BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1913 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 13.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Ersatzunterbringung wohnungsloser Familien in Hotels oder Pensionen Aus dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) leitet sich die Pflicht ab, dass unfreiwillig wohnungslose Personen öffentlich unterzubringen sind. Besonders wenn es sich um wohnungslose Familien handelt, ist unverzügliches Handeln gefragt, da insbesondere Kinder eine ruhige, sichere und warme Schlafstelle benötigen. Stehen für die Unterbringung von Einzelpersonen oder Familien nicht ausreichend Platzkapazitäten bei Anstalten des öffentlichen Rechts zur Verfügung, so sind diese durch die zuständigen Stellen kurzfristig in einem Hotel oder einer Pension unterzubringen. Den Berichten des Senats in der Bürgerschaft und den Medien ist zu entnehmen, dass es in vielen Fällen zu der Übernachtung von Familien mit Kindern unter freiem Himmel und auf öffentlichen Plätzen kommt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der kurzfristigen, ersatzweisen Unterbringung von Personen in Hotels und Pensionen handelt es sich um eine Notmaßnahme, um drohende Obdachlosigkeit zu verhindern , wenn kein bedarfsgerechtes Platzangebot in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft zur Verfügung steht. Diese Maßnahme wird in der Regel Haushalten mit minderjährigen Kindern angeboten. Alleinstehende werden auf die Übernachtungsstätten von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) verwiesen. Lediglich wenn der Verbleib in einer Übernachtungsstätte aus schwerwiegenden, insbesondere gesundheitlichen , Gründen nicht angezeigt ist, werden auch Einzelpersonen durch die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle in Hotel- und Pensionszimmer vermittelt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Einzelpersonen wurden in diesem Jahr bereits in Hotels oder Pensionen untergebracht? Bis zum 14. Oktober 2015 wurden im laufenden Jahr 166 Einzelpersonen sowie 23 Paare ohne Kinder vorübergehend ersatzweise in Hotels- und Pensionen untergebracht . 2. Wie viele Familien wurden in diesem Jahr bereits kurzfristig in Hotels oder Pensionen untergebracht? Wie viele Flüchtlingsfamilien waren unter diesen? In 2015 wurden bis zum 14. Oktober 2015 insgesamt 355 Familien oder Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern eine Unterbringung in Hotels zugewiesen. Am Stichtag 14. Oktober 2015 waren insgesamt noch 142 Haushalte, auch Einzelpersonen und Paare, in Hotels und Pensionen untergebracht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Drucksache 21/1913 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Gab es wohnungslose Familien, die im Freien übernachten mussten? Bitte aufschlüsseln zwischen wohnungslosen Flüchtlingsfamilien und anderen. Wenn ja: a) wie viele? b) Wie viele Nächte mussten diese im Freien verbringen? c) Wie soll zukünftig dieser Situation vorgebeugt werden? In den Nächten vom 23. bis 25. September 2015 waren alle Erstaufnahmeeinrichtungen in Hamburg belegt. Neu eintreffende Personen konnten daher dort nicht sofort in diese Einrichtungen verlegt werden. Deshalb wurden aus Gründen der besonderen Schutzbedürftigkeit die in der Harburger Poststraße vorhandenen Plätze für Schwangere , Frauen, kleine Kinder, alte und kranke Personen vergeben. Hierfür wurden alle Unterbringungsmöglichkeiten ausgenutzt. Im Übrigen wurden alle ankommenden Personen mit Schlafsäcken und Decken ausgestattet. Die Unterbringung erfolgte dann jeweils im Verlauf des folgenden Tages. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Familien aufgrund des hohen Zugangs nicht in der Harburger Poststraße verblieben. Es ist auch vorgekommen, dass sich Familien nicht trennen wollten (für neu eintreffende erwachsene Männer standen in dem oben angeführten Zeitraum in diesem Gebäude keine Plätze zur Verfügung). Um diese Situation künftig zu vermeiden, schaffen die zuständigen Behörden weiter mit Hochdruck zusätzliche Unterbringungsplätze in dem erforderlichen Umfang, um Obdachlosigkeit abzuwenden. Darüber hinaus sind dem Senat für das Jahr 2015 keine Fälle von wohnungslosen Familien bekannt, die im Freien übernachtet haben. 4. Welche Kosten sind mit der Unterbringung wohnungsloser Familien oder Einzelpersonen in Hotels oder Pensionen bisher in diesem Jahr entstanden ? Für die Unterbringung von wohnungslosen Familien und Einzelpersonen entstanden zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 14. Oktober 2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.881.000 Euro.