BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19138 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 25.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Stellenausschreibungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Die FHH und ihre öffentlichen Unternehmen beschäftigen im Rahmen des „Konzerns Hamburg“ eine sechsstellige Anzahl von Personen. Hierbei sind regelmäßig Positionen neu zu besetzen und dementsprechende Stellenausschreibungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und die öffentlichen Unternehmen stehen in Konkurrenz mit anderen Arbeitgebern. Der Arbeitsmarkt ist geprägt durch eine sehr hohe Anzahl an ausgeschriebenen Stellen bei gleichzeitig vergleichbar geringem Arbeitsangebot. Um Arbeitssuchende und potenziell wechselwillige Fachkräfte anzusprechen , ergreifen die FHH und öffentliche Unternehmen vielfältige Maßnahmen des Personalmarketings und beschreiten dabei neue Wege. Diese reichen von der Entwicklung und Vermarktung von Arbeitgebermarken über speziellen Kampagnen (zum Beispiel für einzelne Berufsgruppen) bis hin zur Veröffentlichung von Stellenanzeigen in verschiedensten, insbesondere digitalen Medien. Allen diesen Maßnahmen ist gemein, dass sie inhaltlich und bei der Wahl der Medien und Veröffentlichungswege auf das Suchverhalten der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber ausgerichtet und spezifisch auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten werden. Somit werden die verfügbaren Mittel möglichst gezielt eingesetzt, um die richtigen Personen zu erreichen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Rechtsvorgaben und internen Richtlinien gibt es für Stellenanzeigen von öffentlichen Unternehmen und Dienststellen der FHH? Inhaltliche und formale Rechtsvorgaben für Stellenausschreibungen und Stellenanzeigen von öffentlichen Unternehmen und Dienststellen der FHH finden sich in Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Hamburgischen Beamtengesetz, dem Hamburgischen Gleichstellungsgesetz sowie in den Vorschriften des Vergaberechts. Interne Richtlinie für die Dienststellen der FHH ist die Anordnung über Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren für die hamburgische Verwaltung (Stellenanordnung). 2. Welche Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung werden durch öffentliche Unternehmen oder Dienststellen der FHH genutzt? Die öffentlichen Unternehmen und Dienststellen der FHH nutzen eine Vielzahl unterschiedlicher Personalmarketingmaßnahmen, um auf dem Arbeitsmarkt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden und freie Stellen bekannt zu machen. Beispielsweise werden Unternehmenswebseiten und Karriereportale (vergleiche zum Beispiel Karriereportal der FHH, https://www.hamburg.de/stellensuche) genutzt, um Drucksache 21/19138 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die Arbeitgeber und spezielle Arbeitsbereiche vorzustellen und Stellen zu veröffentlichen . Darüber hinaus gibt es eigene Unternehmensauftritte in sozialen Medien. Vielfältige Kampagnen richten sich jeweils an ganz unterschiedliche Zielgruppen und nutzen zielgruppengerechte Kanäle wie zum Beispiel Printmedien, Onlinewerbung und Werbung im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf Plakaten, in U- und S-Bahnen und vieles mehr. Stellenanzeigen werden je nach Zielgruppe in unterschiedlichen Medien veröffentlicht, sowohl digital (vor allem auf Stellenportalen) als auch analog (zum Beispiel in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften). In Zeiten, in denen relativ wenige Menschen aktiv nach Stellen suchen, ist die direkte Ansprache von Fachkräften ein wichtiges Mittel der Personalrekrutierung. Dieses geschieht sowohl persönlich zum Beispiel auf Messen als auch digital auf Internetportalen . Für Spezialbedarfe werden damit vereinzelt auch Agenturen beauftragt, die auf Active Sourcing spezialisiert sind. Um junge Menschen über die Arbeitsfelder der öffentlichen Verwaltung zu informieren, werden zudem vielfältige Kontakte zu Schulen und Hochschulen gepflegt. 3. Wie viele externe Stellenanzeigen wurden in den Jahren seit 2017 durch öffentliche Unternehmen oder Dienststellen der FHH über jeweils welche Kanäle geschaltet? (Bitte jahresweise nach jeweiligen „Sphären“ der Kernverwaltung sowie der öffentlichen Unternehmen differenziert angeben.) Siehe Anlage und im Übrigen Antwort zu 2. 