BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1916 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 13.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Soll die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) jetzt die MieterVermieter -Modelle des Senats finanzieren? – Nachfragen zur Senatsantwort in Drs. 21/1786 Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) – wie folgt: 1. In welcher Höhe hat die IFB bislang insgesamt Darlehenszusagen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen abgegeben? Wie hoch war der durchschnittliche Kreditbetrag? Wie hoch war jeweils der Anteil der IFB am Konsortium? Im Lagebericht der IFB wird zur Vermögens- und Ertragslage (Bilanzvolumen) ausgeführt , dass die Aktivseite der Bilanz per 31. Dezember 2014 für Konsortialfinanzierungen 0,20 Prozent (Vorjahr: 0,04 Prozent) ausweist. Darüber hinausgehende Daten dürfen unter Hinweis auf das Bankgeheimnis beziehungsweise bestehende Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der IFB nicht veröffentlicht werden. 2. In der IFB-Gründungsdrucksache wurde ausgeführt, dass die IFB sich an Konsortialfinanzierungen beteiligen kann, damit Vorhaben der Endkunden in Hamburg realisiert werden können, die ansonsten nicht umsetzbar wären (Seite 12, Drs. 20/6335). 2.1. War der Neubau am Geomatikum in dem vom Senat gewählten Modell nicht umsetzbar? Wenn ja, aus welchen Gründen? Wenn nein, warum hat sich die IFB dann an der Finanzierung beteiligt ? 2.2. An welchen Konsortialfinanzierungen kann sich die IFB nach Auffassung des Senats über die in Drs. 20/6335 definierten Vorgaben beteiligen? Gemäß § 4 Absatz1 Gesetz über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFBG) gehört zu den Aufgaben der IFB die Infrastrukturförderung. Gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 IFBG kann sich die IFB zur Durchführung ihrer Förderaufgaben an Konsortialfinanzierungen beteiligen. Die Konsortialfinanzierung ist ein bei allen Förderbanken einschließlich der KfW und der EIB gängiges Instrumentarium. Durch die Einbindung der IFB verbleiben die Zinseinnahmen in der Stadt. Die Beteiligung der IFB erfolgte auf Anfrage der Konsortialführerin. Im Übrigen siehe Drs. 21/1786. 3. Stehen der Angebotspreis und die Miethöhe für den Neubau am Geomatikum gemäß Drs. 20/11997 mittlerweile fest? Drucksache 21/1916 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, entsprechende Werte bitte angeben. Wenn nein, warum nicht und bis wann sollen die Werte feststehen? Nein, der in der Drs. 20/11997 genannte Angebots- und Mietpreis ist ein garantierter Maximalpreis. Die zu zahlende Miete kann erst nach Fertigstellung des Neubaus anhand der tatsächlichen Kosten festgestellt werden.