BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19128 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 25.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Überlastung der Justiz – Wie sieht es mit der Bekämpfung der Alltagskriminalität bei Hamburgs Staatsanwaltschaft aus? (III) Trotz des erfreulichen und dringend notwendigen Personalzuwachses in der Hamburgischen Justiz hört man immer wieder, dass viele Ermittlungsverfahren endlos lange vor sich hin schmoren. Die Zahl der Neuzugänge in Ermittlungsverfahren, auch gegen namentlich bekannte Beschuldigte, stieg in den vergangenen Jahren deutlich an: Gab es im Jahre 2013 noch 144 350 Neuzugänge in Bekanntsachen (Drs. 21/1018), waren es im Jahre 2018 bereits 157 807 (Drs. 21/16069). Aber nicht nur die Eingangszahlen steigen, sondern auch Umfang und Komplexität der Verfahrensbearbeitung nehmen seit Jahren erheblich zu, was die Belastung der Dezernenten, aber auch der Servicekräfte zusätzlich erhöht. Eine Vielzahl der Verfahren betrifft den Bereich der Alltagskriminalität und der Betrugsdelikte, die in den Hauptabteilungen II und III der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Auch wenn es sich hierbei meist „nur“ um leichte oder mittlere Kriminalität handelt, ist es für die betroffenen Opfer und das Vertrauen in den Rechtsstaat unerlässlich, dass die Ermittlungsverfahren zügig vorangetrieben werden. Allein in der Hauptabteilung II werden schließlich insgesamt mehr als drei Fünftel (61,9 Prozent) aller Verfahren, in denen eine oder mehrere tatverdächtige Personen namentlich ermittelt werden konnten (sogenannte Js-Sachen) der Staatsanwaltschaft Hamburg geführt, Drs. 21/17490. Gerade die Hauptabteilung II der Staatsanwaltschaft ist jedoch seit Jahren völlig am Limit angelangt, sowohl im Bereich der Dezernenten als auch auf den Geschäftsstellen. Die vom Justizsenator nach langem Drängen aus der Staatsanwaltschaft eingesetzte Arbeitsgruppe hat im Frühjahr einen Abschlussbericht zur Belastungssituation und Konsolidierung der Hauptabteilung II vorgelegt, in dem auf 33 Seiten ausgeführt wird, welche Maßnahmen dringend ergriffen werden müssen, um eine ernsthafte Beeinträchtigung der Funktion der Staatsanwaltschaft und nicht mehr beherrschbare Krisen zu verhindern. „Zur raschen Angleichung an bundesweite Belastungsstandards und einer zumindest teilweisen Behebung der Personalunterdeckung benötigt Hauptabteilung II einen Zuwachs von – jedenfalls – 10 Dezernentinnen/ Dezernenten und – jedenfalls – 20 Servicekräften.“ (Abschlussbericht Belastungssituation und Konsolidierung der Hauptabteilung II, Seite 18) Mit Beschluss der Drs. 21/17490 am 25. September 2019 wurden 28 neue Stellen , zehn für Dezernenten und 18 für Geschäftsstellenmitarbeiter geschaffen. Diese müssen nun allesamt umgehend besetzt werden. Drucksache 21/19128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Neben der dringend erforderlichen Personalverstärkung enthält der Abschlussbericht auch eine Reihe weiterer erforderlicher Empfehlungen, die nach und nach aufgegriffen werden müssen, um die Situation im Bereich der Amtsanwaltschaft nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der von den Leitungen der Hamburger Staatsanwaltschaften vorgelegte Abschlussbericht „Belastungssituation und Konsolidierung der Hauptabteilung II“ basiert auf den Untersuchungen einer im August 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe, in der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde Ursachen und Abhilfemöglichkeiten der Belastung der Hauptabteilung II untersuchten, wobei sie auf Zwischenergebnisse einer seit Frühjahr 2018 eingesetzten internen Arbeitsgruppe der Staatsanwaltschaft zurückgreifen konnten. Die Umsetzung der zur Konsolidierung notwendigen Maßnahmen hat unmittelbar nach Vorlage des Abschlussberichts begonnen. Sie erfolgt in enger Abstimmung zwischen der zuständigen Behörde und den Staatsanwaltschaften. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Neuzugänge in Bekanntsachen (Js) sowie in Unbekanntsachen (UJs) im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? Anzahl der Neuzugänge bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 1. HJ 2019 Bekanntsachen 77 519 Unbekanntsachen 70 638 2. Wie haben sich die Zahl der Erledigungen in Bekanntsachen sowie die durchschnittliche Dauer der Verfahren im ersten Halbjahr 2019 entwickelt ? Erledigungen von Bekanntsachen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg 1. HJ 2019 Anzahl 74 639 durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 2,0 3. Wie hat sich die Anzahl der Dezernentenstellen, differenziert nach Amtsund Staatsanwälten im Jahr 2019 entwickelt? Wie viele der Stellen waren jeweils besetzt? (Bitte jeweils zum Stichtag 1. Januar, 1. Juli und aktuell in VZÄ angeben.) Wie stellt sich die Situation laut interner Geschäftsverteilung (ohne Differenzierung nach Staats- und Amtsanwälten ) jeweils in den Hauptabteilungen II und III dar? Stellen 01.01.2019 01.07.2019 Aktueller Stand (26.11.2019) Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt Stellen- Soll davon besetzt für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte 183,50 173,45 185,50 171,80 186,50 * für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte 34,75 28,90 34,75 31,90 44,75 * Gesamt 218,25 202,35 220,25 203,70 231,25 * * Der aktuelle Besetzungsstand kann aufgrund von systembedingten Buchungsrückständen zurzeit nicht valide dargestellt werden. Im Jahresgeschäftsverteilungsplan 2019 sind für die Hauptabteilung II 45,10 und für die Hauptabteilung III 31,70 Stellen ausgewiesen. Mit der Drs. 21/17490 sind im laufenden Geschäftsjahr insgesamt zehn Dezernentenstellen (Amtsanwältinnen/Amtsanwälte beziehungsweise Oberamtsanwältinnen/Oberamtsanwälte) hinzugekommen. Vier dieser Stellen sind bereits besetzt, für zwei weitere Stellen wurden kürzlich Bewerberinnen beziehungsweise Bewerber ausgewählt (Dienstbeginn planmäßig Januar 2020). Die vier weiteren Stellen sind ausgeschrieben. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. a. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19128 3 4. Wie hat sich die durchschnittliche Anzahl der Neuzugänge pro Staatsund Amtsanwalt im ersten Halbjahr 2019 entwickelt? Sofern möglich, bitte in Vollzeitstellen umrechnen. Die Werte werden über die Justizstatistik und die Personalverwendung aus den bundeseinheitlichen Personalübersichten (PÜ) ermittelt. Die Personalverwendung arbeitet mit Arbeitskraftanteilen (AKA). Dabei entspricht 1,0 AKA einer Vollzeitstelle, die für die Aufgabe im Berichtszeitraum zur Verfügung stand. Eine Vergleichbarkeit zum Stellenplan ist aufgrund der unterschiedlichen Ansätze nicht gegeben. Neuzugänge je Staatsanwalt 1. HJ 2019 256 Neuzugänge je Amtsanwalt 1. HJ 2019 934 5. Wie viele Amtsanwaltsstellen sind aktuell mit Amtsanwälten aus der Rechtspflegerlaufbahn besetzt? Bitte Stellen-Soll und Besetzungsumfang in VZÄ angeben. Mit Stand vom 26.11.2019 sind in der Hauptabteilung II 20 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte (Stellenanteil: 18,7 VZÄ) mit einer Rechtspflegerausbildung tätig. 