4. Wie hoch lagen in den Jahren seit 2017 die Kosten für externe Stellenanzeigen der öffentlichen Unternehmen und Dienststellen der FHH jeweils insgesamt und durchschnittlich pro Ausschreibung? (Bitte jahresweise nach jeweiligen „Sphären“ der Kernverwaltung sowie der öffentlichen Unternehmen differenziert angeben.) Siehe Anlage. 5. Gibt es für Dienststellen der FHH ein zentral veranschlagtes jährliches Budget für die Schaltung von Stellenanzeigen? Nein. a. Wenn ja wie hoch ist dieses jeweils in den Jahren seit 2017 gewesen ? Inwieweit erfolgte oder erfolgt hieraus auch die Bezahlung von Stellenanzeigen welcher öffentlichen Unternehmen? (Bitte jahresweise auflisten.) b. Wenn nein, wie werden die entsprechenden Kosten stattdessen erstattet? Die Dienststellen der FHH verfügen in den Einzelplänen über Mittel, aus denen sie die Ausgaben für Stellenanzeigen bestreiten. 6. Gibt es Budgeteinschränkungen hinsichtlich der Schaltung von Stellenanzeigen oder beispielsweise auch der Beauftragung von „Headhuntern “? a. Wenn ja, welche? b. Wenn nein, warum nicht und wie wird eine Angemessenheit der jeweiligen Kosten geprüft? (Bitte differenziert aufführen, soweit es Unterschiede zwischen jeweiligen Dienststellen und öffentlichen Unternehmen gibt.) Im Rahmen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung prüfen die Dienststellen und Unternehmen jeweils, welche Personalgewinnungs- und Marketingmaßnahmen erforderlich sind beziehungsweise ob die getroffenen Maßnahmen zu einer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19138 3 qualitativ und quantitativ guten Bewerberlage geführt haben und die Kosten und der Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. 7. Wie unterscheiden sich die Stellenanzeigen in unterschiedlichen Medien hinsichtlich Kosten und Erfolg, beispielsweise bezüglich Anzahl der Bewerber oder erfolgreicher Stellenbesetzung? Pauschale Aussagen dazu sind nicht möglich. Damit Stellenanzeigen die richtige Zielgruppe erreichen, müssen sie gezielt in jeweils angemessenen Medien veröffentlicht werden. Damit sind unterschiedliche Kosten verbunden. Besonders für sehr schwer zu besetzende Stellen kann ein hoher Aufwand für die Veröffentlichung der Stellenanzeigen notwendig sein, ohne dass ein Erfolg im Sinne einer hohen Anzahl von Bewerbungen garantiert ist. Die in der FHH für Spitzenpositionen mitunter gebräuchliche Einschaltung von Personalberatungsagenturen verursacht naturgemäß vergleichsweise hohe Kosten, führt in aller Regel aber auch zu einer größeren Zahl grundsätzlich in Frage kommender Bewerbungen. Die Veröffentlichung von Stellenanzeigen in Jobportalen wie zum Beispiel StepStone oder Indeed ist hingegen vergleichsweise kostengünstig , zeigt aber – je nach ausgeschriebener Funktion und verfügbarer Personen auf dem Arbeitsmarkt – unterschiedliche Ergebnisse. Vergleiche im Übrigen Drs. 21/10200 und Drs. 21/13830. 8. Wie schätzt der Senat die Entwicklung von Stellenanzeigen in unterschiedlichen Medien, die zur Personalgewinnung im öffentlichen Bereich dienen, im Zuge einer zunehmenden Digitalisierung ein? Um in Zeiten zunehmend schwieriger werdender Fachkräftegewinnung konkurrenzfähig zu bleiben, müssen sich auch öffentliche Arbeitgeber auf das Suchverhalten der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber einstellen und in digitalen Medien präsent sein. Das Personalamt hat vor diesem Hintergrund beispielsweise das Format der Ausschreibungen entsprechend überarbeitet. Die Stellenausschreibungen sind durch ihre neue Struktur besser kompatibel mit Jobbörsen und durch ihre Kürze auf mobilen Endgeräten besser lesbar. Zudem sind die Dienststellen angehalten, vor allem im Jobtitel die im Sprachgebrauch der potenziell Suchenden üblichen Begrifflichkeiten zu verwenden, um in Jobportalen und Suchmaschinen auffindbar zu sein. 20 17 20 18 bi s 25 .1 1. 20 19 20 17 20 18 bi s 25 .1 1. 20 19 20 17 20 18 bi s 25 .1 1. 20 19 Ke rn ve rw al tu ng 46 8 70 1 84 1 47 5. 75 8 66 8. 10 0 86 6. 62 0 1. 68 1 1. 60 6 1. 84 4 La nd es be tri eb e 30 5 33 7 37 4 14 1. 38 4 14 1. 90 6 19 5. 72 0 1. 32 1 1. 23 4 1. 61 8 H oc hs ch ul en 46 8 57 2 70 7 62 7. 70 3 63 2. 65 7 1. 00 6. 96 3 2. 01 8 1. 51 7 2. 56 9* ** öf fe nt lic he U nt er ne hm en 2. 54 4 3. 84 0 5. 10 9 1. 74 5. 78 6 1. 95 0. 29 9 2. 04 8. 59 1 1. 23 1 1. 09 8 1. 16 3 H in w ei s: * Ei ne S te lle na us sc hr ei bu ng k an n sic h au f m eh re re S te lle n be zie he n. 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