BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19122 21. Wahlperiode 29.11.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 22.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Bargkoppelweg Im Gewerbegebiet Bargkoppelweg im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt befindet sich seit einigen Jahren eine Flüchtlingsunterkunft beziehungsweise eine Erstaufnahmeeinrichtung. Zeitweise wurde ein Teil des Standortes nach Abebben der Flüchtlingskrise zu einem Unterstützungskundenzentrum umfunktioniert. Zu den damaligen Entwicklungen der Flüchtlingsunterkunft habe ich bereits mit den Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 15.10.2015 (Drs. 21/1934), 07.03.2017 (Drs. 21/8259) und 07.04.2017 (Drs. 21/8543) den Senat befragt. Jüngst war diese Einrichtung in den Medien als schlechtes Beispiel für eine Flüchtlingsunterkunft präsent. So titelte der „Deutschlandfunk “ am 11.11.2019, die Gestaltung der Unterkunft „dien(e) allein der Abschreckung“. In der Zeitung „die tageszeitung“ vom 9.11.2019 werde die Unterkunft als Abschiebezentrum bezeichnet. Doch auch Anwohner fühlen sich zeitweise und insbesondere im Dunkeln nicht immer sicher, wenn sie an der Flüchtlingsunterkunft vorbeigehen müssen. Sie berichten über viele Polizeieinsätze und Ruhestörungen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Personen waren in den Jahren 2017 bis 2018 jeweils durchschnittlich und maximal in der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Bargkoppelweg untergebracht? Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche Belegung der Zentralen Erstaufnahme in Rahlstedt 173 Personen. Die maximale Belegung betrug 258 Personen. Zu den Zahlen aus dem Jahr 2018 siehe https://www.hamburg.de/sfa-lagebild/. 2. Wie viele Personen waren im Jahr 2019 monatlich jeweils durchschnittlich und maximal in der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Bargkoppelweg untergebracht? Siehe https://www.hamburg.de/sfa-lagebild/. 3. Wie viele Personen sind dort aktuell untergebracht? Am 22. November 2019 hielten sich im Ankunftszentrum (Bargkoppelweg und Bargkoppelstieg ) 434 Personen auf. 4. Wie viele Einsätze der Polizei und Feuerwehr hat es im Zusammenhang mit dieser Flüchtlingsunterkunft in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils (Stichtag 15.11.2019) gegeben? Drucksache 21/19122 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Polizei wird die Frage auf Grundlage des Hamburger Einsatzleitsystems (HELS) beantwortet. Auf die in der Drs. 21/2108 dargestellten Besonderheiten der Daten des HELS wird hingewiesen. Die im HELS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 15. November 2019 pro Jahr registrierte Anzahl von Polizeieinsätzen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl Einsätze 2017 159 2018 171 2019* 225 * Stichtag 15. November 2019 Im Einsatzleitsystem der Feuerwehr wurden für die Flüchtlingsunterkünfte Bargkoppelweg 60 und 60a im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 15. November 2019 folgende Einsätze registriert: Jahr Einsätze Rettungsdienst einschl. NEF Einsätze Brandschutz Einsätze Technische Hilfeleistung 2017 73 0 0 2018 92 0 0 01.01.2019 bis 15.11.2019 96 0 0 Summe 261 0 0 5. Wie viele Anzeigen wegen welcher Straftaten wurden in diesem Zeitraum aufgenommen? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht geführt. Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe eines Ermittlungsvorgangs an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgt in der PKS in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT); nach Straßen wird nicht differenziert. Einrichtungen im Sinne der Fragestellung werden in der PKS als Tatörtlichkeit „Aufnahmeeinrichtung“ erfasst. Eine Auswertung für die Tatörtlichkeit „Aufnahmeeinrichtung“ erfolgt nur für Hamburg insgesamt . Die Abfrage eines einzelnen Ortsteils ist nur über eine Sonderauswertung möglich. Diese Sonderauswertung kann nur für das laufende und das vorangegangene Jahr durchgeführt werden. Die Aussagekraft der PKS ist auf Jahresauswertungen ausgelegt. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder der Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt. Wird ein Datensatz in einem Folgemonat im Sinne der ständigen Pflege geändert, wird der Fall zukünftig dem Monat der Aktualisierung zugeordnet. Die von der Fragestellung umfassten Erstaufnahmeeinrichtungen liegen im OT 526 (Rahlstedt). Zu den in der PKS für die Jahre 2018 und 2019 registrierten Fallzahlen für die Tatörtlichkeit „Aufnahmeeinrichtung“ im OT 526 siehe folgende Tabelle. Die erfragten Daten für das Jahr 2019 werden zur Gewährleistung eines Minimums an Validität als kumulative Dreivierteljahreszahlen (Januar bis September) dargestellt. Straftaten 2018 Januar – September 2019 Straftaten gesamt 100 109 gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung , Verstümmelung 4 4 vorsätzliche einfache Körperverletzung 8 13 Nachstellung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung 3 2 Diebstahlsdelikte 5 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19122 3 Straftaten 2018 Januar – September 2019 Vermögens- und Fälschungsdelikte 7 4 Delikte gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften 64 73 Rauschgiftdelikte 1 3 sonstige Straftaten 8 5 6. Wie viele Beschwerden und Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern sind im Zusammenhang mit der Einrichtung in den Jahren 2017 bis 2019 bekannt? Im Jahr 2017 erreichten das Ankunftszentrum Beschwerden von Anwohnern eines benachbarten Hauses über eine Lärmbelästigung (Pfeifen) im Bargkoppelweg 66a. Ein solches Pfeifen konnte auf dem Gelände jedoch nicht festgestellt werden. Darüber hinaus gab es in Jahr 2017 Beschwerden der ansässigen Firmen am Bargkoppelweg 60, da Personen, die das Kundenzentrum Meiendorf besuchten, dort auf vermieteten und entsprechend gekennzeichneten Stellplätzen parkten. Ansonsten sind keine Beschwerden an das Ankunftszentrum herangetragen worden. Bei der Polizei werden Statistiken im Sinne der Fragestellung nicht geführt. Zur Beantwortung wäre eine Durchsicht des gesamten infrage kommenden Schriftverkehrs des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hunderttausend Schriftstücken ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/14275 und 21/18128. 7. Wie hat sich die Zahl der in Reserve vorgehaltenen Plätze für Flüchtlinge im Gewerbegebiet Bargkoppelweg (insbesondere Hausnummer 60) zwischen 2017 und 2019 jährlich entwickelt? Die Gesamtkapazität des Ankunftszentrums hat sich in dem erfragten Zeitraum nicht verändert. Die Zahl der verfügbaren Reserveplätze bestimmt sich nach der jeweils aktuellen Belegung des Ankunftszentrums, siehe hierzu Antworten zu 1. bis 3. Soweit in Teilbereichen des Ankunftszentrums eine Nutzung für bezirkliche Aufgaben erfolgte beziehungsweise erfolgt, verändert das die Reservekapazität nicht, da diese Nutzung umgehend zu beenden ist, wenn die Reservekapazität vom Ankunftszentrum benötigt wird. Dies ist vertraglich und konzeptionell abgesichert. 8. Inwieweit treffen die Darstellungen im Deutschlandfunk und der Zeitung „die tageszeitung“ hinsichtlich der unfreundlichen Gestaltung der Räumlichkeiten und der Funktionalität als Abschiebezentrum zu? Zur konzeptionellen Weiterentwicklung und Ausstattung des Ankunftszentrums siehe Drs. 21/14927. Bei dem Ankunftszentrum handelt es sich um eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Unterbringung in Hallen. Eine solche Unterbringung ist mit Einschränkungen und Herausforderungen verbunden. Bereits bei der Konzeptionierung der Einrichtung ist auch vor diesem Hintergrund jedoch Wert darauf gelegt worden, durch eine gute Planung der Hallenaufteilung, die Qualität der eingerichteten Kompartiments , eine gute technische Ausstattung, eine gute Sanitärausstattung, Aufenthaltsräume und Freizeitangebote einen guten Standard für die Unterbringung zu schaffen. Auch bei der Farbgestaltung der Unterkünfte wurde bereits darauf geachtet, eine positive Wirkung zu erzielen. Mit der konzeptionellen Weiterentwicklung des Ankunftszentrums wurden einzelne Standards noch einmal auf Optimierungsmöglichkeiten hin überprüft. Aktuell werden so in den