BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19167 21. Wahlperiode 06.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 28.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Rückbau von Sportstätten in Bergedorf Der Bezirk Bergedorf hat mit dem Stadion Sander Tannen des ASV Bergedorf 85 eine Spielstätte, die es erlaubte, Pokalspiele vor 3 500 Zuschauern auszurichten. Aktuell ist die Haupttribüne jedoch von Unkraut überwachsen und die Stehtraverse wegen Unfallgefahr vom Bezirksamt seit August 2018 gesperrt. Diesen Zustand hat der Bezirk wegen mangelnder Pflege selbst verschuldet. Wäre das Unkraut frühzeitig entfernt, die Barrieren abgeschliffen und gestrichen worden, hätte es nicht so weit kommen müssen. Die Untätigkeit soll nun durch den Rückbau der beiden maroden Stehtraversen beendet werden. Nach Verfüllung mit Sand und Begrünung könnte das Fassungsvermögen der Tribünen auf rund 350 Zuschauer sinken. Bereits am 9. September 2019 sollten diese Maßnahmen begonnen werden. Erst nach Protesten der ASV-Fußballer, unter anderem wegen zu kurzer und unzureichender Information samt kritischer Presseberichterstattung, nahm das Bezirksamt davon Abstand. Die nachfolgenden Ergebnisse aus Gesprächen des Fußballvereins mit dem Bezirksamt, den Rückbau zumindest teilweise zu verhindern , wurden anschließend seitens des Bezirksamtes zurückgenommen. Gemäß den nunmehr im Ausschuss für Sport und Bildung vorgestellten Planungen stehen etwa eine halbe Million Euro für die Umbaumaßnahmen zur Verfügung; die Hälfte stamme aus dem RISE-Fördertopf für Stadtentwicklung . Einen Großteil davon verschlinge allein eine Leichtathletikanlage, vor allem für den Schulsport sowie eine neue Drainage. Beides hätte seit Jahren dringend gemacht werden müssen. Dennoch wurde versäumt, den Verein vorab nach seinen Bedürfnissen zu fragen. Wie die Entscheidung zu einem kleineren Trainingsplatz und einer neuen Drainage zustande kam ist intransparent . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Sportanlage Sander Tannen mit einem Naturrasen im Stadion und zwei weiteren Kunststoffrasenplätzen ist eine öffentliche Sportstätte im Verwaltungsvermögen Sport des zuständigen Bezirksamtes. Es ist verantwortlich für Betrieb, Verkehrssicherheit und Instandhaltung der Anlage. Seit 2015 wurden in Unterhalt und Pflege der Anlage zwischen rund 31 000 Euro und rund 68 000 Euro pro Jahr investiert. Nutzende Vereine der Sportplätze sind der ASV Bergedorf 85, FC Bergedorf 85 und der VfL Lohbrügge. Nutzer der leichtathletischen Anlagen ist der Schulsport der Stadtteilschule Bergedorf. Die ortsansässigen Vereine betreiben keine Leichtathletik. Der ASV Bergedorf 85 spielt momentan siebtklassig und sein letztes Pokalspiel mit größerer Zuschauerresonanz fand im Jahr 2008 gegen einen Bundesligisten statt. Insofern orientiert sich die geplante Umgestaltung der Sportstätte mit einer Kapazität von 350 Zuschauerplätzen am tatsächlichen Bedarf und wurde vom zuständigen Drucksache 21/19167 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirksamt in der Absicht eines nachhaltigen und wirtschaftlichen Einsatzes vorhandener Investitions- und Betriebsmittel geplant. Der Schwerpunkt der geplanten Modernisierungsmaßnahmen liegt in der Ertüchtigung der Anlage für den Breiten- und Schulsport. Über die erforderlichen Baumaßnahmen wurde der ASV Bergedorf 85 vom zuständigen Bezirksamt am 12. Juli 2019 schriftlich umfassend informiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind die für die Sanierung und den zeitgleichen Umbau zur Verfügung stehenden Mittel, woher stammen sie und wofür sind sie im Einzelnen vorgesehen? 2. Wie hoch sind die Kosten für den Rückbau, das Zuschütten und Begrünen der Stehtraversen? 3. Wie teuer sind der Trainingsplatz und die Drainage? 