6. Wie viele neu eingestellte Amtsanwälte/Staatsanwälte wurden den Hauptabteilungen II und III bislang im Jahr 2019 zugewiesen, wie viele befinden sich aktuell in der Gegenzeichnung? Der Hauptabteilung II wurden im Jahr 2019 bislang zwei neu eingestellte Staatsanwältinnen und neun Amtsanwältinnen zugewiesen. Zurzeit befinden sich dort eine Staatsanwältin und drei Amtsanwältinnen in der Gegenzeichnung. Der Hauptabteilung III wurden 2019 bislang sechs neu eingestellte Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zugewiesen. Vier Gegenzeichnungen dauern noch an. 7. Wie hat sich die Anzahl der Stellen (Stellen-Soll und Besetzungsumfang) auf den Geschäftsstellen bei der Staatsanwaltschaft sowie der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2019 entwickelt? Bitte unter Angabe der Besoldungs-/Entgeltgruppe jeweils zum Stichtag 1. Januar, 1. Juli und aktuell angeben. 01.01.2019 01.07.2019 Aktueller Stand (26.11.2019) Aufgabenbereich 234 Besoldungs-/ Entgeltgruppe Stellensoll davon besetzt Stellensoll davon besetzt Stellensoll davon besetzt Staatsanwaltschaft A 9 18,00 17,80 18,00 16,80 18,00 * A 8 27,50 23,80 27,50 26,87 30,50 * A 7 30,00 26,32 30,00 28,83 45,00 * E 9 11,00 7,70 11,00 8,90 11,00 * E 8 34,05 31,20 33,55 29,89 33,55 * E 6 108,96 104,10 108,96 104,69 108,96 * Gesamt: 229,51 210,92 229,01 215,98 247,01 * Generalstaatsanwaltschaft A 7 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 * E 6 4,60 3,53 4,60 3,53 4,60 * Gesamt: 5,60 4,53 5,60 4,53 5,60 * Staatsanwaltschaften - gesamt: 235,11 215,45 234,61 220,51 252,61 * * Der aktuelle Besetzungsstand kann aufgrund von systembedingten Buchungsrückständen zurzeit nicht valide dargestellt werden. 8. Wie hat sich die durchschnittliche Fehlzeitenquote auf den Geschäftsstellen bei der Staatsanwaltschaft sowie der Generalstaatsanwaltschaft seit dem Jahr 2018 entwickelt? Bitte für 2018 sowie für das erste Halbjahr 2019 angeben. Bürofachund Hilfskräfte Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 2018 insgesamt GenStA* 5,7 % 24,0 % 29,1 % 6,4 % 12,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 7,1 % StA 12,6 % 13,2 % 16,4 % 10,5 % 7,0 % 7,7 % 8,3 % 9,4 % 9,0 % 10,7 % 15,1 % 11,6 % 11,0 % Drucksache 21/19128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bürofach- und Hilfskräfte Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 2019 1.Hj. insgesamt GenStA* 4,0 % 8,0 % 10,0 % 11,2 % 4,1 % 2,3 % 6,6 % StA 11,0 % 14,0 % 15,3 % 12,8 % 9,7 % 10,9 % 12,3 % * Im Zeitraum Januar bis November 2018 waren vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle tätig, seit Dezember 2018 sind es fünf. 9. Wie viele Langzeiterkrankte (länger als 75 Tage) gab es jährlich auf den Geschäftsstellen seit dem Jahr 2018? Bitte für 2018 sowie für das erste Halbjahr 2019 angeben. Länger als 75 Werktage am Stück waren auf den Geschäftsstellen im Jahr 2018 insgesamt 20 und im ersten Halbjahr 2019 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erkrankt. 10. In der Drs. 21/12135 vom 2. März 2018 gibt der Senat an: „Die Situation im Bereich der Geschäftsstellen konnte sowohl durch personelle Verstärkungen als auch durch Qualifizierungsmaßnahmen stabilisiert werden .“ Wie beurteilt die zuständige Behörde aktuell die Personalsituation im Servicebereich der Hamburger Staatsanwaltschaften, insbesondere für die Hauptabteilung II? Die Personalsituation im Servicebereich, insbesondere dem der Hauptabteilung II, hat sich aus Sicht der zuständigen Behörde verbessert. Aufgrund der Einarbeitungs- und Ausbildungsnotwendigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Neueinstellungen justizferner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sogenannte Quereinsteiger) und der Notwendigkeit , dass die Vielzahl der getroffenen Maßnahmen zunächst Wirkung entfalten muss, ist eine spürbare und nachhaltige Entspannung im Servicebereich aufgrund der ergriffenen Maßnahmen im Laufe des Jahres 2020 zu erwarten. 