BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1926 21. Wahlperiode 10.11.15 Große Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 13.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Auswirkungen der Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA auf die Freie und Hansestadt Hamburg Seit Juli 2013 wird das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA verhandelt. Es soll die beiden leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt zu einer Freihandelszone vereinen und dadurch die transatlantischen NATO-Staaten wirtschaftlich und politisch enger aneinander binden. Am 10.10.2015 demonstrierten in Berlin mehr als 200.000 Menschen gegen TTI, CETA und TiSA. Insbesondere die Investor-Staat-Klagen (Investor-State-Dispute Settlement, ISDS) stehen in der öffentlichen Kritik. Konzerne erhalten damit das Recht Vertragsstaaten vor einer Schiedsstelle zu verklagen. Es wird also eine parallele Rechtsstruktur ohne demokratische Kontrolle geschaffen. Demokratische Entscheidungen der Freien und Hansestadt Hamburg können beeinträchtigt oder ganz verhindert werden, da Klagen mit hohen Entschädigungsforderungen vor diesen Gerichten befürchtet werden müssen. Auch die Einrichtung eines sogenannten Regulatorischen Kooperationsrates zwischen den USA und der EU wird kritisiert. Hierbei wird ein Thema zuerst in einem internationalen Expertengremium erläutert, noch bevor sich gewählte Parlamente damit beschäftigen. Dort können auch Regeln für die Umwelt, den Verbraucherschutz oder Arbeitsstandards verhindern werden, bevor Abgeordnete davon erfahren. Da solche Gremien auch offen für Vertreter/ -innen von Konzernen sind, werden Parlamente entmachtet und Lobbygruppen erhalten noch mehr Einfluss auf Gesetzentwürfe. Seit September 2014 ist bereits ein Freihandelsabkommen der EU mit Kanada ausverhandelt – CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). CETA enthält Investitionsschutzklauseln, wonach Investoren vor dem ICSID (International Center for Settlement of Investment Disputes) gegen staatliche Maßnahmen klagen können. Dies hat nach Ansicht der Bundesregierung „Präjudizwirkung für künftige von der Europäischen Kommission verhandelte Abkommen“ (Bundesregierung BT-Drs. 18/351, Antwort auf Frage 24.). Die Liberalisierung von Dienstleistungen verhandelt die EU zudem in einem weiteren Abkommen „Trade in Services Agreement” (TiSA) mit über 20 Ländern , darunter die USA, Kanada, Mexiko, China und die Türkei. Die darin vorgesehene Deregulierung über sogenannte Negativlisten führt dazu, dass jeder Wirtschaftszweig zu liberalisieren ist, wenn er in den Freihandels- und Drucksache 21/1926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dienstleistungsabkommen nicht ausdrücklich davon ausgenommen wurde. Dadurch ist zu befürchten, dass öffentliche Dienstleistungen weiter privatisiert und Rekommunalisierungen erschwert werden. Die öffentliche Diskussion um Investorenschutz, Transparenz, Lobbyismus und andere eklatante Defizite ist notwendig. Während die EU und ihre Mitgliedstaaten durch den Freihandel Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze versprechen, legen bisherige Erfahrungen eher Gegenteiliges nahe: Die Bilanz nach zwei Jahrzehnten seit Gründung der Nordamerikanischen Freihandelszone zwischen Mexiko, den USA und Kanada (NAFTA) ist vernichtend . Der Thinktank „Economic Policy Research“ kommt zu folgendem Ergebnis: Aufgrund der NAFTA seien in den USA über 700.000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Andere Studien gehen von weit höheren Arbeitsplatzverlusten aus. Auch die verlagerten Arbeitsplätze haben nicht zu guter Arbeit, sondern zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geführt. So mussten zwei von drei Personen, die ihren Arbeitsplatz in den USA verloren hatten, bei Wiedereinstellung 20 Prozent Lohnverlust hinnehmen. Auch in Mexiko sanken die Reallöhne in den von NAFTA betroffenen Branchen bei steigenden Preisen. Der DGB-Bundeskongress hat unter anderem aus Sorge um die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte im Mai 2014 den Beschluss „Freihandelsverhandlungen mit den USA aussetzen - Kein Abkommen zu Lasten von Beschäftigten, Verbrauchern oder der Umwelt“ gefasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine internationale Handelsmetropole. Die Unternehmen der Stadt – von Hafenwirtschaft über klassischen Außenhandel bis hin zu produzierenden Unternehmen und Dienstleistern – sind traditionell dem Auslandsgeschäft zugewandt. Die wirtschaftlichen Auslandsverflechtungen sind Garanten für Arbeitsplätze und Wohlstand der Hamburgerinnen und Hamburger. Vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht des Umstandes, dass wirtschaftliches Wachstum nicht nur über die Binnennachfrage, sondern auch über dynamische und schnell wachsende Auslandsmärkte generiert werden kann, hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg stets für einen möglichst barrierefreien internationalen Handel eingesetzt. Bei den geplanten Handelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) und Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) geht es nicht nur um den Abbau von Handelshemmnissen. Die transatlantischen Beziehungen basieren auf einem gemeinsamen Wertefundament und zeichnen sich durch besonders enge Bindungen in politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht aus. Der Partnerschaft zwischen Europa sowie den USA und Kanada wird eine hohe strategische Bedeutung beigemessen. Es bleibt vorrangiges Ziel nationaler und europäischer Politik, die Partnerschaft dauerhaft zu erhalten und auszubauen. Eine Vielzahl von aktuellen globalen und regionalen politischen Umbrüchen, wachsende sicherheitspolitische Risiken verbunden mit wirtschaftlichen Unsicherheiten machen eine noch engere Zusammenarbeit rechtstaatlicher Demokratien mit marktwirtschaftlichen Ordnungen unabdingbar. Nordamerika und Europa müssen weiter bemüht sein, gemeinsame Antworten auf die vielfältigen globalen Herausforderungen zu finden. Freihandelsabkommen sind hierbei wichtige Bausteine. Neben dem Abbau von tarifären Handelshemmnissen liegt in der Vereinbarung gemeinsamer Standards besonders großes Potenzial. Wichtig bleibt dabei, dass hohe europäische Standards gewahrt bleiben. Schutzniveaus, zum Beispiel für Verbraucher, Umwelt, Gesundheit und öffentliche Daseinsvorsorge, dürfen nicht zur Disposition stehen. Das weitestgehend ausverhandelte Handelsabkommen CETA beinhaltet dementsprechende Regelungen. Die Lage bei dem geplanten Abkommen TTIP kann Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1926 3 dagegen noch nicht beurteilt werden, da die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und den USA andauern. In einzelnen Bereichen sind die amerikanischen Schutzstandards höher als europäische Standards. Daraus ergibt sich die Chance, nicht nur im bilateralen Verhältnis jeweils höhere Standards vereinbaren zu können, sondern auch global Maßstäbe zu setzen, die den Weg weisen für einen fairen globalen Wettbewerb. Dazu gehören auch jene Standards, die im Rahmen internationaler Organisationen, wie zum Beispiel der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), vereinbart wurden. Trade in Services Agreement (TiSA) hat demgegenüber das Potenzial, den weltweiten Austausch von Dienstleistungen zu befördern. Einer Dienstleistungsmetropole wie Hamburg kommt dies entgegen. Zwar wäre eine entsprechende Vereinbarung auf der World-Trade-Organization(WTO)-Ebene vorzugswürdig. Die bisherigen Verhandlungen auf WTO-Ebene haben sich in den entscheidenden Bereichen festgefahren. Mit TiSA ergibt sich die Chance, den Markt für Dienstleistungen zum einen zu dynamisieren und zum anderen den stockenden WTO Verhandlungsprozess zu stimulieren. Bei allen drei Abkommen ist die Europäische Kommission alleinige Verhandlungsführerin auf europäischer Seite. Im Bereich des Handels verfügt die EU über die ausschließliche Zuständigkeit sowohl bei der Gesetzgebung als auch beim Abschluss internationaler Handelsabkommen. Zu den Verhandlungen wurde Sie von den Mitgliedsstaaten mit einem Mandat ausgestattet. Der Bund und über diesen auch die Länder werden über den Verhandlungsfortschritt in unterschiedlicher Intensität informiert und stehen mit der EU-Kommission auch im Austausch. Das macht allerdings weder Bund noch Länder zu Verhandlungspartnern der USA. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Handelskammer Hamburg wie folgt: I. CETA 1. Wurde und wird der Senat seitens der Bundesregierung oder der Europäischen Union regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen zu CETA informiert? Wenn ja, in welchen Abständen und von wem? Auf politischer Ebene haben sich Mitglieder des Senats und des Staatsrätegremiums im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Präsidenten des Senats und Handelskommissar de Gucht beziehungsweise Handelskommissarin Malmström im Jahr 2014 informiert. Auf Ebene der Fachministerkonferenzen, wie zum Beispiel der Wirtschaftsministerministerkonferenz (derzeit unter Vorsitz Hamburgs) und der Europaministerkonferenz (Juli 2014 bis Juni 2015 unter Vorsitz Hamburgs), findet ein regelmäßiger Austausch statt. Auch der EU-Ausschuss des Bundesrates wurde im Frühjahr 2015 im Wege eines Expertengesprächs zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada informiert. Auf Arbeitsebene informiert das federführend zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) in regelmäßigen Abständen über den Stand der Verhandlungen . Im Übrigen siehe Drs. 21/357. 2. War und ist der Senat über die Vertretung der Freien Hansestadt Hamburg bei der Europäischen Union, über den Ausschuss der Regionen (AdR) oder einem Städtenetzwerk wie Eurocities in die Verhandlungen eingebunden? Wenn ja, wo? In welcher Art? Die EU-Kommission bindet die Mitgliedsstaaten, also auch Deutschland, ein. Im Übrigen siehe Drs. 21/357. 3. Schließt sich der Senat der Einschätzung der Bundesregierung (vergleiche BT-Drs. 18/351, Antwort auf Fragen 26./27.) an, dass es sich bei CETA wie bei TTIP um ein gemischtes Abkommen handelt und damit der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf? Drucksache 21/1926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Damit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/357. 4. Von welcher durch CETA bewirkten Wirtschaftsentwicklung geht der Senat für Hamburg in welchem Zeitraum aus? 5. Welche konkreten Auswirkungen erwartet der Senat durch die Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) für die Hamburger Wirtschaft? a. Gesamt? b. Sektor- und Branchenspezifisch? c. Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen? d. Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen? 6. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch CETA für den Hamburger Arbeitsmarkt? a. Gesamt? b. Sektor- und Branchenspezifisch? c. Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen? d. Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen? Die konkreten Auswirkungen von CETA auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Hamburg können mangels entsprechender Studien weder allgemein noch branchenspezifisch genau quantifiziert werden noch zum jetzigen Zeitpunkt abschließend eingeschätzt werden. 7. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch CETA auf öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Nah- und Fernverkehr, Postdienstleistungen , Wasserversorgung; Stromversorgung et cetera im Land Hamburg? 8. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch CETA für das Land Hamburg in Bezug auf die öffentliche Beschaffung, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Auflagen? 9. Welche Auswirkungen durch CETA erwartet der Senat im Hinblick auf ökologische Standards sowie Verbraucher/-innen- und Gesundheitsschutz ? Damit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Wie beurteilt der Senat den sogenannten Negativlistenansatz, nach welchem alle Dienstleistungen kanadischen Investoren zugängig gemacht werden müssen, die nicht ausdrücklich davon ausgenommen sind? Die zuständige Behörde erachtet den Negativlistenansatz als sehr arbeitsaufwendig. Eine positive Liste der Bereiche, die im bilateralen Verhältnis geöffnet werden sollen, ist einfacher zu erstellen und weniger fehleranfällig. 