BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19134 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 25.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Alleinerziehende in Hamburg In rund 18 Prozent aller Hamburger Haushalte leben Kinder unter 18 Jahren, davon sind rund ein Viertel Alleinerziehenden-Haushalte. Dabei sind die Lebensrealitäten von Alleinerziehenden sehr unterschiedlich und variieren je nach Alter und der Zahl der Kinder, der beruflichen Situation des alleinerziehenden Elternteils und der sozialen Infrastruktur. Festzustellen ist aber, dass Alleinerziehende überdurchschnittlich häufig auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden und ihren Kindern liegt bei über 40 Prozent. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat ist im Rahmen der Lebenslagenberichterstattung zu Familien in Hamburg insbesondere auch auf die Situation Alleinerziehender und Unterstützungsmöglichkeiten für sie eingegangen, siehe hierzu Drs. 21/11370. Im Hinblick auf die Möglichkeit der Teilzeitausbildung verfolgt der Senat das Ziel, diese weiter zu stärken und wirbt hierfür im Rahmen der Hamburger Fachkräftestrategie (siehe Drs. 20/8154, Drs. 21/11473 und Drs. 21/13304). Zur Bedeutung der Teilzeitausbildung siehe auch Drs. 21/8614, 21/4857 und 21/15559. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur), der Handelskammer Hamburg, der Handwerkskammer Hamburg, der Hamburger Friedhöfe AöR, der Stadtreinigung Hamburg AöR, der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Hamburger Hochbahn AG, der Hamburg Messe und Congress GmbH und der Hamburg Hafen und Logistik AG (HHLA) wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Alleinerziehenden seit 2015 in Hamburg entwickelt? Siehe Anlage 1. 2. Bitte jeweils insgesamt sowie nach Jahren, Bezirken und Geschlecht darstellen. Haushalte mit Alleinerziehenden nach der Anzahl der Kinder in Hamburg am 31.12.2018 Jahr 2018 Alleinerziehende mit … Kindern 1 2 3 und mehr insgesamt Hamburg 30 680 11 746 3 846 46 272 Quelle: Melderegister, ergänzt um Schätzungen mittels HHGen (Programm zur Haushaltegenerierung ) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Drucksache 21/19134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In wie vielen Alleinerziehenden-Haushalten lebt aktuell in Hamburg ein Kind und in wie vielen leben zwei oder mehr Kinder unter 18 Jahren? Wie viele Kinder haben in Hamburg zum Stichtag 31.12.2018 und aktuell Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten? Bitte auflisten nach Jahren, Leistungsfällen sowie insgesamt und nach Bezirken. Siehe Anlagen 2 und 3. 4. Wie viele erwerbsfähige Alleinerziehende beziehen aktuell Leistungen nach SGB II? a. Davon unter zwei Jahren? b. Davon zwei bis unter drei Jahren? c. Davon drei bis unter vier Jahren? d. Davon vier Jahre und länger? Zu den erfragten statistischen Daten für den aktuellsten Berichtsmonat Juni 2019 (Datenstand November 2019) siehe Sonderauswertung in Anlage 4. Die Daten für Dezember 2019 stehen voraussichtlich Ende März 2020 bereit. 5. Wie viele erwerbsfähige Alleinerziehende beziehen aktuell in Hamburg zusätzlich zu ihrem Einkommen Leistungen nach SGB II (sogenannte Aufstocker/-innen)? Von den 17 580 alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erzielten 4 902 Einkommen aus Erwerbstätigkeit (sogenannte Ergänzerinnen und Ergänzer). 