4. Inwieweit könnten, wenn der Verein auf Trainingsplatz und die Drainage verzichtete, dadurch eingesparte Mittel zur Sanierung der Tribünen eingesetzt werden? Mit Zustimmung des Beirats für Sportstättenbau stehen insgesamt 500 000 Euro investiv für die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung. Zur Finanzierung werden jeweils 250 000 Euro aus dem Zentralen Programm Sportstättenbau des Einzelplans 1.2 und aus dem RISE-Fördertopf für Bergedorf-West bereitgestellt . Weitere 115 000 Euro sind für den Planungsaufwand beantragt. Der Beirat wird darüber im Januar 2020 entscheiden. Die investiven Mittel werden in Höhe von 320 000 Euro für die Leichtathletikanlage eingesetzt. Errichtet wird eine 100 m Sprintstrecke mit Kunststoffbelag sowie Anlagen für Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Speerwurf. Die verbleibenden 180 000 Euro sollen für die Sanierung der Stehtraversen, für einen Trainingsplatz und eine Drainage verwendet werden. Dabei betragen die anteiligen Kosten für den Rückbau, das Zuschütten und Begrünen der Stehtraversen 26 000 Euro und die anteiligen Kosten für den Trainingsplatz und die Drainage jeweils 6 000 Euro. 5. Wie viel kostete es, die Gegengerade begehbar zu machen? Auf der Gegengerade ist die Errichtung der Sprintbahn vorgesehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. 6. Welche Fehler sind im Ablauf und in der Kommunikation mit dem Verein erfolgt und wer ist dafür verantwortlich? Keine. Siehe Vorbemerkung. 7. Könnten etwaig verbleibende Mittel komplett für die Sanierung eingesetzt und die restlichen Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden? Bitte detailliert darstellen. Der Mitteleinsatz erfolgt gemäß der Planung des zuständigen Bezirksamtes. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 4. 8. Können zur Sportstättensanierung noch andere Fördermittel eingeworben werden ohne gegen das Verbot der Doppelförderung zu verstoßen? Wenn ja, welche? Die Bürgerschaft hat die Möglichkeit, durch Initiativen aus ihrer Mitte für Maßnahmen, die nicht durch die vorhandenen Ansätze abgedeckt sind, zusätzliche Mittel aus zentralen Reserven des Einzelplans 9.2 bereitzustellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/19167 3 9. Welche Beträge wurden in den letzten zehn Jahren für die Unterhaltung und Pflege der Spielstätte für was eingesetzt und wie hoch war der tatsächliche Bedarf? Durch die Umstellung von der kameralen auf die doppische Buchführung liegen dem zuständigen Bezirksamt nur die Angaben für die Jahre 2015 bis 2019 vor. Kostenarten/Jahre 2015 2016 2017 2018 2019 Geräte und Ausstattung 1 341,64 € 875,02 € 165,47 € 307,87 € 132,79 € Verbrauchsmaterial 276,96 € 861,70 € 116,61 € 119,00 € Reinigungsmaterialien 869,18 € 481,89 € 265,89 € 81,06 € Strom 4 262,07 € 8 132,40 € 691,08 € 3 195,00 € 3 306,91 € Gas 7 230,18 € 5 722,31 € 4 471,48 € 5 003,67 € 3 879,00 € Wasser/Abwasser 2 640,00 € 1 559,49 € 2 079,00 € 3 582,50 € 2 811,00 € Treibstoffe 635,22 € 247,67 € 525,59 € 493,18 € 251,10 € Material für Reparatur und Instandhaltung Gebäude und Anlagen 330,14 € 2 582,24 € 233,55 € Material für Reparatur und Instandhaltung Fuhrpark 773,27 € 1 651,72 € 294,15 € Fremdreinigung 3 686,85 € 800,00 € 4 170,38 € 2 255,91 € Abfall und Entsorgung 1 843,08 € 5 345,88 € 2 376,41 € 4 360,77 € 4 103,40 € Instandhaltung und Wartung der Gebäude 2 508,50 € 7 205,77 € 1 572,75 € 13 610,23 € 13 884,38 € Pflege der Außenanlagen 40 548,94 € 34 634,13 € 8 614,86 € 29 291,72 € 6 951,03 € Instandhaltung und Wartung der Betriebstechnik 1 661,95 € 98,18 € Instandhaltung und Wartung des Fuhrparks 942,67 € 5 470,03 € 956,83 € Gesamt 68 331,02 € 64 799,63 € 31 187,24 € 66 323,35 € 38 732,41 € Angesichts der begrenzten Ausstattung wurden die Haushaltsmittel jeweils nach Dringlichkeit eingesetzt. Eine systematische Erhebung der Bedarfe liegt nicht vor. 10. Woran konkret hat es gelegen, dass die bezirklichen Gremien zwar Mittel zur Verfügung stellten, die Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Mitteln aus dem Schulbau jedoch nicht geschlossen wurde, obwohl die Stadtteilschule die Anlage solange nicht mehr nutzt, bis sie wieder verkehrssicher hergestellt ist? Die Sportanlage ist nicht im Bestand des Sondervermögens Schulimmobilen. Insoweit werden keine Aufträge an SBH | Schulbau Hamburg erteilt und Mittel zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Entspricht es der Tatsache, dass Fachleute von einer Unterfinanzierung der Unterhaltungs- und Pflegemittel für unbedachte Spiel- und Sportflächen im Rahmen mehrfacher Sitzungen des bezirklichen Sportstättenbeirats berichtet haben und die Fachpolitiker in allen sieben Bezirksversammlungen stets betonen, vonseiten des Senates würden die Ansätze entsprechend auskömmlich angepasst? Im Beirat Bezirklicher Sportstättenbau wurde die Ausstattung mit Betriebs- und Unterhaltungsmitteln in den letzten Jahren mehrfach erörtert. In diesem Zusammenhang hat kein Beiratsmitglied die Anpassung der Haushaltsansätze zugesagt.