BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19146 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 26.11.19 und Antwort des Senats Betr.: UEFA EURO 2024 – Welchem „Coach“ spielt der Senat den Ball eigentlich zu? (III) Die Senatsantworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, beziehungsweise 8.11.2019, Drs. 21/18941, bieten Raum für weitere Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In seiner Antwort zu Frage 1. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 8. November 2019, Drs. 21/18941, schreibt der Senat, dass er in der Zeit vom 20.10. bis zum 31.12.2017, in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2018 sowie im Juli und August 2019 juristische Beratungsleistungen der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Anspruch genommen hat, die durch je vier Mitarbeiter/-innen der Anwaltskanzlei erbracht wurden. In seiner Antwort zu Frage 4. a) und b). meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 8. November 2019, Drs. 21/18941, erklärte der Senat ferner, dass er eine von der Ausschreibung befreiende Dringlichkeit angenommen hätte, da ihm der Host-City-Vertragsentwurf Ende November 2017 übergeben worden sei, für eine rechtliche und inhaltliche Bewertung des Host-City-Vertragsentwurfs lediglich ein Zeitraum von circa drei Wochen eingeräumt gewesen sei, weitere gesonderte Verträge und Kommentierung erforderlich und Bürgeranfragen zu prüfen gewesen seien. a) Zu jeweils welchem Zeitpunkt hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den Host-City-Vertragsentwurf Ende November von jeweils wem jeweils wie konkret erhalten? b) Aus jeweils welchem konkreten Grund stand dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde lediglich der für die Bewertung eingeräumte Zeitrahmen von „circa drei Wochen“ zur Verfügung ? Welche konkrete Frist war dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde von jeweils wem für jeweils welche Handlung seit jeweils wann konkret gesetzt? Jeweils welche Konsequenzen hätte ein mögliches Fristversäumnis konkret gehabt? Bitte detailliert erläutern. c) Welche Ergebnisse bezüglich jeweils welcher konkreten Fragestellungen hat die rechtliche und inhaltliche Bewertung des Host-City- Vertragsentwurfs durch die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP binnen der dreiwöchigen Frist aus Ziffer 1. c) jeweils erbracht? Bitte konkret erläutern. Drucksache 21/19146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit E-Mail vom 24. November 2017 übermittelte der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) den Entwurf des Host-City-Vertrages für die EURO 2024 an die potenziellen Ausrichterstädte. Die Verhandlungen und Entscheidungen über diesen Host-City-Vertrag erfolgten im Verbund aller Ausrichterstädte unter dem Dach des Deutschen Städtetages (DST). Durch dieses Zusammenwirken der Ausrichterstädte konnten die personellen und finanziellen Ressourcen bei den Verhandlungen effizienter eingesetzt werden, als wenn jede Ausrichterstadt separat mit dem DFB verhandelt hätte. Mit Übermittlung des Vertragsentwurfs wurden die Ausrichterstädte davon in Kenntnis gesetzt, dass die Verhandlungen zwischen DFB und DST am 15. Dezember 2017 erfolgen sollen. In Vorbereitung auf diese Verhandlungen war ein Austausch der zehn potenziellen Ausrichterstädte mit dem DST bereits am 12. Dezember 2017 erforderlich, zu dem eine rechtlich fundierte Einschätzung jeder Ausrichterstadt zum übermittelten Vertragsentwurf zu fertigen war. Dadurch wurde der DST mit einer ausreichenden Verhandlungsbasis unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der jeweiligen Ausrichterstadt ausgestattet. Im Übrigen äußert sich der Senat grundsätzlich nicht zu Details seiner Entscheidungsfindung . d) Aus jeweils welchen konkreten Gründen war eine über die dreiwöchige Frist zur inhaltlichen und rechtlichen Bewertung hinausgehende Beauftragung der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP jeweils angezeigt? Bitte detailliert erläutern. Die Vertragsverhandlungen erstreckten sich insgesamt bis Mai 2018 und bauten jeweils auf den vorherigen Kenntnisständen und juristischen