11. In der Drs. 21/9917 vom 24. Juli 2017 gibt der Senat an: „Daneben ist im Jahr 2017 angesichts einer Vielzahl von Neueinstellungen für den Servicebereich der Staatsanwaltschaft ein Ausbildungskonzept für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet worden, nach dem die Einarbeitung in verschiedenen Modulen sowohl am eigenen Arbeitsplatz durch sogenannte Ausbilderinnen und Ausbilder als auch im Rahmen ständig laufender Schulungen erfolgt.“ Näheres zum Ausbildungskonzept erläutert der Senat in der Drs. 21/10492. a. Wie viele neu eingestellte Mitarbeiter/-innen haben insgesamt an dem Ausbildungskonzept teilgenommen? Seit Einführung des Ausbildungskonzepts haben sämtliche neu eingestellten Einheitssachbearbeiterinnen und Einheitssachbearbeiter der Staatsanwaltschaft daran teilgenommen . b. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Erfahrungen mit dem Ausbildungskonzept für neu eingestellte Mitarbeiter/-innen im Servicebereich ? Läuft das Ausbildungskonzept unverändert weiter? Falls nein, welche Änderungen wurden wann aus welchen Gründen vorgenommen? Das Konzept hat sich nach Auffassung der zuständigen Behörde bewährt; es gibt Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbildern sowie Auszubildenden eine wertvolle Orientierungshilfe. Aufgrund der positiven Gesamtbeurteilung läuft es unverändert weiter. c. Wie viele Ausbilder/-innen stehen aktuell zur Verfügung? In jeder Hauptabteilung steht aktuell mindestens eine Ausbilderin beziehungsweise ein Ausbilder zur Verfügung, in der Hauptabteilung II sind es mindestens fünf. d. Wie wurden die Ausbilder/-innen auf ihre Aufgabe vorbereitet? Welche Schulungen haben sie konkret erhalten? Eine gezielte Vorbereitung auf die Einarbeitung von Neueinstellungen in die Aufgabeninhalte der Einheitssachbearbeitung ist grundsätzlich entbehrlich, weil ausschließlich erfahrene, fachlich sichere und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19128 5 Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbilder eingesetzt werden. Wenn sie sich dennoch fortbilden möchten, wird ihnen dies – unter anderem über das Angebot des Zentrums für Aus- und Fortbildung oder entsprechend vorbereitete Schulungen beziehungsweise Workshops im Hause – ermöglicht. e. Sind ausschließlich die Ausbilder/-innen für die Ausbildung von neu eingestellten Mitarbeitern/-innen zuständig? Falls nein, wer noch? Ergänzt wird die Ausbildung durch Hinzuziehung weiterer Kolleginnen und Kollegen des Servicebereichs sowie die Einbindung von Dezernentinnen und Dezernenten und Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, welche sich vor allem durch Fachvorträge einbringen. 12. Im Februar dieses Jahres startete der Aufbaulehrgang Justiz für Quereinsteiger . Dieser eröffnet den neuen Mitarbeitern die Möglichkeit, nach einem Jahr den Abschluss zur/-m Justizfachangestellten zu erlangen. Einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ vom 4. Februar 2019 zufolge haben 25 Teilnehmer mit dem Lehrgang begonnen. a. Welche Erkenntnisse über den Aufbaulehrgang insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz durch die Teilnehmer liegen der zuständigen Behörde vor? Von ursprünglich 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden im Dezember 2019 und Januar 2020 23 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Aufbaulehrganges an den Prüfungen zur beziehungsweise zum Justizfachangestellten teilnehmen. Die Justizbehörde steht in engem Kontakt zu den Teilnehmenden und der beruflichen Schule; sie evaluiert und optimiert das Fortbildungskonzept fortlaufend auf Basis der ersten Erfahrungen und Rückmeldungen aller Beteiligten. b. Wann startet der nächste Aufbaulehrgang mit wie vielen Teilnehmern ? Der nächste Aufbaulehrgang startet im Februar 2020. Derzeit läuft das Auswahlverfahren für die 25 verfügbaren Teilnehmerplätze. 