6. Welche spezifischen Beratungsangebote für Alleinerziehende gibt es derzeit in Hamburg? Bitte nach Trägern und Bezirken aufschlüsseln. Im Rahmen der Förderung überregionaler Projekte der Familienförderung erhält der Träger Alleinerziehenden Treffpunkt und Beratung e.V. (ATB) Zuwendungsmittel für die Beratung von Alleinerziehenden. Neben telefonischer und persönlicher Beratung, Gruppenangeboten und offenen Treffpunkten für Alleinerziehende werden auch Sprechstunden und Gruppen für Schwangere in Trennungskrisen, Gruppen für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben sowie ein Kindertrennungstelefon angeboten. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass sich alle Dienststellen der Jugendämter sowie alle Beratungsstellen und Angebote im Rahmen des Programms „Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ (SAJF) sowie Familienförderung grundsätzlich an alle Eltern richten und damit auch Alleinerziehenden zur Verfügung stehen. So wird beispielsweise in der Elternschule Bergedorf 14-tägig ein offenes Gruppenangebot mit Kinderbetreuung für Alleinerziehende „Treffen für Alleinerziehende “ angeboten. Im Bezirk Hamburg-Nord gibt es darüber hinaus das Beratungsangebot des Vereins Hilfe für Waisenkinder und alleinerziehende Mütter e.V. (Dulsberg). Zum Jobclub Soloturn siehe Drs. 21/17963. „Jobclub Soloturn Plus“ wird in den Bezirken Altona, Hamburg-Mitte, Harburg, Hamburg-Nord und Wandsbek angeboten. Ausführlichere Informationen zu diesem Angebot sind hier abrufbar: https://www.einfal.de/ projekte/soloturn-plus/. Das Projekt wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Für weitere Angaben auch zu den Bezirken siehe auch Drs. 21/17513. Ein wichtiges Instrument für die Stärkung der Teilzeitausbildung aufseiten der Auszubildenden und der Betriebe ist eine eigens für diesen Zweck vom Senat eingerichtete und finanzierte Beratungsstelle. Das ServiceCenter Teilzeitausbildung unterstützt Alleinerziehende sowie Frauen und Männer, die durch die Erziehung von Kindern oder die häusliche Pflege von Angehörigen besonders eingebunden sind und vermittelt sie in Teilzeitausbildung. Zur Vermeidung von Abbrüchen werden die Teilnehmenden während der Ausbildung begleitet und können Coachingangebote in Anspruch nehmen. Weitere Angebote des ServiceCenters sind die Sensibilisierung von Unternehmen für Teilzeitausbildung und die Unterstützung bei der Umsetzung. Zudem sollen Beschäftigten und Betrieben auch Argumente für die Umwandlung von Minijobs in Teilzeitaus- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19134 3 bildung vermittelt werden. Mit der Übernahme ins Regelsystem seit März 2019 hat die Jugendberufsagentur die Beratung zur Teilzeitausbildung übernommen. Für intensivere Beratung und Unterstützung kann die Jugendberufsagentur auf die Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. zurückgreifen, die hierfür entsprechende Zuwendungen des Senats erhält. Das Angebot ist nicht sozialräumlich ausgerichtet. Der Senat fördert zudem ein Modellprojekt, in dem Mütter eine außerbetriebliche Teilzeitausbildung beim Träger Alraune absolvieren können. Die Ausbildung erfolgt in den Gastronomieberufen Fachkraft im Gastgewerbe, Köchin, Restaurantfachfrau und Hauswirtschaft. Bei den Auszubildenden Zielgruppen handelt es sich in der Mehrheit um junge Frauen, die in einer Mutter-Kind-Einrichtung der Jugendhilfe nach § 19 SGB VIII wohnen. Der Träger