BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19173 21. Wahlperiode 06.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 29.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau am Saseler Weg – Wie geht es nun weiter nach dem Grundstücksverkauf? (8) Am 17. Juli 2017 hat die Freie und Hansestadt Hamburg das Grundstück Saseler Weg 11 verkauft. Damit verbunden waren Fristen für die Bauantragstellung und die Umsetzung der Bebauung (siehe Drs. 21/10154). Im November beziehungsweise Dezember 2017 wurden dann aufgeteilt auf vier Baufelder Bauanträge eingereicht. Die insbesondere von der Stadt geforderten und im Kaufvertrag festgelegten Nutzungen auf dieser Fläche (Kita, Wohngemeinschaft für junge Menschen mit Behinderungen, Demenz- Wohngemeinschaft) betreffen dabei das Baufeld 1. Während für die übrigen drei Baufelder inzwischen im Februar 2019 die Baugenehmigungen erteilt wurden, war der Bauantrag für das Baufeld 1 bis zuletzt unvollständig (siehe Drs. 21/18677). Trotz der klaren Fristvorgaben des Kaufvertrages hat die Freie und Hansestadt Hamburg dem Investor im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mehrfach umfangreiche Nachfristen eingeräumt. Ich frage den Senat: 1. Liegen inzwischen die vollständigen Unterlagen für den Bauantrag für Baufeld 1 vor? Wenn nein, warum nicht, welche Unterlagen stehen noch aus und wann wird damit gerechnet? Auf Antrag des Bauherrn wurde durch das zuständige Bezirksamt eine Fristverlängerung für das Einreichen der Unterlagen bis zum 16.12.2019 genehmigt. Es fehlen überarbeitete Unterlagen zum Brandschutz. Des Weiteren gibt es Nachforderungen der Heimaufsicht für die Demenz-WG im Staffelgeschoss. 2. Welche Änderungen haben sich im beantragten Bauvorhaben ergeben und wie ist der genaue Stand des Baugenehmigungsverfahrens für Baufeld 1? Wann wird mit einem Abschluss des Verfahrens gerechnet? Die Prüfung durch das zuständige Bezirksamt kann erst nach Vorliegen der nachgeforderten Unterlagen fortgesetzt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Aus welchen Gründen im Einzelnen wurden wie häufig Nachfristen für die Vorlage der Unterlagen für den Bauantrag für das Baufeld 1 eingeräumt ? Es sind durch das zuständige Bezirksamt insgesamt fünf schriftliche Fristverlängerungen auf Bitte der Antragsteller gewährt worden, zuletzt am 19. November 2019. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wann genau erfolgte die Teilung des Grundstücks Saseler Weg 11 in vier Flurstücke? Wann genau und in welcher Form hat die Freie und Drucksache 21/19173 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hansestadt Hamburg der Teilung des verkauften Grundstückes in vier Flurstücke zugestimmt? Die Fortführungsmitteilung wurde am 17. April 2019 im Grundbuch von Volksdorf eingetragen . Aufgrund der Abweichung der Flächenaufteilung gemäß dem Kaufvertrag wurde am 10. September 2019 ein entsprechender Nachtrag geschlossen. 5. Gemäß Drs. 21/16365 enthält der Kaufvertrag Regelungen zur Vertragsstrafe und ein Wiederkaufsrecht, sofern gegen Vereinbarungen des Kaufvertrages verstoßen wird. Gilt diese Aussage unverändert? Auf welche genauen Flurstücke bezieht sich das Wiederkaufsrecht der Stadt? Diese Aussage gilt unverändert. Das Wiederkaufsrecht bezieht sich auf das ursprüngliche Flurstück 2034 der Gemarkung Volksdorf und somit auch auf alle daraus entstandenen Flurstücke. 6. Wie ist der Stand der in den Drs. 21/18001 und 21/18677 erwähnten Prüfungen und Gespräche bezüglich der Umsetzung der im Kaufvertrag mit der Stadt vereinbarten Wohn- oder Hausgemeinschaft für neun junge Menschen mit Behinderungen? Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, die Gespräche dauern noch an. 7. Wurde ein Nachtrag zum Kaufvertrag vereinbart oder ist dies beabsichtigt ? Wenn ja, wann genau und mit welchen Inhalten und Änderungen im Einzelnen ? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/18677. 8. Geht die Freie und Hansestadt Hamburg davon aus, dass das Bauvorhaben auf Baufeld 1 entsprechend der Vorgaben des Kaufvertrages umgesetzt wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht und welche Folgen ergeben sich daraus? Ja. Es wird mit einem Baubeginn im ersten Halbjahr 2020 gerechnet.