13. Der Abschlussbericht enthält eine Reihe weiterer erforderlicher Empfehlungen , die nach und nach aufgegriffen werden müssen, um die Situation im Bereich der Amtsanwaltschaft nachhaltig zu verbessern. a. Welche der Empfehlungen wurden bereits umgesetzt? Durch die Drs. 21/17490 wurden die empfohlenen Stellenverstärkungen im Bereich der Amtsanwältinnen/Amtsanwälte sowie im Servicebereich der Hauptabteilung II umgesetzt. Es wurden sechs Stellen der Wertigkeit A 12, vier Stellen der Wertigkeit A 13, 15 Stellen der Wertigkeit A 7 und drei Stellen der Wertigkeit A 8 geschaffen. Mittlerweile sind sechs der zehn Stellen für Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie die 15 Stellen der Wertigkeit A 7 des Servicebereichs besetzt. Der Dienstantritt ist jeweils bereits erfolgt beziehungsweise wird planmäßig im Januar 2020 erfolgen. Für die drei Stellen der Wertigkeit A 8 wurden bereits zwei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter ausgewählt, siehe dazu unter b. Die Auswahlverfahren für die noch nicht besetzten Stellen laufen und werden zeitnah abgeschlossen sein. Die Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen am Arbeitsplatz wurde mittlerweile durchgeführt. Das beauftragte Unternehmen hat die Mitarbeiterbefragung und insgesamt acht Workshops mit Bediensteten der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Die Präsentation des Gesamtergebnisses, insbesondere der vorgeschlagenen Maßnahmen , wird zeitnah erwartet. Es konnte zudem bewirkt werden, dass die Anzahl der Klausuraufsichten, die Dezernentinnen und Dezernenten der Staatsanwaltschaft zu führen haben, spürbar reduziert wurde. Drucksache 21/19128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 b. Welche weiteren Empfehlungen werden jeweils zu wann umgesetzt ? Zu wann sollen die in der Drs. 21/17490 genannten Ausbildungsgeschäftsstellen eingerichtet werden? Die Justizbehörde arbeitet an der Einführung von Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen für die gesamte Hamburger Justiz. Ziel dieser Einheit wird sein, die Aktivitäten des Gesundheitsmanagements für die gesamte Hamburger Justiz, inklusive Staatsanwaltschaft, zu bündeln, Fehlzeiten zu senken und das betriebliche Eingliederungsmanagement zu standardisieren. Dafür wurde ein Projekt eingesetzt, für das eine Stelle A 13, drei Stellen A 11 und eine Stelle A 8 eingerichtet wurden. Ebenso wird der Bereich Nachwuchsgewinnung und -entwicklung bei der Justizbehörde durch ein Projekt verstärkt. Derzeit stehen 1,0 Stelle für Ausbildung, 1,5 Stellen für das Bewerbungsmanagement, 0,7 Stelle für Personalentwicklung und 1,0 Stelle für die Konzeption einer Nachwuchsgewinnungsstrategie und Entwicklung einer Arbeitgebermarke für den gesamten Geschäftsbereich zur Verfügung. Um diesen Bereich zukunftsfähig aufzubauen, werden zusätzlich eine Stelle A 15, eine Stelle A 14/R 1, zwei Stellen A 12, drei Stellen A 10 und drei Stellen A 9 durch ein Projekt eingerichtet. Diese verstärkende Maßnahme zielt darauf ab, die Rekrutierung von gut ausgebildetem und qualifiziertem Nachwuchs auf allen Ebenen zu erreichen und die berufliche Entwicklung und Qualifizierung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv auszurichten. Dies wird in enger Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Gerichten umgesetzt. Bei beiden Projekten erfolgt derzeit die organisatorische und personelle