hat seinen Sitz in Steilshoop, die Frauen kommen aus verschiedenen Hamburger Bezirken. Bei den Angeboten vom Jobcenter wird neben der Vermittlung von Kenntnissen großer Wert auf die individuelle Beratung und Betreuung gelegt. Dadurch wird sichergestellt , dass Leistungsberechtigte Maßnahmen besuchen können, die den Neigungen und Fähigkeiten entsprechen. Neben dem breit gefächerten Angebot für alle Leistungsberechtigten gibt es spezielle Angebote für Eltern. Allerdings wurde bewusst darauf verzichtet, zusätzlich Maßnahmen nur für Alleinerziehende zu entwickeln. An fünf Standorten vom Jobcenter (Wilhelmsburg, Hamburg-Nord, Nord-Ost-Wandsbek, Billstedt und Altona) wird beispielsweise die Maßnahme „Gewerbehof“ für (Allein-) Erziehende angeboten, die neben der beruflichen Qualifizierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Lösung der Herausforderungen im Kontext Vereinbarkeit Familie und Beruf legt. In vielen Maßnahmen, die im Jobcenter angeboten werden, sind außerdem Familiencoaching, sozialpädagogische und psychologische Begleitung und Unterstützung bei der Organisation der Kindesbetreuung integriert. Dazu gehören beispielsweise die Maßnahmen „Aktivförderung“ (Billstedt, Altona, Bramfeld) und „Integrationscoaching“ (Billstedt, Hamburg-Mitte). Grundsätzlich können ungeachtet der räumlichen Zuordnung die Angebote von allen Jobcenter-Standorten genutzt werden . Darüber hinaus werden in allen Standorten vom Jobcenter Messen für (Allein-)Erziehende angeboten, bei denen sich (Allein-)Erziehende sowohl über Kinderbetreuung und Unterstützungsmöglichkeiten als auch über Qualifizierungsmöglichkeiten informieren können. So findet zum Beispiel seit 2013 im Bezirk Wandsbek jährlich die Wandsbeker Infobörse „Beruflicher (Wieder-)Einstieg für Alleinerziehende“ statt. Das Infobörse-Format stellt eine Kooperation zwischen dem Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Sozialraummanagement) und dem Jobcenter-Standort in Wandsbek dar. Die Infobörse richtet sich schwerpunktmäßig an alleinerziehende Eltern im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit einjährigen oder zweijährigen Kindern aus dem Bezirk Wandsbek. Ziel der Infobörse ist es, persönlichen Kontakt und persönliche Anbindung zu vorhandenen bezirklichen und vom Jobcenter bereitgestellten Unterstützungsangeboten in den Bereichen Kinderbetreuung , Beratung, Bildung und Arbeitsmarkt herzustellen sowie erste oder weitere Schritte im Aufbau eines persönlichen Unterstützungsnetzwerkes zu entwickeln, um dadurch den beruflichen (Wieder-)Einstieg zu erleichtern und auch die persönliche Situation durch verschiedene Hilfsangebote zu stabilisieren. Zentral ist dabei der Vernetzungsgedanke mit regionalen Beratungs-, Bildungs-, Betreuungs- und Kulturträgern , weswegen die Infobörse traditionell auf dem Gelände des VHS-Zentrums Ost (Farmsen) stattfindet. 7. Wie viele Ausbildungsplätze in Teilzeit gibt es nach Schätzungen des Senats derzeit in Hamburg? Eine vollständige Datenerhebung konnte in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen, da eine Einzelauswertung aller Ausbildungsverträge nötig wäre. Hilfsweise wird eine Übersicht nach Kammerzuordnung herangezogen . Teilzeitausbildungen in den freien Berufen wurden nicht erfasst. Neuzugänge in Teilzeitausbildungsverhältnisse 2019 Handwerkskammer k.A. Handelskammer 49 Drucksache 21/19134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Neuzugänge