BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19157 21. Wahlperiode 03.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Kinderärztliche Versorgung im Wahlkreis 10 (Alsterdorf, Fuhlsbüttel, Groß-Borstel, Langenhorn, Ohlsdorf) Im vergangenen Jahr berichtete das Ärzteblatt, dass in Hamburg sechs zusätzliche Kinderärzte ihre Arbeit aufnehmen, da es zunehmend Klagen von Eltern gab, die Schwierigkeiten hatten einen Termin für ihr Kind zu finden. Neben einem signifikanten Anstieg von Kindern zwischen null und sechs Jahren sei in den letzten Jahren eine Reihe zusätzlicher Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in die Versorgung aufgenommen worden . Zudem benötigten die Kinderärzte immer mehr Zeit pro Kind (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/97970/Neue-Kinderaerzte-fuer- Hamburg). Auch in den Stadtteilen des Wahlkreises 10 war die medizinische Versorgung der Kinder durch Kinderärzte in letzter Zeit Hinweisen zufolge immer wieder problematisch. Es ist Zeit für eine Bestandsaufnahme. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad bestimmt sich nach der Bedarfsplanungs -Richtlinie. Räumliche Grundlage für die Ermittlung des Versorgungsgrades zum Stand der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Feststellung einer Überoder Unterversorgung ist in Hamburg der Planungsbereich 1, also der Gesamtbereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Hier liegt der kinderärztliche Versorgungsgrad bei 118,9 Prozent (Stand 01.01.2019). Prüfungen zu einer lokalen, das heißt unterhalb des Bedarfsplanungsgebietes (Freie und Hansestadt Hamburg) liegenden Region, werden nach dem Bedarfsplan Hamburg (Anlage „Maßnahmenpapier“) lediglich im Einzelfall vorgenommen, beispielsweises bei der Prüfung eines Antrages auf Praxisverlegung oder Sonderbedarfszulassung . In diesen Fällen erfolgt eine Einzelfallbetrachtung funktioneller Räume und ihrer Verflechtungen untereinander in einem Radius von 4 Kilometern bei Kinderärzten/ Kinderärztinnen um den betreffenden und/oder geplanten Praxisstandort herum. Regelhafte Ermittlungen von Versorgungsgraden unterhalb des Plangebietes sind rechtlich nicht vorgesehen und werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nicht durchgeführt. Deshalb liegen dem Senat keine Übersichten zu einem lokalen Versorgungsgrad in den genannten Stadtteilen vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/19157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Kinder und Jugendliche sowie wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10? Bitte einzeln nach Stadteilen aufgliedern. In den genannten Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Nord sind Kinderärzte/ Kinderärztinnen zum Stand vom 01.01.2019 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen : Unter 18-Jährige (31.12.2018) Kinderärzte/-innen (01.01.2019) Alsterdorf 2 560 3 Fuhlsbüttel 2 298 1 Groß-Borstel 1 471 0 Langenhorn 7 967 11 Ohlsdorf 2 737 0 Bezirk Hamburg-Nord 42 873 39 2. Wie stellt sich der Versorgungsgrad mit Kinderärzten in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10 dar? 3. Wie stellt sich der kinderärztliche Versorgungsbedarf in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10 dar? 4. Wie bewertet die zuständige Behörde die Anzahl der Kinderärzte in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10? Hält sie die medizinische Versorgung von Kindern für ausreichend? Siehe Vorbemerkungen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auf eine Kinderärztin /einen Kinderarzt (Vollzeitäquivalente) rechnerisch im Bezirk Hamburg-Nord 1 350 Kinder/Jugendliche kommen, in Hamburg insgesamt 2 026 Kinder/Jugendliche (Stand 01.01.2019). Die bundesweite Verhältniszahl beläuft sich auf 2 405 Kinder/ Jugendliche je Kinderarzt/Kinderärztin. 5. Wie viele Kinder und Jugendliche gab es im Jahre 2014 in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10? Wie viele Kinderärzte gab es im Jahre 2014 in den einzelnen Stadtteilen des Wahlkreises 10? Jeweils zum Stichtag 31. Dezember 2014 angeben. In den genannten Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Nord sind Kinderärzte/ Kinderärztinnen zum Stand vom 01.01.2015 zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen : Unter 18-Jährige (31.12.2014) Kinderärzte/-innen (01.01.2015) Alsterdorf 2 328 2 Fuhlsbüttel 1 841 1 Groß-Borstel 1 275 0 Langenhorn 7 273 8 Ohlsdorf 2 290 0 Bezirk Hamburg-Nord 37 739 32