Unterkunftsbereichen die Dichtungen der Kompartiments -Türen ausgetauscht, da festgestellt wurde, dass diese oft zugeworfen werden statt sie über den Türdrücker zu schließen. Der Austausch folgt, um unnötige Lärmentwicklung zu reduzieren. Darüber hinaus wurde die Lichtsteuerung in den Hallen bereits angepasst. Im Kantinen- und Aufenthaltsbereich ist aktuell die Installation weiterer Schallschutzmaßnahmen beauftragt worden, um die Bedingungen dort weiter zu verbessern. Die Freizeitangebote wurden ausgeweitet. Die Kompartiments sind nach oben offen. Hier ließ sich auch nach Prüfung aus Brandschutzgründen keine andere Lösung herbeiführen. Die Gesamtkonzeption der Anlage ist darauf ausgerichtet, für die Personen gute Unterbringungsbedingungen zu schaffen.   Drucksache 21/19122 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Eine medizinische Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist gewährleistet, die hausärztliche Sprechstunde findet täglich zwischen 8.30 und 17 Uhr statt. Bei einer notwendigen fachärztlichen Betreuung unterstützen die Mitarbeitenden von f & w fördern und wohnen AöR wie in anderen Einrichtungen auch. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass Personen nur dann bis zu sechs Monaten in den Einrichtungen bleiben, wenn sie aus sicheren Herkunftsländern kommen oder in anderen Staaten bereits einen Asylantrag gestellt haben, dort gegebenenfalls auch schon als schutzbedürftig anerkannt sind, sodass jeweils von einer kurzfristigen Durchsetzung von Ausreisepflichten beziehungsweise einer Überstellung nach der Dublin- Verordnung auszugehen ist. In allen anderen Fällen, und damit für die große Mehrheit der Personen, erfolgt eine Verlegung in andere Unterkünfte deutlich vor Ablauf von sechs Monaten, regelhaft nach circa einer Woche. Alle Geflüchteten, die sich im Ankunftszentrum melden, erhalten die Möglichkeit, vor einer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Beratung bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA) zum Asylverfahren in Anspruch zu nehmen. Hinzuweisen ist darauf, dass die Personen im Ankunftszentrum bei einer Ablehnung der Schutzbedürftigkeit umfassend zu den Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise, auch den Unterstützungsmöglichkeiten, beraten werden. Ungeachtet dessen ist es die gesetzliche Aufgabe der Ausländerbehörde, bei Personen, die ihrer vollziehbaren Ausreisepflicht auch nach Beratung, Unterstützungsangeboten und Hinweis auf die rechtlichen Folgen nicht freiwillig nachkommen, die Ausreise gegebenenfalls auch durch eine Abschiebung durchzusetzen. Dabei muss sich der Zeitpunkt der Maßnahmen im Ankunftszentrum nach den jeweiligen Abflugzeiten der Flüge richten, die für die Abschiebung genutzt werden müssen. Die Alternative ist die Beantragung von Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam, um die Personen tagsüber verhaften oder in Gewahrsam nehmen zu können. Da dies eine grundsätzlich belastendere und eingriffsintensivere Maßnahme für die betroffenen Personen darstellt, wird diese Maßnahme grundsätzlich nur dann verfolgt, wenn das Abholen der Personen unmittelbar vor dem Rückflugtermin gescheitert ist und die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Beim Abholen der Personen aus dem Ankunftszentrum wird, soweit dies frühmorgens erfolgt, darauf geachtet, andere Personen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Es wird nicht das Licht in der gesamten Halle eingeschaltet, sondern mit mobilen Lichtquellen gearbeitet. Die Maßnahmen erfolgen dabei weit überwiegend in einer sehr ruhigen, zügigen Form. Das in einem Artikel dargestellte „Geheule und Geschrei“ ist bisher bei keiner der Maßnahmen im Ankunftszentrum festzustellen gewesen. 