Vorbereitung der Projektinitialisierung. Ein Konzept für die zu errichtende Ausbildungsgeschäftsstelle wurde entworfen, zwei von drei der auf dieser Geschäftsstelle später tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in einem jüngst durchgeführten Bewerbungsverfahren ausgewählt. Es ist beabsichtigt, diese qualifizierten Einheitssachbearbeiter an der abschließenden Planung und Gestaltung der neuen Ausbildungsgeschäftsstelle einzusetzen. Weiterhin soll nach Vorliegen der in Antwort zu 13. a. genannten Gesamtergebnisse der Gefährdungsanalyse psychischer Belastungen eine externe Organisationsberatung der Staatsanwaltschaften erfolgen. Im Abschlussbericht wurden zudem Verbesserungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der IT-Ausstattung der Hauptabteilung II genannt. Seit Mai 2019 gab es insgesamt drei Workshops beziehungsweise Vertiefungsworkshops zu diesem Thema. Die IT-Verantwortlichen der Staatsanwaltschaften und der Justizbehörde sowie Vertreter der Hauptabteilung II haben in diesem Rahmen gemeinsam die erörterungsbedürftigen Themen analysiert. Konkrete Maßnahmen und Lösungen wurden in einem Maßnahmenplan festgehalten. Der Erfolg beziehungsweise die Umsetzungswirkung wird durch ein Ergebniscontrolling sichergestellt. Insgesamt sind 43 Prozent der identifizierten IT-Maßnahmen bereits umgesetzt, 36 Prozent befinden sich derzeit noch in Umsetzung. Für die verbleibenden 21 Prozent werden aktuell notwendige vorbereitende Maßnahmen wie zum Beispiel Konzepterstellung oder Dienstleistersuche durchgeführt . Erste positive Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft zu den umgesetzten IT-Maßnahmen sind bereits erfolgt. Mittelfristig wird es einen Folgeworkshop unter anderem zur Vorstellung der bis dato erreichten Ergebnisse und eingetretenen Verbesserungen geben. Betreffend die bundesrechtliche Frage, den Einsatz pensionierter Dezernentinnen beziehungsweise Dezernenten als Sitzungsvertreter durch eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes zu ermöglichen, hat eine rechtspolitische Initiative der Justizbehörde auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, Justizsenatorinnen und Justizsenatoren im Frühjahr 2019 keine Mehrheit gefunden. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. d. c. Wie ist der Sachstand zur von der Arbeitsgruppe empfohlenen Höhergruppierung im Ausbildungssektor? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19128 7 Der Empfehlung zur Höhergruppierung beziehungsweise Höherbewertung im Ausbildungssektor wurde entsprochen. Die Funktion eines Einheitssachbearbeiters mit Wahrnehmung der Aufgaben eines Ausbilders in einer Ausbildungsgeschäftsstelle wurde analytisch mit der Wertigkeit A 8 bewertet. Tariflich soll die Funktion der Entgeltgruppe 9 entsprechen und als Zulage für die Zeit der Funktionswahrnehmung vergütet werden. Entsprechende Stellen wurden durch die Drs. 21/17490 geschaffen. d. Wie ist der Sachstand zur beabsichtigten Neustrukturierung der Hauptabteilung II? Die Neustrukturierung der Hauptabteilung II wird im Rahmen des Projekts „Neustrukturierung HA II“ erfolgen. Vorgesehen sind unter anderem die Teilung der Hauptabteilung II und die Errichtung von Ausbildungs- und Vollstreckungsgeschäftsstellen. Im Rahmen des Projekts werden die Empfehlungen des Abschlussberichts zur Erhöhung von Stellenanteilen für Führungsaufgaben und Sonderdezernate geprüft und umgesetzt . 14. Wurden zwischenzeitlich weitere Flächen für die Staatsanwaltschaft angemietet? Falls ja, zu wann und wo? Zum 1. Dezember 2019 wurde eine Mietfläche von rund 2 600 m² in der Ludwig- Erhard-Straße 22 angemietet (vergleiche Drs. 21/17490).