BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19148 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 26.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe – Ist die HPA gut vorbereitet ? Nach über 17 Jahren Planungs- und Genehmigungsdauer ist der auch für das Hamburger Hafengebiet maßgebliche Planfeststellungsbeschluss seit Juli 2019 rechtskräftig und vollziehbar. Die von der Hamburg Port Authority AöR (HPA) auf Hamburger (Hafen-) Gebiet durchzuführenden Maßnahmen betreffen mehrere Bauabschnitte. Ein ganz wesentlicher und kostenträchtiger Bauabschnitt betrifft die Ufersicherung im Köhlbrand (Uferabschnitt Ost). Seit mindestens vier Jahren stehen die technischen Rahmenbedingungen für diese Maßnahme fest, da sich die gegen die Maßnahme erhobenen Klagen nicht auf diese Aspekte bezogen haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Aufgrund des seit 2012 gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Fahrrinnenanpassung beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) laufenden Klageverfahrens konnte die Ausführungsplanung der planfestgestellten Ufersicherung der östlichen Böschung (Bau einer Vorsetze) im Köhlbrand nur sehr eingeschränkt fortgeführt werden , da in diesem Zusammenhang erforderliche Vorarbeiten wie vertiefte Baugrunderkundungen über Probeschürfe und die detaillierte Überprüfung von Kampfmittelverdachtspunkten mit Baugeräten aufgrund der fehlenden Baugenehmigung nicht möglich waren. Nach Vorliegen des Baurechts im August des Jahres 2018 konnten erste Probeschürfe in Testfeldern durchgeführt werden. Dabei wurde festgestellt, dass die geplanten Arbeiten in der Ostböschung aufgrund ihres baulichen Zustands eine potenzielle Gefährdung der Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage des Klärwerks Köhlbrandhöft verursachen könnten. Um Risiken für das Klärwerk Köhlbrandhöft zu vermeiden, hat sich die Hamburg Port Authority AöR (HPA) entschieden, zunächst eine Instandsetzung der Böschung durchzuführen, um die notwendigen Voraussetzungen für die Realisierung der Uferbefestigung zu schaffen. Die dafür notwendigen Planungen laufen derzeit. Mit der Durchführung eines ersten Abschnitts soll im 2. Quartal 2020 begonnen werden. Voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2021 soll die Uferinstandsetzung abgeschlossen werden. Die endgültige Ufersicherung beginnt danach. Die im Bereich des Köhlbrandufers vorgesehene Verschwenkung der Fahrrinne kann nach Fertigstellung der vorlaufenden Böschungsinstandsetzung vorgenommen werden, sodass die Seeschifffahrt noch im Jahr 2021 nautische Verbesserungen nutzen kann. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HPA wie folgt: Drucksache 21/19148 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Hat die HPA die technischen Planungen (als Grundlage für eine durchzuführende Ausschreibung) für die hier durchzuführenden Arbeiten abgeschlossen? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn nein, wie ist der Stand der Planungen? (Bitte Detailangaben nach den sogenannten Phasen der technischen Planung machen.) c. Wenn nein, warum war die HPA nicht in der Lage, die Unterlagen zeitgerecht und fertig zu erstellen? d. Wenn nein, wie viele Mitarbeiter der HPA haben an diesen technischen Planungen seit 2014 gearbeitet? (Bitte genaue Angaben, gegebenenfalls Stellenanteile/Monatsangaben von eingesetzten Mitarbeitern aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren ab 2014 darstellen .) Seit dem Jahr 2014 bis zum 3. Quartal 2016 wurde für die Planung der Ufersicherung eine Vollzeitkraft mit der Hälfte ihrer Arbeitszeit eingesetzt. Seit dem 3. Quartal 2016 werden drei Vollzeitkräfte für dieses Teilprojekt eingesetzt. Phasenweise wird das Projektteam von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterer Facheinheiten der HPA (Statiker, Kampfmittelexperten) unterstützt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Welche Gutachtenaufträge und sonstige „Subkontrakte“ hat die HPA insoweit seit 2014 vergeben? (Bitte Angabe des Themas/Auftragsinhalts machen.) a. Welches Volumen hatten diese Aufträge? (Bitte Auftragsvolumina und Auftragsgesamtvolumen angeben.) Seit dem Jahr 2014 wurden seitens der HPA folgende Ingenieur- und Gutachterverträge im Sinne der Fragestellung vergeben: - Baufeldvorbereitung inklusive Kampfmittel/Planungsleistung/rund 140 000 Euro, - Objektplanung/Planungsleistungen/rund 1 000 000 Euro, - Tragwerksplanung/Planungsleistungen/rund 360 000 Euro, - Geotechnik, Baugrund/Planungs- und Gutachterleistungen/rund 600 000 Euro, - Verwertungsplanung, Bodenmanagement/Planungsleistungen/20 000 Euro, - Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA)/rund 30 000 Euro, - Beweissicherung/Sachverständigen- und Vermessungsleistungen/ rund 100 000 Euro, - Bauoberleitung (BOL) und Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ)/Ingenieurleistungen/ rund 70 000 Euro, - Fachgutachten, Sachverständigen- und Gutachterleistungen/rund 264 000 Euro. b. Ist die Ausschreibung für diese Maßnahme erfolgt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Die Durchführung der Arbeiten ist abschnittsweise vorgesehen. Ausschreibungen und Vergaben sind ab dem Jahr 2020 bedarfsgerecht vorgesehen, damit die Realisierung erfolgen kann. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. c. Hat eine Vergabe stattgefunden und wann soll mit der Realisierung begonnen werden? Wenn nein, warum nicht? Diverse Vergaben (Baufeldvorbereitung/Freimachung) sind für die Vorbereitung der Bauvergaben sowie zur vorlaufenden Instandsetzung durchgeführt worden. Teilweise befinden sich die Vergaben in der Ausführung. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Kampfmittelsondierungen und -räumung. Die erfolgreiche Leistungserbringung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19148 3 vorbereitenden Arbeiten ist zwingende Voraussetzung für die Vergabe und Durchführung der Uferinstandsetzung beziehungsweise der Ufersicherung. d. Wenn nein, welche Zeitverzögerung ergibt sich damit insgesamt für den verbesserten Anlauf von größeren Containerschiffen zum HHLA-Terminal Altenwerder? Siehe Vorbemerkung.