BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1934 21. Wahlperiode 23.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahmeeinrichtung im Gewerbegebiet Bargkoppelweg im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt, Ortsteil Meiendorf Wie das „Hamburger Abendblatt“ am 13. Oktober 2015 berichtet, soll im Gewerbegebiet Bargkoppelweg im Hamburger Stadtteil Rahlstedt neben der um 200 Plätze mit insgesamt 1.700 Plätzen überbelegten Flüchtlingsunterkunft nunmehr eine weitere Einrichtung (Erstaufnahmeeinrichtung/Flüchtlingsunterkunft ) mit weiteren 1.500 Plätzen entstehen. Damit wären auf engstem Raum in Rahlstedt über 3.000 Personen in einem Gewerbegebiet untergebracht , das kaum die Infrastruktur (Nahverkehr, Versorgung) bereitstellen dürfte. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit (Stand 15. Oktober 2015) in welchen Einrichtungen wo im Stadtteil Rahlstedt untergebracht? Siehe Drs. 21/1568, 21/1635 und 21/1913. 2. Wie viele Personen sind derzeit (Stand 15. Oktober 2015) in welchen Flüchtlingsunterkünften im Gewerbegebiet Bargkoppelweg untergebracht ? In der Erstaufnahmeeinrichtung am Bargkoppelstieg waren am Stichtag 15. Oktober 2015 1.358 Personen untergebracht. 3. Wie groß sind die bisherigen Flüchtlingsunterbringungen im Gewerbegebiet Bargkoppelweg in der Grundstücks- und Unterbringungsfläche in Quadratmetern? 4. Welche sanitären Einrichtungen sind dort vorhanden? 5. Befinden sich die Gebäude im Eigentum der Stadt oder wurden diese angemietet? Wann jeweils? In der Erstaufnahmeeinrichtung am Bargkoppelstieg gibt es derzeit (Stand 22. Oktober 2015) 114 Toiletten sowie 38 Duschen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1635. 6. Welche Kosten sind für den Kauf, die Anmietung und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen entstanden? Die bislang in Rechnung gestellten Umbaukosten im Bargkoppelstieg betragen 15.734,78 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/1635. 7. Werden nunmehr weitere Gebäude, insbesondere der Firma Globetrotter , angekauft oder angemietet? Wann jeweils? Drucksache 21/1934 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 8. Was für eine Flüchtlingsunterkunft oder Erstaufnahmeeinrichtung mit welcher Funktion im Einzelnen soll dort entstehen? 9. Welche und wie viele Flüchtlinge sollen in der neu einzurichtenden Einrichtung und allen Unterkünften im besagten Gewerbegebiet untergebracht werden? 10. Welche weiteren Maßnahmen sollen neben der reinen Unterbringung in den neu geschaffenen Einrichtungen mit welchen Flüchtlingen erfolgen? 11. Wie groß sind die neu einzurichtenden Einrichtungen/Unterkünfte im Gewerbegebiet Bargkoppelweg in der Grundstücks- und Unterbringungsfläche in Quadratmetern? 12. Welche sanitären Einrichtungen sind dort vorhanden? 13. Welche Umbaumaßnahmen müssen erfolgen? 14. Welche Kosten entstehen für den Kauf, die Anmietung und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen? 15. Inwieweit werden die leer stehenden Büroräume, Sozialräume, Sanitärräume genutzt oder umfunktioniert? 16. Wie viele Beschäftigte mit welchen Funktionen sollen dort beschäftigt werden? Die bestehende Erstaufnahmeeinrichtung im Bargkoppelstieg wird fortlaufend baulich und inhaltlich entwickelt. Dort ist die Aufnahme der derzeit noch in der Harburger Poststraße befindlichen Leistungssachbearbeitung vorgesehen, für die am Standort Bargkoppelstieg nach derzeitigem Planungsstand 44 Beschäftigte eingesetzt werden sollen. Die Anzahl sonstiger dort tätiger Beschäftigter richtet sich in erster Linie nach der Belegungszahl und der Größe der Unterkunft. Darüber hinaus prüfen die zuständigen Behörden fortlaufend weitere Flächen und Objekte auf ihre Geeignetheit im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung, auch im Bereich des Gewerbegebiets Bargkoppelweg. In ständiger Praxis wird jedoch davon abgesehen, den Inhalt von Prüfungen darzustellen, soweit die Umsetzbarkeit der dahinter stehenden Planungen nicht abschließend beurteilt werden kann. Darüber hinaus und ergänzend wird in ständiger Praxis davon abgesehen, im Hinblick auf die eigene Verhandlungsposition und mit Rücksicht auf Vertragspartner Auskunft zu Vertragsverhandlungen und zu Mietkonditionen und Kaufpreisen zu geben. 17. Wie viele Parkplätze sind für das Personal angesichts des knappen Parkraums im Gewerbegebiet vorhanden und/oder sollen auf welchen Flächen geschaffen werden? Am Standort Bargkoppelstieg sind 81 ausgewiesene Stellflächen vorhanden, wovon 55 derzeit verfügbar sind. Die übrigen Plätze sind mit Sanitärcontainern belegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. bis 16. 18. Welche Anbindungen der Flüchtlinge an den Nahverkehr existieren derzeit und sollen künftig angesichts der wenig ausgebauten Buslinie 275 und der Entfernung zur nächsten U-Bahn-Station Berne für die zahlreichen Flüchtlinge geschaffen werden? Ausgehend vom bestehenden Standort am Bargkoppelstieg beträgt der Fußweg zu den Bushaltestellen Redderblock und Berner Straße (jeweils Linien 275 und 617) rund 500 beziehungsweise 550 Meter. Bis zur U-Bahn-Station Berne (Linie U1 sowie Buslinien 167, 168, 275, 277, 368, 617, 648) sind es rund 1.500 Meter.