BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19175 21. Wahlperiode 06.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 29.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Auszahlung der Fördermittel der Stiftung Elbefonds Im Jahr 2008 hat die Freie und Hansestadt Hamburg die Stiftung Elbefonds gegründet. Mit den Erträgen aus dem Stiftungskapital sollen Häfen zwischen Geesthacht und Cuxhaven bei der Tiefenhaltung finanziell unterstützt werden . Bis zum 30. November 2019 können Anträge auf Fördermittelausschüttung eingereicht werden, welche das Jahr 2020 betreffen. Entsprechende Vergaberichtlinien, die Transparenz sichern, müssen zuvor von der Stiftung Elbefonds erarbeitet werden. Ferner ist fraglich, wie auf Basis eines Stiftungskapitals von ursprünglich 10 000 000 Euro die erforderlichen Maßnahmen unterstützt werden sollen beziehungsweise können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Verfahren zur Ausschüttung von Fördermitteln läuft nach transparenten und präzisen Vergaberichtlinien. Solche Vergaberichtlinien sind auch für die förderfähigen Sportboothäfen von Vorteil und gewährleisten einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens . Die Erarbeitung von Vergaberichtlinien ist durch die Stiftung Elbefonds noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 18/6717. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen Zweck verfolgt die Stiftung Elbefonds? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Behörden und Ämter sind an der Verwaltung der Stiftung Elbefonds beteiligt? Nach § 7 Absatz 2 Elbfondsgesetz verwaltet der Vorstand der Stiftung Elbefonds die Stiftung. Aufsichtsbehörde für die Stiftung Elbefonds ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 3. Welche Richtlinien liegen der Vergabe von Fördermitteln aus der Stiftung Elbefonds zugrunde? 4. Welchen Formalkriterien unterliegt die Antragstellung beziehungsweise wie funktioniert diese? Siehe Vorbemerkung. 5. Fanden durch die Freie und Hansestadt Hamburg weitere Zustiftungen beziehungsweise Zuwendungen an die Stiftung Elbefonds statt? Wenn ja, wann? Nein. Drucksache 21/19175 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welchen Umfang an Geldmitteln hält die Stiftung Elbefonds für die kommenden Jahre jeweils bereit? Bitte nach Jahren ab 2020 aufschlüsseln. Die Stiftung Elbefonds verfügt über einen Finanzmittelfonds in Höhe von 1 315 470 Euro und eine Kapitalrücklage in Höhe von 675 171 Euro (Stand Dezember 2018). Grundsätzlich bestimmen sich die Mittel, die zur Erreichung des Stiftungszwecks zur Verfügung stehen, nach den im Vorjahr aus dem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträgen nach Abzug der laufenden Kosten sowie der Rückstellungen für den Inflationsausgleich . 7. Wer ist berechtigt, Anträge zur Ausschüttung von Fördermitteln zu stellen ? 8. Nach welchen Kriterien wird bestimmt, welcher Anteil von bis zu 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten durch die Stiftung Elbefonds getragen wird? 9. Wie findet die Ausschüttung der Mittel statt und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Ausschüttung stattfindet? 10. Findet die Ausschüttung von Mitteln bei größeren Projekten bereits während der Umsetzung der Maßnahmen statt, für welche um Förderung angesucht wird? Wenn nein, wie können Maßnahmen unterstützt werden, bei denen Kommunen nicht in der Lage sind, das gesamte Kapital vorzustrecken, von dem ein Teil durch die Förderung erstattet werden soll? Siehe Vorbemerkung.