BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19115 21. Wahlperiode 29.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Ist-Stand und Entwicklung der E-Mobilität in Hamburg (2) Alternative Antriebsformen sind für die Gestaltung moderner Mobilität in einer Millionenmetropole wie Hamburg von überragender Bedeutung. Diese sind anders als klassische Verbrennungsmotoren ideal geeignet, das ungebrochene Bedürfnis der Menschen nach Mobilität einerseits und das Erfordernis der umweltverträglichen Fortbewegung andererseits in Einklang zu bringen. Insbesondere mobilitätsfeindliche Verkehrsbeschränkungen wie die von Rot- Grün verhängten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in der Max-Brauer-Allee und der Stresemannstraße lassen sich mittels alternativer Antriebsformen verhindern. Vor allem mit der Elektromobilität (E-Mobilität) können weniger Lärmemissionen , weniger Schadstoffausstoß und damit mehr Lebensqualität erreicht werden . Bereits im vorvergangenen Jahr hatte die CDU-geführte Bundesregierung mit der „Kaufprämie für E-Autos“ auf einen wichtigen Anreiz zur Förderung der E-Mobilität gesetzt. Im vergangenen Jahr hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) noch einmal nach- und das „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ aufgelegt. Seither können private Investoren, Gemeinden und Städte wie Hamburg entsprechende Förderanträge stellen. Neben der Errichtung der Ladesäulen werden darüber auch der Netzanschluss und die Montage finanziert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Beim Aufbau und der Gesamtzahl der Ladepunkte können geringe Differenzen zwischen den verschiedenen Darstellungen auftreten. Grund hierfür ist, dass einige Standorte im betrachteten Zeitraum entfallen sind. Zum anderen wurden Standorte dem sogenannten Repowering unterzogen, das heißt an einigen AC-Standorten wurde die Normalladeinfrastruktur abgebaut und durch Aufbau von Schnellladeinfrastruktur am selben Standort ersetzt. Da diese Verbesserungen unterjährig stattfinden, kann es zu leichten Abweichungen bei der Darstellung kommen. Da die Bundesförderung jeweils nur circa 40 Prozent der Kosten übernimmt, sind bei allen durch die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) realisierten Ladesäulen auch Landesmittel als Eigenanteil eingesetzt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SNH wie folgt: 1. Aktueller Ist-Stand bei der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Hamburg: a) Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos gibt es aktuell in Hamburg? Drucksache 21/19115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Bei wie vielen dieser öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektroautos handelt es sich um Schnell- und bei wie vielen um Normalladepunkte ? c) Wie verteilen sich die öffentlich zugänglichen Ladepunkte für Elektroautos zahlenmäßig auf die sieben Hamburger Bezirke? Bitte ebenfalls die Schnell- und Normalladepunkte je Bezirk angeben. Zum Stichtag 22.11.2019 stehen in Hamburg über 1 000 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung, die fast alle durch SNH betrieben werden: Bezirk Normalladepunkte Schnellladepunkte Altona 163 9 Bergedorf 51 1 Eimsbüttel 146 10 Harburg 50 2 Hamburg-Mitte 190 20 Hamburg-Nord 219 13 Wandsbek 90 10 Stand: 22.11.2019 Die Tabelle gibt die durch die SNH betriebene Ladeinfrastruktur in Hamburg wieder. Darüber hinaus stehen circa 60 weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte durch andere Betreiber zur Verfügung. 2. Das „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ und die vom Bund unter anderem daraus bereitgestellten umfangreichen Mittel wurden vom Senat in der Vergangenheit nur beiläufig erwähnt. a) In welcher Höhe wurden verschiedenen Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bisher Mittel aus dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ für Maßnahmen in Hamburg bewilligt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Über die in der Drs. 21/15112 hinaus genannten Mittel wurden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) keine weiteren Mittel aus dem genannten Bundesprogramm bewilligt. b) In welcher Höhe wurden bislang bewilligte Mittel aus dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ für Maßnahmen durch verschiedene Stellen der FHH verausgabt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Der Abruf der im Gesamtförderprojekt zur Förderung bewilligten Bundesmittel ist beim Projektträger eingereicht, dort aber noch nicht abschließend bearbeitet. Die SNH hat bisher ohne Auszahlung der Bundesmittel den bisherigen Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur ab 1. Juni 2017 durchgeführt und ist in Vorleistung gegangen. Direkt nach Erhalt der Bundesförderung werden diese Fördermittel durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) an die SNH übertragen. c) Wie viele Schnell- und Normalladepunkte in Hamburg wurden jeweils bislang aus dem „Bundesprogramm Ladeinfrastruktur“ insgesamt finanziert und wie verteilen sich diese auf die sieben Hamburger Bezirke? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Schnellladepunkte Normalladepunkte Bezirk 2018 2019 Bezirk 2018 2019 Altona 3 1 Altona 43 17 Bergedorf / 1 Bergedorf 4 3 Eimsbüttel 2 2 Eimsbüttel 40 6 Harburg / 1 Harburg 4 1 Hamburg-Mitte 11 1 Hamburg-Mitte 37 13 Hamburg-Nord 2 2 Hamburg-Nord 42 38 Wandsbek 4 / Wandsbek 14 4 Gesamt 22 8 Gesamt 184 82 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19115 3 Für das Jahr 2017 siehe Drs. 21/15112. 3. Wie viele aus Landesmitteln finanzierte, öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden seit 2018 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln . Im Jahr 2018 wurden an 109 Stationen 23 Schnellladepunkte sowie 195 Normalladepunkte in Betrieb genommen, die mit Landesmitteln gefördert wurden. Im Jahr 2019 waren es an 79 Stationen neun Schnellladepunkte sowie 146 Normalladepunkte. 4. Wie viele aus Bundesmitteln finanzierte, öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden seit 2018 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln . Im Jahr 2018 wurden an 45 Stationen 22 Schnellladepunkte sowie 184 Normalladepunkte in Betrieb genommen, die durch den Bund gefördert wurden, im Jahr 2019 an 103 Stationen acht Schnellladepunkte sowie 82 Normalladepunkte. 5. Wie viele aus Landesmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden zwischen 2017 bis 2019 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Im Jahr 2017 wurden an 155 Stationen 23 Schnellladepunkte sowie 287 Normalladepunkte in Betrieb genommen, die mit Landesmitteln finanziert wurden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 6. Wie viele aus Bundesmitteln finanzierte Ladestationen für Elektroautos mit wie vielen Ladepunkten wurden zwischen 2011 bis 2016 in Hamburg errichtet? Wie viele Schnell- und Normalladepunkte waren jeweils darunter ? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Keine. 7. Wie hat sich die Zahl der Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Hamburg seit 2018 entwickelt? Bitte jahresweise inklusive des laufenden Jahres aufschlüsseln. Jahr Anzahl der Ladevorgänge 2018 151 913 2019 211 701 Stand: 25.11.2019 8. Wie hat sich die Zahl der Ladevorgänge an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Hamburg seit 2018 im Verhältnis zur Zahl der jeweils vorhandenen Ladepunkte entwickelt? Bitte den entsprechenden Quotienten monatsweise angeben. 2018 Monat Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 Quotient Siehe Drs. 21/15112. 21 19 2019 Monat Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Okt 19 Nov 19 Dez 19 Quotient 21 19 21 21 22 22 21 22 24 24 21 Stand: 25.11.2019 9. Wie viele reine Elektro-Kfz sind aktuell in Hamburg zugelassen? Bitte aufschlüsseln nach privaten, gewerblichen und behördlichen Zulassungen . Drucksache 21/19115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anzahl der zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeuge gemäß § 2 Nr. 2 EmoG zum Stichtag 01.11.2019 Private und gewerbliche Zulassungen* Behördliche Zulassungen 4 080 3 933 147 Quelle: Landesbetrieb Verkehr (LBV), Polizei und Feuerwehr * Der LBV differenziert in der Statistik nicht zwischen privaten und gewerblichen Zulassungen. Für die Bezeichnungen „reine Elektro-Kfz“ und „E-Hybridfahrzeuge“ wird die Begriffsbestimmung des § 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verwendet. Danach ist ein elektrisch betriebenes Fahrzeug unter anderem ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug. 10. Wie viele E-Hybridfahrzeuge sind aktuell in Hamburg zugelassen? Bitte aufschlüsseln nach privaten, gewerblichen und behördlichen Zulassungen . Anzahl der zugelassenen außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge gemäß § 2 Nr. 3 EmoG zum Stichtag 01.11.2019 Private und gewerbliche Zulassungen* Behördliche Zulassungen 2 241 2 198 43 Quelle: Landesbetrieb Verkehr (LBV), Polizei und Feuerwehr * Der LBV differenziert in der Statistik nicht zwischen privaten und gewerblichen Zulassungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 11. Wie viele reine Elektro-Kfz wurden seit 2018 in Hamburg neu zugelassen ? Bitte jahresweise sowie nach privaten, gewerblichen und behördlichen Zulassungen aufschlüsseln. Jahr Anzahl der neu zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeuge gemäß § 2 Nr. 2 EmoG Private und gewerbliche Zulassungen* Behördliche Zulassungen 2018 (Stichtag: 01.01.2019) 1 081 1 010 71 2019 (bis 01.11.2019) 1 610 1 586 24 Quelle: Landesbetrieb Verkehr (LBV), Polizei und Feuerwehr * Der LBV differenziert in der Statistik nicht zwischen privaten und gewerblichen Zulassungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 12. Wie viele E-Hybridfahrzeuge wurden seit 2018 in Hamburg neu zugelassen ? Bitte jahresweise sowie nach privaten, gewerblichen und behördlichen Zulassungen aufschlüsseln. Jahr Anzahl der neu zugelassenen von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuge gemäß § 2 Nr. 3 EmoG Private und gewerbliche Zulassungen* Behördliche Zulassungen 2018 (Stichtag: 01.01.2019) 899 857 42 2019 (bis 01.11.2019) 859 832 27 Quelle: Landesbetrieb Verkehr (LBV), Polizei und Feuerwehr * Der LBV differenziert in der Statistik nicht zwischen privaten und gewerblichen Zulassungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.