Erkenntnissen auf. e) Jeweils welche Ergebnisse beziehungsweise gesonderten Verträge mit jeweils wem haben die Beratungsleistungen der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, die im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 erbracht worden sind, jeweils konkret erbracht? Bitte detailliert erläutern. Die Beratungen erbrachten eine Berücksichtigung von Besonderheiten aus den Hamburger Rahmenbedingungen sowie eine Einbindung von städtischen Bedürfnissen und Positionen im finalen Vertragswerk. f) Wie viele und jeweils welche Bürgeranfragen von jeweils wann und mit jeweils welchem Inhalt wurden durch die Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP jeweils wann aus jeweils welchen konkreten Gründen und mit jeweils welchen konkreten Ergebnissen jeweils geprüft? Bitte detailliert erläutern. Es gab drei Bürgeranfragen zum Teil mit mehreren Nachfragen, die sich im Wesentlichen auf das Vertragswerk und die allgemeinen Unterlagen im Bewerbungsverfahren zwischen Ausrichterstadt, der Union der Europäischen Fußballverbände (UEFA) und dem DFB bezogen. Im Übrigen siehe auch unter www.fragdenstaat.de. g) War die über die dreiwöchige Frist zur inhaltlichen und rechtlichen Bewertung des Host-City-Vertragsentwurfs hinausgehende Beauftragung der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 nach Ansicht des Senats und der zuständigen Behörde weiterhin als dringlich zu erachten? Wenn ja, aus jeweils welchen konkreten Gründen und auf jeweils welcher rechtlichen Grundlage? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen und auf Basis jeweils welcher konkreten rechtlichen Grundlage wurden die im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 zu erbringenden Beratungsleistungen nicht durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde öffentlich ausgeschrieben? Bitte detailliert erläutern. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19146 3 h) Aus jeweils welchen konkreten Gründen wurden andere juristische Beratungsdienstleister für die im Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018 zu erbringenden juristischen Beratungsleistungen seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde nicht in Erwägung gezogen beziehungsweise nicht einmal hinsichtlich eigener Expertise und Verfügbarkeit angefragt? Bitte detailliert erläutern. i) Aus jeweils welchen konkreten Gründen waren nach der Beendigung der zunächst 15-monatigen juristischen Beratungsleistungen der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP im Dezember 2018 im Juli und August 2019 bezüglich etwaiger „Vertragsverhandlungen “ erneut juristische Beratungsleistungen erforderlich und aus jeweils welchen Gründen in größerem personellen Umfang als zuvor? Bitte detailliert erläutern. Im Zusammenhang mit dem Start der internationalen Bewerbungsphase für die UEFA EURO 2024 war aufgrund dringenden nicht vorhersehbaren Rechtsberatungsbedarfs die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP in Anspruch genommen worden (vergleiche Drs. 21/18808 und 21/18941). Angesichts der sich im Zuge der Beratungen ergebenen Komplexität des Unterfangens und der internationalen Bezüge bestand die nachvollziehbare Vermutung, dass in diesem Zusammenhang weiterer beziehungsweise ergänzender Rechtsberatungsbedarf ebenfalls kurzfristig entstehen könnte, welcher die Vertragsgestaltung, Fragen zum Verständnis sowie zur Auslegung der Verträge umfasst. Vor diesem Hintergrund wurde 2017 eine Vereinbarung mit Freshfields Bruckhaus Deringer LLP getroffen, selbige bei entsprechendem Bedarf wiederum kurzfristig in Anspruch nehmen zu können. Das Vorhalten des einschlägigen juristischen Fachverstands in der zuständigen Behörde wäre angesichts der Komplexität und Besonderheit der rechtlichen Fragestellungen sowie der mangelnden Planbarkeit unwirtschaftlich gewesen. Ob eine Beauftragung im Einzelfall erforderlich ist oder eine Bearbeitung durch die zuständige Behörde selbst erfolgt, wird zwischen dem Landessportamt und dem Justiziariat der für Sport verantwortlichen Behörde abgestimmt. Wie viele Personen seitens der Kanzlei eingesetzt werden, obliegt deren Disposition. j) Wurde in Bezug auf die im Juli und August 2019 geleisteten juristischen Beratungsleistungen seitens der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP bereits eine Rechnung gestellt? Wenn ja, jeweils wann, mit jeweils welchem konkreten (Leistungs-) Inhalt und in jeweils welcher Höhe? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Nein. Die Abrechnung durch die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP erfolgt im Sinne einer effizienten Abwicklung alle Beratungsleistungen als Sammelrechnung zum Jahresende. Es wird im Hinblick auf die bislang im gesamten Jahr 2019 erfolgten Beratungsleistungen von einem Betrag in Höhe von rund 8 700 Euro (netto) ausgegangen . k) Wie viele Juristen und Volljuristen arbeiten seit dem 30.06.2017 jeweils insgesamt in der zuständigen Behörde für Inneres und Sport? Bitte jeweils zum Stichtag 30.06. beziehungsweise 31.12. eines Jahres darstellen. Statistiken im Sinne der Frage werden in der Behörde für Inneres und Sport nicht geführt. Eine Auswertung aller Bildungsabschlüsse über mehrere Jahre und alle Beschäftigten wäre mit einem erheblichen Aufwand (Abfragen, gegebenenfalls auch ehemaliger Beschäftigter beziehungsweise manuelle Auswertung von Personalakten und Anfordern von Personalakten ehemaliger Beschäftigter) verbunden. Dies wäre in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/19146 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die nachstehend genannten Angaben beziehen sich nur auf Juristinnen beziehungsweise Juristen sowie Volljuristinnen beziehungsweise Volljuristen, die in entsprechenden Funktionen tätig sind oder bei deren Funktion das Vorliegen eines entsprechenden Bildungsabschlusses Voraussetzung ist. Diese Beschäftigten verfügen dabei über keine Expertise bezüglich Verhandlungen zur Ausrichtung internationaler Sportveranstaltungen mit internationalen Sportverbänden beziehungsweise Veranstaltern, beziehungsweise dies ist nicht Teil ihrer jeweiligen Aufgabe. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. g) bis i) und Drs. 21/18941. 2017 2018 2019 Stichtag 30.06. 31.12. 30.06. 31.12. 30.06. BIS gesamt 53 54 55 51 52 l) Aus jeweils welchen konkreten Gründen waren die unter Ziffer 1. k) fallenden behördeneigenen Juristen nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde nicht befähigt, die rechtliche Beurteilung des Host-City-Vertragsentwurfs vorzunehmen, die gesonderten Verträge zwischen dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) und Stadt/Stadion/Flughafen zu erstellen beziehungsweise zu verhandeln und die Bürgeranfragen zu prüfen beziehungsweise zu beantworten? Bitte nach Kategorie (Host-City-Vertragsentwurf/ Kommentierung, gesonderte Verträge, Bürgeranfrage) detailliert erläutern. Der Host-City-Vertrag, die Verträge zwischen DFB und Stadt/Stadion/Flughafen sowie die Bürgeranfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz enthielten spezifische und komplexe Rechtsfragen, für deren Prüfung und Beurteilung spezielle Kenntnisse in diesem Bereich sowie erhebliche Praxiserfahrung, insbesondere durch die juristische Beratung bei vergleichbaren Sportgroßveranstaltungen, notwendig sind, die bei der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP ad hoc abgerufen werden konnten . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. g) bis i). m) Gibt es im Sportbereich aktuell Rahmenverträge für juristische Beratungsdienstleistungen ? Wenn ja, jeweils welche, mit jeweils wem, seit jeweils wann, mit jeweils welchem konkreten Inhalt, zu jeweils welchen Gebührensätzen /Pauschalen und jeweils wann waren diese Rahmenverträge jeweils wo und mit jeweils welchen konkreten Ergebnissen öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Siehe Antwort zu 1. g). Einzelheiten zu Gebührensätzen und Pauschalen der Kanzlei können aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses nicht mitgeteilt werden. 2. In seiner Antwort zu Frage 1. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, schreibt der Senat, dass er Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Agentur HFP GmbH in Höhe von voraussichtlich 320 000 Euro in Anspruch genommen hat und die Agentur HFP GmbH im Zeitraum vom 29.10.2018 bis zum 31.01.2017 in Anspruch nehmen wird. Laut der Senatsantwort zu Frage 2. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, waren diese Beratungs - und Unterstützungsleistungen der Agentur HFP GmbH nicht öffentlich ausgeschrieben. In seiner Antwort zu Frage 2. a) meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 8. November 2019, Drs. 21/18941, welche die rechtliche Grundlage der ausschreibungslosen Vergabe abfragte, verwies der Senat auf die Drs. 21/18808 vom 25.10.2019, die jedoch lediglich eine rechtliche Grundlage für die juristischen Beratungsleistungen der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP enthält , nicht jedoch eine rechtliche Grundlage für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Agentur HFP GmbH. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19146 5 a) Auf Basis jeweils welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die ausschreibungslos erfolgte Vergabe der in Bezug auf die UEFA EURO 2024 offenbar erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen an die Agentur HFP GmbH? Bitte detailliert erläutern. Siehe Drs. 21/18808 und Drs. 21/18941. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 4 Absatz 1 Nummer 3 c der Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg. b) Hätten die in Bezug auf die UEFA EURO 2024 erforderlichen Beratungs - und Unterstützungsleistungen der Agentur HFP GmbH nach damaliger Gesetzeslage öffentlich ausgeschrieben werden müssen? Wenn ja, inwiefern und aus jeweils welchen konkreten Gründen erfolgte eine öffentliche Ausschreibung nicht? Bitte detailliert erläutern . Nein. Siehe Antwort zu 2. a). 3. In seiner Antwort zu Frage 2. meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 25.10.2019, Drs. 21/18808, schrieb der Senat, dass nach der zunächst ausschreibungslos erfolgten Vergabe der bezüglich der UEFA EURO 2024 erforderlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen an die Agentur HFP GmbH nun doch eine öffentliche Ausschreibung für die Beratungsleistungen der kommenden Jahre vorbereitet werde. In seiner Antwort auf Frage 3. a) meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 8. November 2019, Drs. 21/18941, erklärte der Senat sodann, dass die Bekanntmachung zum Teilnahmewettbewerb des Verhandlungsverfahrens (VV2019211913) am 8. November erfolgt sei und die Teilnahmefrist am 10.12.2019 ende. Zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt begannen die konkret auf die Ausschreibung des vorgenannten Verhandlungsverfahrens gerichteten Vorbereitungen durch jeweils wen? Bitte detailliert erläutern. Der Zentralen Vergabestelle der zuständigen Behörde wurden am 22. Oktober 2019 die Vergabeunterlagen im Entwurf übergeben und dort ab 23. Oktober 2019 die finalen Vergabeunterlagen für die Veröffentlichung erstellt. 4. In wie vielen und jeweils welchen Fällen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde seit März 2011 im Sportbereich auf eine Ausschreibung jeweils welcher Leistungen von jeweils wem in jeweils welcher Höhe aus jeweils welchen konkreten Gründen und auf Basis jeweils welcher konkreten rechtlichen Grundlage jeweils verzichtet? Bitte detailliert erläutern. Nach § 3 Absatz 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (BO) können Aufträge bei einem Auftragswert unter 100 000 Euro durch Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vergeben werden. Bei einem Auftragswert unter 50 000 Euro kann nach § 3 Absatz 6 BO eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO erfolgen. In folgenden zwei Fällen hat die Behörde für Inneres und Sport/Landessportamt (LSP) seit März 2011 im Sportbereich auf eine Ausschreibung verzichtet. Die Zukunftskommission Sport (ZKS) hat die FAKTOR 3 Sport GmbH & Co. KG (FAKTOR 3) im Jahr 2015 beauftragt, Beratungsleistungen für die ZKS zu erbringen. Die Höhe der Vergütung betrug 25 210 Euro netto. Eine weitere Beauftragung erfolgte mit Vertrag vom 04.06.2018. Es wurden Kosten für diese Dienstleistung in Höhe von insgesamt 57 420,17 Euro netto für die Jahre 2018 und 2019 vereinbart. Im Übrigen siehe Drs. 20/3263, 20/3492, 20/7022, 20/7251 und 20/7431.