BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19144 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 26.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Elektroautos und Hybridfahrzeuge im Fuhrpark der Stadt Hamburg (II) Die Senatsantwort in der Drs. 21/18981 listet sechs Behörden separat auf, allerdings fehlen folgende fünf Behörden: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Behörde für Kultur und Medien, Behörde für Inneres und Sport, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum wurden die oben angegebenen Behörden nicht aufgeführt? Die Fahrzeuge der nicht ausdrücklich aufgeführten Behörden im Sinne der Fragestellung werden einzelnen in der Drs. 21/18981 aufgeführten Landesbetrieben und Ämtern der betreffenden Behörden zugerechnet. So gehört der Landesbetrieb Erziehung und Beratung zu der Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration. Das Amt für Gesundheit und das Amt für Verbraucherschutz sind Ämter der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Das Amt für Kultur und die Museen sind Organisationseinheiten der Behörde für Kultur und Medien . Der Landesbetrieb Verkehr Hamburg sowie das Einwohner-Zentralamt gehören organisatorisch zu der Behörde für Inneres und Sport. Zu der Behörde für Inneres und Sport gehören ebenso Polizei und Feuerwehr. Der Fuhrpark des Senates wird bei der Polizei und damit bei der Behörde für Inneres und Sport organisiert. Die Universitäten/ Hochschulen sind der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung zuzurechnen . 2. Wie viele motorgetriebene Fahrzeuge befinden sich im Fuhrpark der oben angegebenen Behörden? Bitte nach den genannten Stellen aufschlüsseln . 3. Welche Antriebsarten haben diese Fahrzeuge (Elektromotor, Hybridantrieb , Benzinmotor, Dieselmotor)? Bitte angeben, welchen Anteil die jeweilige Antriebsart an den Fahrzeugen der einzelnen Stellen hat. 4. Welche Fahrzeugtypen und Baujahre haben diese Fahrzeuge? Siehe Drs. 21/18981. Drucksache 21/19144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Falls die oben angegebenen Behörden keinen eigenen Fuhrpark unterhalten , welche Fahrzeuge nutzen sie stattdessen? Über die Nutzung von Fahrzeugen aus dem eigenen Bestand und aus dem Bestand des Senatsfuhrparks besteht die Möglichkeit von Dienstfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder unter bestimmten Voraussetzungen auch mit privaten Pkws der Beschäftigten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Nutzung von Dienstfahrrädern.