BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/19176 21. Wahlperiode 06.12.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 29.11.19 und Antwort des Senats Betr.: Südliches Überseequartier gestoppt? Aktuelle Presseberichte behaupten, dass das Einkaufszentrum im Südlichen Überseequartier durch Gerichtsbeschluss gestoppt sei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im südlichen Überseequartier sind zwei Gerichtsverfahren anhängig. Gegen den Bebauungsplan HafenCity 15 vom 30. Januar 2018 ist am 12. Juli 2018 ein Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg beantragt worden, das dort unter dem Aktenzeichen 2 E 19/18.N geführt wird. Gegen die Baugenehmigungen für die Bauteile Core-Nord und Core-Süd des Überseequartiers sind Drittwidersprüche eingelegt worden. Einige der Widersprechenden haben gemeinsam einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO – (sogenannter Eilantrag) gestellt. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht Hamburg mit Beschluss vom 11. Juli 2019 abgelehnt (Az. 6 E 2393/19, siehe http://justiz.hamburg.de/contentblob/ 12769382/92824017c05d144b50bb66f0a8a684da/data/6-e-2393-19-beschluss-vom- 11-06-2019.pdf). Gegen diesen Beschluss ist das Beschwerdeverfahren beim Oberverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 Bs 183/19 anhängig. In einem vorangegangenen Eilverfahren gegen die Genehmigung für die Baugrube hatten bereits am 2. August 2017 das Verwaltungsgericht und am 13. Oktober 2017 das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Stadt entschieden (Az. 6 E 5522/17, 2 Bs 210/17). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Baugenehmigungsverfahren zum Südlichen Überseequartier? Alle 13 beantragten Baugenehmigungen wurden erteilt, damit ist das Gesamtvorhaben südliches Überseequartier genehmigt. Für einzelne Sachbereiche sind noch Ergänzungsbescheide zu erteilen, zum Teil wurden Änderungsanträge („Tekturen“) eingereicht, die Anpassungen aus der fortlaufenden Planung, kleinere Änderungen von Nutzungsbereichen und Ähnliches beinhalten und nicht die Kubatur (äußere Abmessungen) betreffen. 2. Wurde der Bau gestoppt? Wenn ja, warum? Nein. 3. Gab es eine oder mehrere Klagen gegen das Bauvorhaben? Drucksache 21/19176 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3.1. Wenn ja, wie viele? 3.2. Welchen Inhalt haben diese Klagen? Gegen das Vorhaben sind ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren anhängig (siehe Vorbemerkung). Mit dem Normenkontrollverfahren wird geltend gemacht, bei Erlass des Bebauungsplans HafenCity 15 seien Abwägungsfehler gemacht worden. Mit dem Eilverfahren wird angestrebt, die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen die Baugenehmigungen anordnen zu lassen, was einen Baustopp bedeuten würde. 3.3. Gibt es Gerichtsentscheidungen zu den Klagen? Siehe Vorbemerkung. 3.4. Welche Auswirkungen haben die Gerichtsentscheidungen auf das Bauvorhaben? Bitte die Auswirkungen kurz darstellen und das beziehungsweise die Urteile/Beschlüsse in Kopie anfügen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts hat keine Auswirkungen auf das Bauvorhaben .