in Teilzeitausbildungsverhältnisse 2019 Landwirtschaftskammer 2 Ärztekammer 11 Zahnärztekammer 2 Tierärztekammer 0 Steuerberaterkammer 10 Rechtsanwaltskammer 0 Apothekerkammer 1 Notarkammer 0 Zentrum Aus- und Fortbildung* 0 Quelle: Abfrage des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung bei den Kammern: Stand 27. November 2019 * Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst und in der städtischen Hauswirtschaft. Im Übrigen siehe Drs. 21/17963 und siehe die Antwort zu 8. 8. Wie viele Ausbildungsplätze in Teilzeit gibt es derzeit in Hamburg bei öffentlichen Unternehmen und im öffentlichen Dienst? In der Allgemeinen Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sind grundsätzlich alle Ausbildungsplätze teilzeitgeeignet. Zurzeit befinden sich eine Regierungssekretäranwärterin und eine Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten in Teilzeitausbildung . Darüber hinaus befinden sich zwei Technische Oberinspektoranwärterinnen und -anwärter im Vorbereitungsdienst in Teilzeit. Bei der Hamburger Friedhöfe AöR wird zurzeit ein Beschäftigter und bei der Stadtreinigung Hamburg AöR werden derzeit zwei Beschäftigte in Teilzeit ausgebildet. Bei der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) ist aktuell ein Ausbildungsplatz in Teilzeit besetzt. Ferner werden bei der Hamburger Hochbahn AG zurzeit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit ausgebildet – davon zehn Auszubildende im kaufmännischen und eine Auszubildende im technischen Bereich. Für den Ausbildungsstart im August 2020 werden erneut fünf Ausbildungsplätze in Teilzeit angeboten. Bei der Hamburg Messe und Congress GmbH wird ab dem 01.01.2020 eine Auszubildende ihre Ausbildung in Teilzeit (30 Stunden) fortsetzen. Bei der SAGA Unternehmensgruppe gibt es ferner eine Auszubildende in Teilzeit. Die Hamburg Hafen und Logistik AG (HHLA) beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaft Fragen ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen nur einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung, es sei denn, die angefragten Informationen sind bereits in öffentlich verfügbaren Quellen enthalten. Das ist in Bezug auf die angefragten Informationen nicht der Fall. Bei der Polizei gibt es zurzeit einen Ausbildungsplatz in Teilzeit. Dies stellt eine Ausnahme dar. Die Ausbildung im Laufbahnabschnitt I, das Studium im Laufbahnabschnitt II und die Ausbildung zum/zur Angestellten im Polizeidienst erfolgen grundsätzlich in Vollzeit. Sämtliche 1 047 derzeit bestehenden Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Hamburger Schulen stehen grundsätzlich für der Gruppe der Teilzeitberechtigten zur Verfügung. Derzeit absolvieren 46 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst diesen in Teilzeit. 9. Welche spezifischen Maßnahmen wurden seit 2015 seitens des Senats umgesetzt und finanziert, um die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit für alleinerziehende Eltern zu fördern? Bitte nach Jahren, Laufzeit und Finanzierung auflisten. Ein wichtiges Instrument für die Stärkung der Teilzeitausbildung aufseiten der Auszubildenden und der Betriebe ist eine eigens für diesen Zweck vom Senat eingerichtete und finanzierte Beratungsstelle. Diese wurde von 2010 bis Anfang 2019 im Rahmen des Hamburger ESF-Programms (Europäischer Sozialfonds) als „ServiceCenter Teilzeitausbildung “ gefördert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19134 5 Die Jugendberufsagentur (JBA) ist für die Beratung zur Teilzeitausbildung zuständig. Für intensivere Beratung und Unterstützung kann die JBA auf das „ServiceCenter Teilzeitausbildung“ der Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. zurückgreifen, die hierfür eine entsprechende Zuwendung erhält. Von 2010 bis 2019 wurden knapp 1 600 Hamburgerinnen sowie über 1. 