s "Z O B " H am b u rg G m b H B ea n tw o rt u n g sc h ri ft lic h e K le in e A n fr ag e (D ru ck sa ch e 2 1 /1 9 1 0 ) vo m 1 3 .1 0 .2 0 1 5 Fr ag e 8 a -e 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 b is 0 9 -2 0 1 5 Fe rn b u sl in ie n 7 2 .4 7 6 ,4 6 7 2 .5 8 8 ,9 9 9 2 .3 7 3 ,4 5 1 1 8 .9 3 9 ,1 4 1 2 0 .8 6 3 ,9 2 H O C H B A H N 1 0 2 .6 7 7 ,1 9 1 0 2 .5 7 8 ,6 3 9 9 .2 7 5 ,2 8 9 9 .0 2 9 ,1 7 8 1 .5 4 5 ,5 2 So n st ig er Ö P N V 1 4 .6 6 3 ,8 3 1 4 .7 0 0 ,7 9 1 5 .1 7 2 ,8 0 1 5 .1 7 9 ,2 8 1 1 .8 8 2 ,7 6 So n st ig e B u ss e ( G e le ge n h ei ts ve rk eh r) 1 1 4 .7 3 0 ,9 0 1 2 6 .3 7 5 ,3 6 1 5 2 .3 2 6 ,8 5 1 6 9 .5 6 0 ,5 4 1 4 0 .2 7 2 ,7 3 G e sa m t 3 0 4 .5 4 8 ,3 8 3 1 6 .2 4 3 ,7 7 3 5 9 .1 4 8 ,3 8 4 0 2 .7 0 8 ,1 3 3 5 4 .5 6 4 ,9 3 Ei n n ah m e n in E u ro Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1910 13 Anlage 2 liebschc Schreibmaschinentext Anlage 2 zu Drs. 21/1910 1910ska_Text 1910ska_Anlagen 1910ska_Antwort_Anlage 1 ZOB Antwort Frage 7 ZOB Tarife Jahr 2011 ZOB Antwort Frage 7 ZOB Tarife Jahr 2013 ZOB Antwort Frage 7 ZOB Tarife Jahr 2014 ZOB Antwort Frage 7 ZOB Tarife Jahr 2015 1910ska_Antwort_Anlage 2