BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19168 21. Wahlperiode 06.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 28.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Setzt f & w fördern und wohnen AöR Sozialpädagogen in öffentlichrechtlichen Unterkünften für das Forderungsmanagement statt für das Sozialmanagement ein? „Sozialmanagement der Flüchtlingsunterkünfte stärker in die Integrationsarbeit einbinden“ (Drs. 21/18050), forderte die CDU-Fraktion im August vergeblich . Unerwähnt blieb in diesem Antrag aber der Missstand, dass die Mitarbeiter des Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) viel Zeit auf die Festsetzung der Gebühren und das Forderungsmanagement bis hin zur zweiten Mahnung übernehmen (Drs. 21/16551). Erst ab der dritten Mahnung übernimmt die Sachbearbeitung des jeweiligen Geschäftsbereichs in der Zentralverwaltung von f & w. Zudem unterstützt das UKSM Leistungsbezieher bei der Kommunikation mit den Leistungsträgern, wenn es hier Probleme bei der Erstattung der Gebühren gibt. Im Jahr 2018 nahm f & w Gebühren in Höhe von über 200 Millionen Euro ein. Die Rückstände lagen zum Ende des Jahres 2018 bei rund 7 Millionen Euro. Die große Frage, die sich nun stellt, ist, in welchem Umfang die Leitungen der Flüchtlingsunterkünfte Forderungsmanagement betreiben und deswegen Zeit für beratende Gespräche im Rahmen der Integrationsarbeit fehlt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat sich wiederholt zu den Aufgaben des Unterkunfts- und Sozialmanagements in Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) geäußert, zuletzt in Drs. 21/12179, Drs. 21/14777, Drs. 21/15046, Drs. 21/16040 sowie Drs. 21/16427. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) ist bereits im Anstaltserrichtungsgesetz von 1997 (damals noch als pflegen und wohnen) mit dem Einzug der Gebühren für die von ihm betriebenen Unterkünfte betraut worden. Im Zuge des Fachstellenkonzeptes 2005 wurde das Unterkunfts- und Sozialmanagement geschaffen. Bis dahin gab es in den Unterkünften Einrichtungsleitungen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Die Stellenbeschreibung des Unterkunfts- und Sozialmanagement befindet sich aufgrund der neuen Leistungsvereinbarung zum Unterkunfts- und Sozialmanagement (siehe im Transparenzportal unter: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS. Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/e1e8c395-49b2-4a14-a77de 33fe2577e1b/Akte_122.30-1-2.pdf) gegenwärtig in der Überarbeitung. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Nach der aktuellen Stellenbeschreibung des Unterkunfts- und Sozialmanagements zählen zu den Aufgaben, insbesondere des Unterkunftsmanagements, unter anderem ‐ die interne bedarfsgerechte und sozialverträgliche Belegungssteuerung, ‐ die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner, Drucksache 21/19168 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ‐ die Ertragssicherung und das Mahnwesen, Umsetzung von Verwaltungsakten. Siehe hierzu wiederum Drs. 21/14777. Die Bewohnerinnen und Bewohner sollen bei der Inanspruchnahme der Leistungen des Hilfesystems und der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten unterstützt und zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung aktiviert werden. Dies beinhaltet unter anderem auch die Zahlung von offenen Gebühren, selbst oder durch einen Leistungsträger . Ein Bewusstsein über die Wichtigkeit von pünktlichen (Miet-)Zahlungen zu unterstützen ist elementar, da Mietschulden oftmals Grund für den Verlust von Wohnraum sind. In den die Gebühr betreffenden Gesprächen, können zudem gegebenenfalls tiefgreifendere Problemlagen aufgedeckt und die Bewohnerinnen und Bewohner bei Bedarf in die verschiedenen Leistungssysteme integriert werden. Im Vordergrund steht somit die Beratung unter Betrachtung der individuellen Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner. Solche Beratungen sind klassische Tätigkeiten der sozialen Arbeit. Eine direkte Ansprache durch vertraute Personen vor Ort ist ein probateres Mittel im Interesse der Zielerreichung, als ein unpersönliches Schreiben aus der Verwaltung. Eine Zeitaufteilung der verschiedenen Aufgaben erfolgt nicht, da die Aufgabenschwerpunkte je nach den untergebrachten Personen schwanken können. Bei Fragen zum Forderungsmanagement stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus der Hauptverwaltung dem Unterkunfts- und Sozialmanagement mit ihrer darüber hinaus reichenden Fachkompetenz als Ansprechpartner zur Verfügung. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/17322. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Wie lautet die Stellenbeschreibung für die Mitarbeiter im UKSM? Wie viel Zeit ist darin anteilig auf die Festsetzung und das Forderungsmanagement von Gebühren vorgesehen, wie viel für beratende Tätigkeiten gegenüber den Unterkunftsbewohnerinnen und -bewohnern? 2. Seit wann ist das UKSM auf welcher Grundlage mit dieser Aufgabe betraut? 3. Warum ist das UKSM mit der Gebührensachbearbeitung betraut? 4. Inwiefern ist das UKSM, bei dem es sich überwiegend um Personen mit sozialpädagogischer Ausbildung handelt, für die Gebührensachbearbeitung qualifiziert? 5. Warum wird diese Aufgabe nicht komplett von der Zentralverwaltung von f & w übernommen, wo überwiegend Personen mit kaufmännischer Ausbildung tätig sind? 6. Inwiefern ist es wirtschaftlich, Personen mit sozialpädagogischer Ausbildung mit kaufmännischen Aufgaben zu betrauen, statt ihre Arbeitskraft für die Betreuung der Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterkünfte einzusetzen? 7. Welche beratenden oder anderen Tätigkeiten im Rahmen der Integrationsarbeit können die Leiterinnen und Leiter der Unterkünfte wegen des Forderungsmanagements nicht mehr wahrnehmen? Wie werden diese Tätigkeiten kompensiert? Wenn keine Kompensation stattfindet, warum ist das so und wie will der Senat dann trotzdem sicherstellen, seine Integrationsziele zu erreichen? Siehe Vorbemerkung.