000 Hamburger Unternehmen zur Teilzeitausbildung beraten und bei der Aufnahme von beziehungsweise der Einrichtung von entsprechenden Ausbildungsplätzen unterstützt. Maßnahme Beginn Ende Zuwendungshöhe Anmerkung Servicestelle Ausbildung in Teilzeit (SAiT) * 01.01.2015 31.12.2016 441 177,59 € s. Drs. 21/3981 ServiceCenter Teilzeitausbildung * 01.01.2017 28.02.2019 444 244,3 € s. Drs. 21/8614 Teilzeitausbildung Gastro-Berufe 01.01.2015 31.12.2019 363 831,44 € * Diese Projekte werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Im Übrigen siehe Drs. 21/17963 und Antwort zu 6. 10. Welche weiteren Maßnahmen zur Vermittlung und Integration von Alleinerziehenden in Arbeit wurden seit 2015 seitens des Senats umgesetzt und finanziert? Bitte nach Jahren, Laufzeit und Finanzierung auflisten . Maßnahme Beginn Ende Zuwendungshöhe Anmerkung Jobclub Soloturn * 01.01.2014 31.12.2016 1 077 533,06 € Jobclub Soloturn Plus – Coaching für Frauen * 01.01.2017 31.12.2020 1 247 083,99 € s. Drs. 21/17513 * Diese Projekte werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 11. Wie viele der unter Frage 9. genannten Maßnahmen sind Angebote für Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren? Bitte nach Jahren, Laufzeit und Finanzierung auflisten. Bei den unter 9. genannten ESF-Projekten gibt es keine statistische Unterscheidung des Kindesalters. 12. Inwieweit wird die elterliche Lage von Alleinerziehenden bei der Vergabe von Krippen‐, Kita‐ und Hortplätzen berücksichtigt? Jedes in Hamburg lebende Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung mit Mittagessen in einer Kita oder eine bis zu 25 Wochenstunden umfassende Betreuung in der Kindertagespflege. Darüber hinaus haben alle Kinder von der Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Anspruch auf bedarfsgerechte Tagesbetreuung. Dieser Anspruch besteht in dem Umfang, in dem die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder der Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs die Betreuung nicht selbst übernehmen können beziehungsweise kann. Im Kita-Gutschein-System sind die Tageseinrichtungen gemäß § 12 Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ verpflichtet, grundsätzlich jedes leistungsberechtigte Kind im Rahmen ihres Leistungsangebotes, ihrer Konzeption und ihrer Kapazität aufzunehmen und zu fördern. Dabei entscheiden sie im Rahmen der Trägerautonomie eigenständig über die Vergabe freier Betreuungsplätze. Seitens der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde werden für die Vergabe der Plätze keine Vorgaben gemacht. Drucksache 21/19134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Daher hat die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (AWO Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; DRK Landesverband Hamburg e.V.; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V.; Diakonisches Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V., Kindermitte – Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität in der Kinder-tages-betreuung e.V.; SOAL - Alternativer Wohlfahrtsverband e.V., Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder )) und die nicht organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. In der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hat die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde von sechs Kitas beziehungsweise Trägern und einem Verband Antworten erhalten. Die Elbkinder haben mitgeteilt, dass im Rahmen des Anmeldeverfahrens die familiäre Situation erfragt wird. Bei der darauf folgenden Vergabe von Kita-Plätzen werden Alleinerziehende insbesondere dann bevorzugt berücksichtigt, wenn sie berufstätig oder in einer Ausbildung sind. Alle übrigen Kitas anderer Träger, die eine Rückmeldung gaben, gestalten die Platzvergabe ähnlich und berücksichtigen Alleinerziehende im besonderen Maße. Finden Sorgeberechtigte keinen Betreuungsplatz, haben sie Anspruch darauf, von der Abteilung Kindertagesbetreuung der zuständigen Bezirksämter einen Platz nachgewiesen zu bekommen. Haushalte mit Alleinerziehenden nach Geschlecht in den Hamburger Bezirken in den Jahren 2015-2018 Jahr 2015 männlich weiblich insgesamt Bezirk Hamburg-Mitte 694 7.648 8.342 Altona 573 6.696 7.269 Eimsbüttel 545 5.401 5.946 Hamburg-Nord 585 6.246 6.831 Wandsbek 850 9.754 10.604 Bergedorf 303 3.162 3.465 Harburg 340 3.887 4.227 Hamburg insgesamt 3.890 42.794 46.684 Jahr 2016 männlich weiblich insgesamt Bezirk Hamburg-Mitte 695 7.614 8.309 Altona 562 6.588 7.150 Eimsbüttel 556 5.340 5.896 Hamburg-Nord 578 6.225 6.803 Wandsbek 885 9.717 10.602 Bergedorf 313 3.148 3.461 Harburg 363 3.938 4.301 Hamburg insgesamt 3.952 42.570 46.522 Jahr 2017 männlich weiblich insgesamt Bezirk Hamburg-Mitte 697 7.546 8.243 Altona 598 6.670 7.268 Eimsbüttel 535 5.275 5.810 Hamburg-Nord 597 6.141 6.738 Wandsbek 936 9.796 10.732 Bergedorf 326 3.147 3.473 Harburg 374 3.909 4.283 Hamburg insgesamt 4.063 42.484 46.547 Jahr 2018 männlich weiblich insgesamt Bezirk Hamburg-Mitte 698 7.462 8.160 Altona 632 6.631 7.263 Eimsbüttel 548 5.193 5.741 Hamburg-Nord 570 6.046 6.616 Wandsbek 934 9.771 10.705 Bergedorf 331 3.163 3.494 Harburg 382 3.911 4.293 Hamburg insgesamt 4.095 42.177 46.272 Quelle: Melderegister zum 31.12. des angegebenen Jahres, ergänzt um Schätzungen mittels HHGen (Programm zur Haushaltegenerierung) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein. Zahlen für 2019 liegen nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19134 7 Anlage 1 U V G - Le is tu ng sf äl le H am bu rg , S tic ht ag 3 1. 12 .2 01 8 A l te r B ez irk e 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 G es am t H H M itt e 13 8 29 8 30 8 35 8 41 5 43 2 43 0 41 5 44 4 44 9 45 6 46 2 32 0 30 0 28 1 24 5 20 7 17 9 6. 13 7 Al to na 28 10 0 13 7 16 1 18 8 17 3 23 8 20 3 20 8 19 4 20 5 20 8 12 2 16 3 11 9 11 2 94 11 6 2. 76 9 Ei m sb üt te l 7 45 72 10 4 82 97 12 5 10 9 11 4 11 1 14 5 14 5 10 4 89 88 84 91 62 1. 67 4 N or d 40 97 11 5 12 0 15 6 14 3 15 6 17 1 18 2 16 1 18 8 18 2 14 4 15 4 13 2 12 9 11 3 11 5 2. 49 8 W an ds be k 77 22 6 32 0 31 2 38 3 37 1 39 2 37 2 38 6 44 7 45 0 41 5 29 2 30 5 26 4 27 3 23 6 24 8 5. 76 9 Be rg ed or f 44 96 10 5 93 99 14 2 14 4 16 6 18 2 15 5 15 7 16 1 10 4 10 9 95 89 79 89 2. 10 9 H ar bu rg 40 12 0 15 9 17 0 18 0 20 1 18 8 19 2 18 7 21 4 19 7 22 7 13 4 10 9 11 5 94 94 92 2. 