11. Wie bewertet der Senat die enthaltene Standstill-Klausel, die das jeweils höchste erreichte Liberalisierungs-Niveau festschreibt und damit künftige Rekommunalisierungen verhindert? Die zuständige Behörde ist der Auffassung, dass eine Rekommunalisierung durch Freihandelsabkommen generell nicht ausgeschlossen werden darf und teilt die Meinung der Bundesregierung, dass auch mit CETA die Rekommunalisierungen von Dienstleistungen im gesamten Bereich der Daseinsvorsorge weiterhin möglich sein wird. 12. Wie bewertet der Senat die Instanz des Regulierungsrates, welcher im Rahmen des CETA-Abkommens eingerichtet werden soll? a. Mit welchen Kompetenzen soll er ausgestattet sein? b. Welche Folgen hat er für Landes- und Kommunalgesetzgebung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1926 5 c. Wäre die Einrichtung eines Regulierungsrates ein Hindernis für die Zustimmung des Senats im Bundesrat? Die zuständige Behörde teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass es sich bei dem Regulierungsrat um ein Gremium handelt, das keine materiell-rechtliche Zielsetzung verfolgt und mithin auch keine Kompetenzen für die Gesetzgebung auf Landesoder Bundesebene hat. Es geht vielmehr darum, einen frühzeitigen Austausch zur Vermeidung von Problemen bei der Auslegung von Vorschriften zu fördern und Transparenz zu erhöhen. Im Übrigen siehe BT-Drs. 18/2476. Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. 13. Wie bewertet der Senat die Einführung der Investor-Staat-Klagen im Rahmen von CETA? Die zuständige Behörde hält Bestimmungen zum Investitionsschutz und InvestorStaat -Streitschilichtungsverfahren in Abkommen mit OECD-Staaten für nicht erforderlich . 14. Teilt der Senat die Sorge, dass demokratische Entscheidungsspielräume Hamburgs durch Investor-Staat-Klagen künftig eingeschränkt werden könnten? Demokratische Entscheidungsspielräume und parlamentarische Gestaltungsfreiheit dürfen nach Auffassung der zuständigen Behörde nicht eingeschränkt werden und werden es auch nicht. 15. Ist der in CETA enthaltene Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus ein Hindernis für die Zustimmung des Senats zu dem Abkommen im Bundesrat? Wenn nein, warum nicht? Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. 16. Hält der Senat eine konsequente Ablehnung des Investor-StaatSchiedsverfahrens im CETA-Abkommen für notwendig – vor dem Hintergrund , dass dieses nach Ansicht der Bundesregierung eine „Präjudizwirkung “ (BT-Drs. 18/351, Frage 24.) auch auf TTIP hätte? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde ist auch mit Blick auf TTIP der Auffassung, dass entsprechende Bestimmungen unter OECD-Staaten nicht erforderlich sind. 17. Wie wird der Senat vor dem Hintergrund der enthaltenen Investitionsschutzklauseln , dem Negativlistenansatz und der Standstill-Klausel im Bundesrat über CETA abstimmen? Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. II. TTIP 18. Laut Bundesregierung sind die „Länder und Kommunen (...) in den Verhandlungsprozess intensiv eingebunden und haben so die Möglichkeit, auf Folgen des Abkommens hinzuweisen, und negative Folgen abzuwenden “ (BT-Drs. 18/432, Antwort auf Frage 8.). a. Wie gestaltet sich die Einbindung Hamburgs in die Verhandlungen? Im Rahmen welcher Gremien wird Hamburg eingebunden? Mit welcher Häufigkeit? Verhandlungsführerin ist ausschließlich die Europäische Kommission. Bundesregierung und Länder werden über den Stand der Verhandlungen informiert. Im Fall der Länder geschieht dies auf politischer Ebene, beispielsweise im Rahmen einer Son- Drucksache 21/1926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 dersitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates durch Berichte des damaligen EUKommissars für Handel de Gucht sowie des Bundesaußenministers Steinmeier und im Rahmen von Gesprächen zwischen dem Präsidenten des Senats und Handelskommissar de Gucht beziehungsweise Handelskommissarin Malmström. Auf Ebene der Fachministerkonferenzen wie zum Beispiel der Wirtschaftsministerministerkonferenz (derzeit unter Vorsitz Hamburgs) und der Europaministerkonferenz (Juli 2014 bis Juni 2015 unter Vorsitz Hamburgs) sowie der Agrar- oder der Kultusministerkonferenz findet ein regelmäßiger Austausch statt. Zudem hat Hamburg die Stellungnahme des Bundesrats durch Beschlüsse vom 7. Juni 2013 (BR-Drs. 463/13) und vom 11. Juli 2014 (BR-Drs. 295/14), letzteren als Mitantragsteller, unterstützt. Im Übrigen siehe Drs. 21/357 und 21/1707. 19. Ist der Senat über die Vertretung der Freien Hansestadt Hamburg bei der Europäischen Union, über den Ausschuss der Regionen (AdR) oder ein Städtenetzwerk wie EUROCITIES in die Verhandlungen zu TTIP eingebunden ? Wenn ja, wo? In welcher Art? Siehe Antwort zu 2. 