9. Was entgegnet die zuständige Behörde den Vorwürfen, die Einrichtung diene nur der Abschreckung, wäre nicht für längerfristige Unterbringungen (sechs Monate) ausgelegt und habe den Charakter eines AnkER- Zentrums? AnkER-Zentren unterscheiden sich vom Ankunftszentrum Rahlstedt dadurch, dass nicht nur behördliche Zuständigkeiten an einem Ort gebündelt werden, sondern grundsätzlich alle Personen bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dort verbleiben und nur Personen mit Schutzanerkennung verlegt werden. Das Ankunftszentrum Rahlstedt hingegen dient zwar nach wie vor dazu, den Prozess bis zur Antragstellung zu bündeln und strukturiert abzubilden. Nach dem Abschluss dieses Prozesses wird jedoch – anders als in AnkER-Einrichtungen – für Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive, Familien mit schulpflichtigen Kindern und besonders schutzbedürftige Personen eine Verlegungsentscheidung getroffen mit der Folge, dass diese das Ankunftszentrum regelhaft bereits nach circa einer Woche verlassen und in andere Erstaufnahmestandorte verlegt werden, siehe auch Antwort zu 8. Das Ankunftszentrum dient nicht der Abschreckung. Vielmehr wird besonders viel Wert darauf gelegt, die Personen umfänglich zu informieren und zu den Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise zu beraten. Dazu gehört selbstverständlich auch die Aufklärung über die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen, sollten die Personen trotz ablehnender Entscheidung ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachkommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19122 5 10. In welchem Zeitraum wurden oder werden Teile der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Bargkoppelweg als Unterstützungskundenzentrum oder für andere Aufgaben der Verwaltung genutzt? Am Bargkoppelweg 60 wurde von März 2017 bis Februar 2018 ein Unterstützungskundenzentrum für Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten betrieben, siehe Drs. 21/8231, 21/8259, 21/8543 und 21/8762. Als Bestandteil der Angebotsoffensive für Hamburgs Kundenzentren (vergleiche Drs. 21/7805) führte der Betrieb in Meiendorf zu einer Entlastung des Linienbetriebs der übrigen Kundenzentren. Im Jahr 2018 wurde das Kundenzentrum zunächst als Reserve-Kundenzentrum in Bereitschaft gehalten und im Laufe des 1. Quartals geschlossen, weil der Anlass für den weiteren Betrieb entfallen ist. Im 1. Quartal 2019 wurde der Standort Bargkoppelweg 60 zur Entlastung der bezirklichen Ausländerdienststellen hergerichtet. Seit dem 11. März 2019 betreibt das Bezirksamt Wandsbek mit Unterstützung der Kasse.Hamburg dort eine Ausländerdienststelle . An diesem Standort werden die Aufenthaltstitel für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sowie deren Familien zentral bearbeitet, um die bezirklichen Ausländerdienststellen zu entlasten. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. 11. Wie viel Verwaltungspersonal welcher Wertigkeit sowie externes Wachpersonal wurden seit 2017 jeweils monatlich eingesetzt? Durchschnittlich wurde in den Jahren 2017 bis Oktober 2019 folgendes Verwaltungspersonal (in VZÄ) eingesetzt: Wertigkeit 2017 (in VZÄ) 2018 (in VZÄ) bis 10/2019 (in VZÄ) A 6 5,59 2,31 1 A 7 0,33 2,05 0,45 A 8 1,08 1,42 2,1 A 9 mittlerer Dienst 4,6 4,6 5,1 A 10 1 0,25 - A 11 1 0,25 - A 12 0,08 1 0,5 A 13 höherer Dienst 0,5 - - A 14 0,5 1 1 EG 6 6,05 5,58 3,91 EG 8 0,98 - - EG 9 9,62 7,76 17,92 EG 9S 102,41 70,28 47,86 EG 10 - 1,23 2,05 EG 11 1 1,92 2,79 Summe 134,75 99,64 84,67 Zum eingesetzten Wachpersonal siehe Anlage. 12. Wie viele Bürgerinnen und Bürger haben das Unterstützungskundenzentrum seit 2017 jeweils monatlich bis zur Schließung beziehungsweise bis zum 30.10.2019 genutzt? Zu dem im Jahr 2017 am Standort Bargkoppelweg 60 betriebenen Unterstützungskundenzentrum : 2017 Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt Summe Dienstleistungen* 4 794 4 475 4 894 3 177 3 067 2 433 1 457 1 613 1 286 656 27 852 * Dies beinhaltet die Kernprodukte Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Zuzug und Umzug. Drucksache 21/19122 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 13. Welche Kosten sind für den Betrieb als Flüchtlingsunterkunft beziehungsweise für sonstige andere Nutzungen wie das Unterstützungskundenzentrum in den Jahren 2017, 2018 und 2019 jeweils entstanden? Bitte nach Kostenarten (zum Beispiel Personalkosten, Wachpersonalkosten , Betriebskosten, Instandhaltungskosten et