BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19147 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 26.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Nach dem Motto „Hals und Beinbruch“ – Zum aktuellen Sanierungsund Modernisierungsbedarf des Wilhelm-Lindemann-Sportplatzes Der Wilhelm-Lindemann-Sportplatz ermöglichte Menschen aus Lohbrügge und Bergedorf viele Jahre lang sportliche Betätigung und Naherholung. Seit gut zwei Jahren ist die Sportanlage am Binnenfeldredder jedoch – mit Ausnahme der dortigen Rasenfläche – sanierungs- und modernisierungsbedürftig . Curricularer Sportunterricht, Bundesjugendspiele oder Abiturprüfungen dortiger Schulen können auf der Sportanlage aktuell nicht mehr ohne Bedenken ausgeführt werden und müssen daher – soweit möglich – in die Turnhalle verlegt, abgesagt oder ins Billtalstadion ausgelagert werden. Für die vordringlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe der Sportstätte, die seitens des Senats hinsichtlich reiner Baukosten vorläufig mit 885 000 Euro1 beziffert wurden, fehlen dem Bezirk aktuell die nötigen finanziellen Mittel. Da es angesichts des Anspruchs der Freien und Hansestadt Hamburg als Sportstadt und „Active City“ nicht hinnehmbar ist, dass im Stadtteil Lohbrügge mit seinen rund 40 000 Einwohnern und dem größten Schulstandort Hamburgs keine vernünftige Sportanlage vorgehalten wird, an welcher Schul-, Breitenund Freizeitsport ohne Bedenken betrieben werden kann, ist daher parlamentarische Kontrolle geboten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Wilhelm-Lindemann-Sportplatz ist eine staatliche Sportstätte im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Bergedorf. Sie wird vom Bezirk betrieben und unterhalten. Der curriculare Sportunterricht sowie die Abiturprüfungen sind so gestaltet, dass sie mit den Schulsporthallen grundsätzlich abgedeckt werden können. Eine Teilnahme an Bundesjugendspielen ist für Schulen nicht verpflichtend. Der Schule obliegt die Entscheidung darüber vor dem Hintergrund der gegebenen Rahmenbedingungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen wurden seit dem 15.06.2019 jeweils wann und zu jeweils welchen konkreten Kosten seitens des Senats, der zuständigen Behörde oder des betroffenen Bezirks jeweils ergriffen, um die in Drs. 21/17488 genannten Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsbedarfe des Wilhelm- Lindemann-Sportplatzes zu reduzieren? Bitte detailliert erläutern. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat am 28.02.2019 mit Beschluss zur Drs. 20-1932 das Bezirksamt Bergedorf beauftragt, Gespräche mit den für Schule und Schulbau zuständigen Behörden mit dem Ziel aufzunehmen, eine Kostenbeteiligung 1 Vergleiche Drs. 21/17488, Seite 2, Antwort zu Frage 9. Drucksache 21/19147 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 an der Sanierung unüberdachter Spielfelder und Sportanlagen, die sowohl von Schulen als auch von Sportvereinen genutzt werden, zu prüfen. Das zuständige Bezirksamt hat Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsvorhaben auf der Wilhelm-Lindemann-Sportanlage zunächst zurückgestellt, da die Gesprächsergebnisse abgewartet werden sollen. 2. Welche zusätzlichen Sanierungs- und/oder Modernisierungsbedarfe sind seit der Begehung des Wilhelm-Lindemann-Sportplatzes vom 06.12.20182 seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde jeweils wie und jeweils wann festgestellt worden? Keine. Im Übrigen siehe Drs. 21/17488. 3. Welche Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungskosten werden nach Ansicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde für die unter Ziffer 2. fallenden Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsbedarfe jeweils anfallen? Siehe Drs. 21/17488. 4. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Sanierung beziehungsweise Modernisierung des Wilhelm-Lindemann-Sportplatzes im Anschluss an die Drs. 21/17488 bereits konkret geplant? Wenn ja, inwiefern, seit jeweils wann, entlang jeweils welcher Einzelmaßnahmen , zu jeweils welchem konkreten Zeitpunkt ist mit Beginn beziehungsweise Abschluss der jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen jeweils zu rechnen und welche Kosten werden hierfür jeweils konkret anfallen? Wenn nein, aus jeweils welchen konkreten Gründen nicht? Bitte detailliert erläutern. Nein. Siehe Antwort zu 1. 5. Welche Mittel wurden jeweils wann in jeweils welcher Höhe von jeweils welcher städtischen beziehungsweise bezirklichen Stelle für die Sanierung beziehungsweise Modernisierung des Wilhelm-Lindemann- Sportplatzes jeweils konkret zugesichert? Bitte detailliert erläutern. 6. Stehen die zugesicherten Mittel aus Ziffer 5. auch über das Jahr 2019 hinaus zur Verfügung? Wenn nein, aus jeweils welchen Gründen nicht? Gibt es eine Möglichkeit , die zugesicherten Mittel auch über 2019 hinaus für die Sanierung zu sichern? Bitte detailliert erläutern. Die Bezirksversammlung Bergedorf hat mit Beschluss zur Drs. 20-1931 vom 28.02.2019 die Bezirksamtsleitung gebeten, sich für eine Finanzierung des Wilhelm- Lindemann-Sportplatzes in Höhe von bis zu 120 000 Euro einzusetzen. Dem Bezirksamt Bergedorf wurde von der Finanzbehörde eine Unterstützung mit Mitteln aus dem investiven Quartiersfonds in der genannten Höhe zugesichert. Die Mittel stehen auch über das Jahr 2019 hinaus zur Verfügung. 2 Vergleiche Drs. 21/17488, Seite 2, Antwort zu Frage 8.