20. Gedenkt der Senat seine Vertretung in Brüssel, im AdR, im Bundesrat oder in anderen Gremien zu nutzen, um Einfluss auf die Verhandlungen beziehungsweise die Abstimmung auszuüben? Wenn ja, auf welche Weise und mit welcher Zielrichtung? Der Senat hat sich im Bundesrat (Beschlüsse vom 7. Juni 2013 (BR-Drs. 463/13) und vom 11. Juli 2014 (BR-Drs. 295/14), hier als Mitantragsteller) und auf den Fachministerkonferenzen durch die Fachbehörden zu TTIP geäußert. Hamburg hat dabei stets erklärt, dass TTIP eine hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung beigemessen wird. Zugleich wurde betont, dass es durch TTIP nicht zu einer Absenkung von Standards, beispielsweise im Gesundheits- und Verbraucherschutzbereich , kommen darf. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Der Senat hat sich mit der Frage nicht befasst. 21. Hat der Senat bereits Einschätzungen zu den Auswirkungen von TTIP auf das Land Hamburg vorgenommen oder verfügt er über solche? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich daraus? a. Von wem wurden sie erstellt? 22. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP für die Hamburger Wirtschaft? a. Gesamt? b. Sektor- und Branchenspezifisch? c. Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen? d. Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen? Einschätzungen zu Auswirkungen können erst mit Vorliegen eines abschließenden Verhandlungsdokumentes vorgenommen werden. Im Allgemeinen wird TTIP eine hohe wirtschaftliche und politische Bedeutung beigemessen. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 23. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP für den Hamburger Arbeitsmarkt? a. Gesamt? b. Sektor- und Branchenspezifisch? c. Effekte auf kleine und mittelständische Unternehmen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1926 7 d. Effekte auf exportorientierte und nicht exportierende Unternehmen? 24. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der NAFTA: Mit welchen Grundannahmen geht der Senat gegebenenfalls von positiven Impulsen für den Hamburger Arbeitsmarkt aus? Wenn ja: Auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt er diese Annahmen? Detaillierte Einschätzungen liegen derzeit nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. 25. Teilt der Senat die Sorge, dass durch TTIP Arbeitnehmerrechte unter Druck geraten könnten im Hinblick auf Arbeitsplatzverlagerung, Mindestarbeitsstandards , Lohnniveau und kollektive Arbeitsrechte? (Bitte einzeln beantworten.) Die zuständige Behörde teilt die Sorge nicht. Laut dem am 9. Oktober 2014 veröffentlichtem TTIP-Verhandlungsmandat mit dem Titel „Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika“ vom 17. Juni 2013, sollen „die Kernarbeitsnormen“ nicht gelockert werden. 26. Teilt der Senat die Sorge, dass durch TTIP Druck auf die durch Pflichtbeiträge von Arbeitgebern/-innen und Arbeitnehmern/-innen finanzierten Sozialversicherungssysteme entstehen könnte? Nach Informationen der zuständigen Behörde setzt sich die Bundesregierung für eine Ausnahmebestimmung für die Sozialversicherung in TTIP ein, wie sie auch im CETA geregelt ist. Effekte auf die Sozialversicherung oder der Erbringung sozialer Dienstleitungen wären daher nicht zu erwarten. 27. Besteht nach Ansicht des Senats die Gefahr, dass bei potenziellen künftigen Erhöhungen einseitig die Beiträge der Arbeitnehmer/-innen erhöht werden, da andernfalls bei der Erhöhung der Arbeitskosten Investitionsschutzklagen drohen könnten? Damit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 26. 28. Wird der Senat einem Abkommen mit den USA zustimmen, wenn die USA die ILO-Kernarbeitsnormen nicht vollumfänglich unterzeichnet haben? Wenn ja, warum? Der Senat wird zu gegebener Zeit über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. 29. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP für das Land Hamburg in Bezug auf die öffentliche Beschaffung, insbesondere im Hinblick auf soziale und ökologische Auflagen? 