BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1931 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 14.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Missbrauchsverfahren Bundeskartellamt gegen Deutsche Post AG Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) am 7. Juli 2015 abgeschlossen. Die Behörde wirft der DPAG vor, ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert zu haben. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die DPAG mit Großversendern Briefpreise vereinbart hatte, die unter denjenigen lagen, die ein Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DPAG zahlen muss – die sogenannten Teilleistungsentgelte. Damit lag ein Fall der Preis-KostenSchere vor. Diese Preis-Kosten-Scheren behindern die Wettbewerber der DPAG, weil diese dadurch nicht in der Lage sind, den betroffenen Briefkunden ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Verträge über Briefdienstleistungen haben die Hamburger Behörden mit der Deutschen Post AG inklusive Tochterunternehmen? Vier. 2. Hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. Juli 2015 dem Senat Anlass gegeben, die Praxis bei Verträgen über Briefdienstleistung mit der Deutschen Post AG inklusive Tochterunternehmen zu überprüfen ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Überprüfungen gekommen ? Nach Einschätzung der zuständigen Behörde sind die laufenden Verträge der Freien und Hansestadt Hamburg von der Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 7. Juli 2015 nicht betroffen. 3. Gibt es aktuell Preise für Briefdienstleistungen zwischen der Deutschen Post AG inklusive Tochterunternehmen und den Landesbehörden, die unter den Briefpreisen liegen, die Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der DPAG zahlen müssen? Nein. 4. Wie bewertet der Senat die Bedeutung der Wettbewerber der Deutschen Post AG im Briefmarkt für Hamburg? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.