cetera) aufgliedern. Hinsichtlich der monatlichen Kosten des Ankunftszentrums wird auf die Darstellung im Internet unter https://www.hamburg.de/fluechtlinge-daten-fakten/8453782/kosten/ verwiesen . Zusätzlich zu den dort aufgeführten Personalkosten des Betreibers fielen für eigenes Personal durchschnittlich folgende Kosten an: Jahr Kosten in Tsd. Euro 2017 7 371 2018 5 738 2019 (bis Oktober 2019) 4 065 Für die Jahre 2017 und 2019 (Stichtag 26.11.19) fielen im Unterstützungskundenzentrum Meiendorf folgende Kosten an: Kostenart 2017 2018 2019 Betriebskosten 140 147,36 € 58 990,90 € 89 457,30 € Bewachung 66 905,40 € - € 42 387,25 € Fortbildung 15 313,00 € - € 2 273,90 € Summe 222 365,76 € 58 990,90 € 134 118,45 € Die Kasse.Hamburg und die Bezirksämter unterstützten mit Hauptsachbearbeitungspersonal und Projektmanagementpersonal. Aus diesen Gründen fielen abgesehen von Kosten für die erforderlichen Schulungsmaßnahmen für die Freie und Hansestadt Hamburg weder zusätzliche Miet- noch Personalkosten an. Die Kosten erstreckten sich somit auf die Ertüchtigung des Gebäudes als Kundenzentrum sowie allgemeine Betriebskosten Für das im 1. Quartal 2019 wieder in Betrieb genommene Unterstützungskundenzentrum Meiendorf wurden 27 Projektstellen geschaffen. Die Personalkosten werden dem Bezirksamt Wandsbek vom Projekt Neuorganisation der Hamburger Kundenzentren quartalsweise erstattet. Zum 30. Juni 2019 wurden 207 816,73 Euro an Personalkosten abgerechnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Besetzung der Stellen seit März 2019 sukzessive mit Mitarbeitern aus den Bezirksämtern erfolgte (1. Quartal 24 333,58 Euro und 2. Quartal 183 483,15 Euro). Es ist zu erwarten, dass die Personalkostenerstattungen im 3. und 4. Quartal höher ausfallen als in den vorherigen Quartalen. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 14. Wie bewerten die zuständigen Behörden retrospektiv die Umnutzungen? Unter Berücksichtigung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es gelungen, die an den Standorten Bargkoppelweg/Bargkoppelstieg vorhandenen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und unter Wahrung der erforderlichen Belange einer geordneten Erstaufnahme Geflüchteter zur Entlastung der bezirklichen Ausländerdienststellen beizutragen. Das Vorhalten der Platzreserve ist notwendig, um bei steigenden Zugangszahlen schnell reagieren zu können und die erforderliche umgehende Erstregistrierung Geflüchteter sicherzustellen. D ie s ta tis tis ch e Er fa ss un g de s ei ng es et zt en W ac hp er so na ls (P er so ne nz ah l/T ag /M on at ) e rfo lg te e rs t i m L au fe d es J ah re s 20 17 . G eb äu de , d ie d er U nt er br in gu ng di en en , w er de n 24 S tu nd en a n si eb en T ag en in d re i S ch ic ht en b ew ac ht . V er w al tu ng sg eb äu de n ur in d er Z ei t v on M on ta g bi s Fr ei ta g. T ei lw ei se w ur de in G eb äu de n in d en M on at en M ai b is A ug us t 2 01 8 so w ie O kt ob er b is N ov em be r 2 01 8 di e Vi de oü be rw ac hu ng e in ge se tz t. D ie s ge sc hi eh t i m m er d an n, w en n St an do rtb er ei ch e ni ch t b el eg t s in d bz w . n ic ht g en ut zt w er de n. *b es te he nd a us d en S ta nd or te n: B ar gk op pe lw eg 6 0, B ar gk op pe lw eg 6 6a , B ar gk op pe ls tie g 10 -1 4; m on at lic he r D ur ch sc hn itt d er P er so ne nz ah l d es e in ge se tz te n W ac hd ie ns te s. W ac hd ie ns t 2 01 7  Au gu st   Se pt em be r  Ok to be r  No ve m be r  De ze m be r  An ku nf ts ze nt ru m *  82   82   73   76   73 W ac hd ie ns t 2 01 8  Ja nu ar   Fe br ua r  M är z  Ap ril   M ai   Ju ni   Ju li  Au gu st   Se pt em be r  Ok to be r  No ve m be r  De ze m be r  An ku nf ts ze nt ru m *  65   63   62   64   62   63   65   66   68   68   78   81   W ac hd ie ns t 2 01 9  Ja nu ar   Fe br ua r  M är z  Ap ril   M ai   Ju ni   Ju li  Au gu st   Se pt em be r  Ok to be r  No ve m be r  De ze m be r  An ku nf ts ze nt ru m *  87   87   84   85   85   84   89   90   85   85 ‐ ‐ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19122 7 Anlage 19122ska_Text 19122ska_Anlage