30. Kann der Senat ein Aufweichen der Vergabekriterien bei öffentlichen Aufträgen ausschließen? Siehe Antworten zu 7. bis 9. Die geplanten TTIP-Regelungen sollen nach aktueller Kenntnis der zuständigen Behörde das Recht des öffentlichen Auftraggebers zur Bestimmung des Auftragsgegenstandes auch im Hinblick auf soziale und ökologische Kriterien nicht infrage stellen. 31. Wie plant der Senat, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu gewährleisten, wenn diese in den USA nicht bindend sind? Die Ratifizierung der ILO-Übereinkommen durch die USA liegt nicht im Einflussbereich des Senats. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 25. 32. Im geleakten Verhandlungsmandat zu TTIP vom 17.06.2013 werden in Punkt 24 „Öffentliches Beschaffungswesen“ (Public Procurement) auch „öffentliche Versorgungsunternehmen“ (public utilities) genannt. Nach Drucksache 21/1926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 der erzielten Vereinbarung zwischen EU-Handelskommissar de Gucht und dem US-Handelsbeauftragten Froman sollen alle Bereiche der „public utilities“, also der öffentlichen Daseinsvorsorge, von den Liberalisierungs - und Öffnungsverpflichtungen des TTIP betroffen sein, wenn sie nicht in einer Negativliste explizit ausgeschlossen sind. Welche Dienstleistungen stehen bisher auf der Negativliste und sollen demnach nicht liberalisiert werden? Nach Einschätzung der zuständigen Behörde ist davon auszugehen, dass bei TTIP Marktzugangsverpflichtungen im Dienstleistungsbereich im Rahmen einer Positivliste vereinbart werden. 33. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP auf öffentliche Dienstleistungen in Hamburg in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Justizvollzug, Kultur et cetera; sollten sie liberalisiert werden? Nach Ansicht der zuständigen Behörde werden einige Sektoren, die für die Daseinsvorsorge relevant sind, grundsätzlich von EU-Handelsabkommen abgedeckt werden, so zum Beispiel soziale Dienste, Gesundheitsdienstleistungen oder Bildung. Dienstleistungen , die durch den Staat finanziert oder anderweitig gefördert werden, werden dabei von Liberalisierungsverpflichtungen ausgenommen. Bei Dienstleistungen, die ausschließlich privat finanziert werden, kann jeder Mitgliedsstaat individuell entscheiden , inwieweit er außereuropäischen Anbietern den Marktzugang ermöglichen möchte. Soweit die beispielhaft angefragten Bereiche staatlich finanziert/ gefördert sind, steht eine Marktöffnung nicht zur Debatte. Für Kultur und Medien soll es eine Generalschutzklausel sowie kapitelbezogene Ausnahmen für Kultur und audiovisuelle Medien geben. Diese Erwartung wird von der Bundesregierung geteilt. Die Bundesregierung tritt auch dafür ein, dass Deutschland keine weiteren Verpflichtungen für Kultur und Medien eingeht, als ohnehin schon auf WTO-Ebene im General Agreement on Trade in Services (GATS) enthalten sind. 34. Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf Unternehmen der Daseinsvorsorge wie Müllabfuhr, Energienetze und -Erzeugung, Wasserversorgung , Nah- und Fernverkehr, Postdienstleistungen et cetera und Möglichkeiten ihrer potenziellen Rekommunalisierung? Nach Ansicht der zuständigen Behörde sind abschließende Beurteilungen derzeit noch nicht möglich. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass die öffentliche Daseinsvorsorge gewährleistet bleibt und dass es nicht zu einer Pflicht zur Liberalisierung kommen wird. Rekommunalisierungen und, im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge , auch ein Zurückschreiten hinter erfolgten Marktöffnungen sollen weiterhin möglich bleiben. Auswirkungen auf die Hamburger Unternehmen der Daseinsvorsorge erscheinen daher unwahrscheinlich. 35. Teilt der Senat die Einschätzung des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen, der die TTIP-Negativliste als möglichen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip wertet (Erklärung vom 20.01.2014)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat daraus? Damit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Antwort zu 32. Darüber hinaus sieht der Senat davon ab, zu Auffassungen Dritter Stellung zu nehmen. 36. Wird der Senat TTIP im Bundesrat zustimmen, sollte das Abkommen Negativlisten zur Liberalisierung enthalten? Wenn ja, welche Bereiche müssten dann von der Liberalisierung ausgenommen sein? Wenn nein, welche Bereiche könnten nach Ansicht des Senats über eine Positivliste liberalisiert werden? Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1926 9 37. Welche Auswirkungen durch TTIP erwartet der Senat im Hinblick auf ökologische Standards, Verbraucher- und Gesundheitsschutz? (Bitte einzeln beantworten.) Auswirkungen können derzeit noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Für den Verbraucherschutz werden zunächst keine Auswirkungen erwartet, da die europäischen und die nationalen Anforderungen an die Sicherheitsstandards weiterhin gelten. Nach Auskunft der Bundesregierung dürfen Schutzstandards nicht zur Disposition stehen. Der Senat unterstützt diese Haltung. Siehe Vorbemerkung. 38. Wird der Senat TTIP im Bundesrat zustimmen, wenn dadurch das in der EU gültige Vorsorgeprinzip bei der Zulassung von Kosmetika oder Chemikalien zugunsten des in den USA geltenden Nachsorgeprinzips aufgeweicht würde? Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. 39. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TTIP in Bezug auf die Energieerzeugung und Energieeinfuhren, insbesondere im Hinblick auf Fracking-Gas? a. Wäre es denkbar, dass US-Unternehmen durch TTIP, ähnlich wie das Unternehmen Lone Pine in Kanada, auf Förderrechte klagen, die über demokratische Beschlüsse hinausgehen? Die Verhandlungen dauern noch an. Insofern können Auswirkungen auch noch nicht abgeschätzt werden. Im Übrigen antwortet der Senat grundsätzlich nicht auf hypothetische Fragen. 40. Welche Kenntnisse hat der Senat hinsichtlich des Verhandlungskapitels zu Geistigem Eigentum? Die Kenntnislage ergibt sich aus den durch die EU-Kommission veröffentlichen Dokumenten und dem Positionspapier der Bundesregierung zu den TTIP Verhandlungen im Bereich Kultur und Medien vom 7. Oktober 2015. a. Inwieweit könnten dadurch Inhalte des gescheiterten ACTAAbkommens umfasst sein? b. Kann der Senat ausschließen, dass dadurch beispielsweise Internetsperren , wie sie im US-Gesetz „Digital Millenium Copyright Act” (DMCA) vorgesehen sind, durchgesetzt würden? Damit hat sich der Senat nicht befasst. 41. Kann der Senat ausschließen, dass durch die TTIP-Kapitel zu geistigem Eigentum der Handel mit Generika oder Saatgut weiter erschwert wird? Die Handelspolitik fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Der Senat ist daher nicht Verhandlungspartner bei TTIP. 42. Wie wird der Senat im Bundesrat abstimmen, wenn TTIP dort zur Beschlussfassung vorgelegt wird und ISDS (Schiedsgerichte) enthält? Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. III. TiSA 43. Wurde und wird der Senat regelmäßig oder anlassbezogen zum grundsätzlichen Vorgehen, zum Stand der Verhandlungen oder über konkrete Inhalte informiert? Wenn ja, in welchen Abständen und von wem? Drucksache 21/1926 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Die Bundesregierung unterrichtet die Länder im Rahmen des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) über Beratungen in den Ratsformationen in Brüssel. Das BMWI lädt unregelmäßig zu Bund-Länder-Sitzungen auf Arbeitsebene ein. 44. Welche Dienstleistungssektoren würden nach Kenntnis des Senats liberalisiert und wie? Die zuständige Behörde geht davon aus, dass sich die von TiSA behandelten Bereiche grundsätzlich an der Struktur des GATS orientieren. Der Umfang entspricht dem, was bereits im Verhandlungsmandat von 2011 für die Doha-Runde enthalten war. Dies betrifft über 160 Sektoren und Untersektoren. Hieraus wurden für jedes teilnehmende Land individuelle Listen erstellt. Für die EU gibt es eine gemeinsame Liste. Es bleibt allerdings für jeden Mitgliedsstaat der EU möglich, individuelle Regelungen zu treffen. 45. Wie beurteilt der Senat die Zielsetzung des TiSA-Abkommens? Nach Auffassung der zuständigen Behörde zielt das Abkommen auf Marktöffnung im Bereich der Dienstleistungen. Die Hamburger Wirtschaft hat einen hohen Anteil an Dienstleistungsunternehmen. Die Verbesserung von Marktzugangschancen für Dienstleistungsunternehmen ist daher grundsätzlich positiv zu bewerten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 46. Welche Auswirkungen erwartet der Senat für den Dienstleistungssektor (bitte in einzelne Branchen differenzieren) im Land Hamburg bei Abschluss des Dienstleistungsabkommens TiSA? Siehe Vorbemerkung. 47. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch TiSA auf öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit, Nah- und Fernverkehr, Postdienstleistungen , Wasserversorgung et cetera im Land Hamburg? Konkrete Auswirkungen können derzeit durch die zuständige Behörde nicht abgeschätzt werden. Die Verhandlungen zu TiSA verfolgen nicht das Ziel, öffentliche Dienstleistungen in Deutschland zu privatisieren. Für den Bereich Daseinsvorsorge werden von Deutschland auch keine Verpflichtungen zur Marktöffnung übernommen. So ist bereits jetzt in den Verpflichtungslisten eine breite Ausnahme für die öffentliche Daseinsvorsorge enthalten. Es ist auch nicht angestrebt, dass durch das TiSAAbkommen Regulierungsmöglichkeiten des Staates, wie zum Beispiel der Lizenzierung von Gesundheitseinrichtungen, Kraftwerken und Abfallentsorgungsanlagen sowie die Akkreditierung von Schulen und Universitäten, eingeschränkt werden. 48. Auch die Leiharbeit zählt bei den Verhandlungen zu TiSA zu den zu liberalisierenden Dienstleistungen. Teilt der Senat die Befürchtung, dass mit dem Entsenden von Leiharbeitnehmern/-innen nach Deutschland die hier geltenden arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Schutzstandards für Arbeitnehmer/-innen unterminiert werden? 49. Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die Internationalisierung der Leiharbeit für das Land Hamburg? Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen vor, dass durch TiSA die geltenden Schutzstandards in Deutschland und Europa infrage gestellt werden. Eingriffsnormen des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind weiterhin zwingend anzuwenden. Zudem enthält das TiSA-Angebot der EU eine Arbeitsmarktklausel, wonach ausländische Dienstleister die nationalen Lohn- und Arbeitsbedingungen beachten müssen. Im Übrigen siehe BT-Drs. 18/2447. 50. Die Bundesregierung gibt an, sich für Ausnahmen von den Standstillund Ratchet-Klauseln bei TiSA einzusetzen (Antwort auf Frage 7. in BTDrs . 18/1679). Wenn ja, um welche Ausnahmen handelt es sich hierbei? Welche Ausnahmen die Bundesregierung in ihrer Antwort gemeint haben könnte, ist dem Senat nicht bekannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1926 11 51. Wird der Senat sich gegen eine Negativliste und gegen StandstillKlauseln einsetzen, um künftige Rekommunalisierungen nicht unmöglich zu machen? Wenn ja, wie? Die technische Ausgestaltung von Listen, ob positiv oder negativ, hat keine Auswirkungen auf deren Inhalt und beeinflusst daher auch nicht Fragen der Rekommunalisierung von Dienstleistungen. Letzteres darf nach Auffassung der zuständigen Fachbehörde und der Bundesregierung auch nicht durch Standstill-Klauseln eine Einschränkung erfahren. 52. Welche Dienstleistungsbereiche sind für den Senat eine „rote Linie“, die bei einer Liberalisierung nicht überschritten werden darf? a. Wird er, sollten diese doch enthalten sein, dann gegen das Abkommen stimmen? b. Wird er sich dann bei den anderen Bundesländern für eine Ablehnung einsetzen? Die zuständige Behörde ist mit der Bundesregierung der Auffassung, dass die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge nicht angetastet werden darf. Des Weiteren darf es im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes nicht zum Abbau von Standards kommen. Für die Bereiche Kultur und audiovisuelle Dienstleistungen muss sichergestellt bleiben, dass das Verpflichtungsniveau für Deutschland nicht über das hinausgeht, was bereits 1994 im GATS völkerrechtlich verbindlich geregelt wurde. Im Übrigen antwortet der Senat nicht auf hypothetische Fragen. 53. Wird der Senat TiSA im Bundesrat ablehnen, sollten eine Negativliste und Standstill-Klauseln darin enthalten sein? Der Senat wird über sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu gegebener Zeit entscheiden. Siehe Antwort zu 12. bis 12. c. 54. Mit welchem zeitlichen Verhandlungsablauf rechnet der Senat? Die zuständige Behörde hat zur Kenntnis genommen, dass es keinen feststehenden Zeitplan für die TiSA-Verhandlungen gibt. Ein Abschluss der Verhandlungen in diesem Jahr ist nach aktuellem Stand nicht zu erwarten. Der Ratifizierungsprozess würde erst nach Paraphierung und Unterzeichnung des Abkommens beginnen.