71 3 G es am t H H 37 4 98 2 1. 21 6 1. 31 8 1. 50 3 1. 55 9 1. 67 3 1. 62 8 1. 70 3 1. 73 1 1. 79 8 1. 80 0 1. 22 0 1. 22 9 1. 09 4 1. 02 6 91 4 90 1 23 .6 69 Q ue lle : D at ap or t Drucksache 21/19134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage 2 U VG - Le is tu ng sf äl le H am bu rg , S tic ht ag 3 1. 10 .2 01 9 Al te r d es K in de s B ez irk e 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 G es am t H H M itt e 16 7 26 7 31 6 35 6 34 5 43 7 44 7 42 1 42 4 45 3 43 1 48 3 31 1 33 7 30 9 27 3 24 4 23 2 6. 25 3 Al to na 44 11 3 13 9 18 3 18 1 20 9 19 8 25 7 22 3 23 6 23 5 23 1 16 0 14 3 17 6 14 3 13 1 12 6 3. 12 8 Ei m sb üt te l 20 47 67 89 11 7 10 0 11 6 13 1 11 4 13 3 13 8 15 0 10 8 11 9 94 92 99 10 1 1. 83 5 N or d 47 91 11 2 13 0 14 1 15 9 16 3 18 4 17 4 18 5 18 6 19 9 14 5 15 6 15 3 13 4 12 8 12 0 2. 60 7 W an ds be k 95 23 9 28 8 37 5 33 5 40 8 38 2 41 0 40 2 42 2 47 0 45 5 33 2 32 5 30 7 28 3 27 3 24 8 6. 04 9 Be rg ed or f 37 91 12 3 11 6 11 3 11 3 14 8 16 3 17 7 19 1 15 4 17 0 12 6 11 0 11 2 95 10 3 88 2. 23 0 H ar bu rg 54 92 12 8 16 8 16 7 19 1 20 8 19 6 19 8 18 1 22 4 21 7 16 8 13 8 12 0 12 4 10 9 10 4 2. 78 7 G es am t H H 46 4 94 0 1. 17 3 1. 41 7 1. 39 9 1. 61 7 1. 66 2 1. 76 2 1. 71 2 1. 80 1 1. 83 8 1. 90 5 1. 35 0 1. 32 8 1. 27 1 1. 14 4 1. 08 7 1. 01 9 24 .8 89 Q ue lle : D at ap or t Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19134 9 Anlage 3 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Hamburg (Gebietsstand November 2019) Juni 2019, Datenstand: November 2019 GSt Hamburg GSt Altona GSt Bergedorf GSt Hamburg-Nord GSt Wandsbek GSt Eimsbüttel GSt Harburg 1 2 3 4 5 6 7 8 Insgesamt 17.580 25 14 8 11 23 8 11 dav. bis unter 24 Monate 4.488 22 13 9 11 24 9 11 24 bis unter 36 Monate 2.059 22 14 9 11 25 8 11 36 bis unter 48 Monate 1.441 23 14 8 11 25 9 11 48 Monate und darüber 9.592 28 14 7 10 21 8 11 Erstellungsdatum: 26.11.2019, Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer 294992 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Da absolute Werte auf Ebene der Hamburger Bezirke nicht berichtet werden können, sind in den Spalten 2 bis 8 ersatzweise gerundete Anteile in % auf Ebene der BA-Geschäftsstellenstruktur ausgewiesen. alleinerziehend ELB Bisherige Verweildauer alleinerziehender erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) Hamburg davon1) SGBII Dauer mit Unterbrechung von 31 Tagen Die Veröffentlichung der Verweildauern im SGB II erfolgt für die Berichtsmonate Juni und Dezember. Die bisherige Verweildauer im Regelleistungsbezug misst, wie lange eine Person, die zum Stichtag im Bestand ist, bereits Regelleistungsberechtigter (RLB) war. Es wird eine Gesamtdauer aller Zeiträume ermittelt, in denen eine Person Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bezogen hat, wobei Unterbrechungen des Regelleistungsbezugs von mehr als 31 Tagen dazu führen, dass die Dauerermittlung neu begonnen wird. Als Unterbrechung gilt ein Zeitraum, in der die Person keine Gesamtregelleistung bezieht. Unterbrechungen des Regelleistungsbezug von bis zu 31 Tagen unterbrechen die Dauermessung nicht. Die Unterbrechungszeiten selbst werden bei der Dauer nicht berücksichtigt. Drucksache 21/19134 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Anlage 4 19134ska_Text 19134ska_Anlage 19134ska_Antwort_Anlage1 19134ska_Antwort_Anlage2 19134ska_Antwort_Anlage3 19134ska_Antwort_Anlage4