BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19133 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 25.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Hochbahn – Strafen gegen Minderjährige? (III) Die Antworten der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) sind nach wie vor unzureichend und ausweichend. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Die HOCHBAHN bezieht sich auf verschiedene – angebliche – Urteile. Veröffentlicht ist dabei nur das Urteil des Amtsgerichts Köln. Wo sind die weiteren, von der HOCHBAHN angeführten, Urteile veröffentlicht? 2. Ich habe die HOCHBAHN gebeten, die Urteile, auf die sie Bezug nimmt, als Anlage der Schriftlichen Kleinen Anfrage beizufügen. Das ist nicht geschehen. Ich bitte, dem nachzukommen. Wenn das nicht möglich sein sollte, bitte ich um Erklärung, warum die Möglichkeit nicht besteht. Grundsätzlich obliegt die Prüfung über Veröffentlichungen und über die Bereitstellung von gerichtlichen Entscheidungen dem jeweiligen Gericht. Die in Drs. 21/18877 genannten Urteile wurden von der HOCHBAHN bei dem jeweiligen Gericht angefragt. 3. Das letzte von der HOCHBAHN angeführte Urteil stammt aus dem Jahr 2005, ist also fast 15 Jahre alt. Gibt es aktuelle Urteile, auf die sich die HOCHBAHN bezieht aus den letzten zwei bis drei Jahren? Die in der Drs. 21/18877 genannten Entscheidungen wurden lediglich beispielhaft genannt. Bis heute hat sich die maßgebliche Rechtslage nicht geändert. Die Rechtsprechung bleibt unabhängig davon, in welchem Jahr die Gerichtsentscheidungen ergangen sind, weiter uneinheitlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/18715 und Drs. 21/18877. 4. Bemerkenswert ist, dass die HOCHBAHN nicht ein einziges Urteil aus Hamburg zitiert. a) Liegen der HOCHBAHN keine Urteile aus Hamburg (Amtsgericht, Landgericht) vor? Wenn nein, warum nicht? b) Hat die HOCHBAHN in Hamburg in den letzten fünf Jahren gerichtliche Verfahren geführt, um ihre vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen ? Wenn ja, um wie viele Verfahren handelt es sich? Bitte Angabe der Aktenzeichen. Drucksache 21/19133 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c) Wenn nein, warum führt die Hochbahn keine Rechtsstreitigkeiten in Hamburg, wenn die Rechtslage aus ihrer Sicht so eindeutig ist? Die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten wegen des erhöhten Beförderungsentgelts erfolgt eigenverantwortlich durch die HOCHBAHN nach Maßgabe des ihr zur Verfügung stehenden Ermessensspielraumes. Im Rahmen dieses Ermessensspielraumes hat die HOCHBAHN bisher keinen Anlass gesehen ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Im Übrigen siehe Drs. 21/18715 und Drs. 21/18877.